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Beschlussvorlage (Ernennung der Wehrleitung der Freiwilliogen Feuerewehr der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
30.04.14, 13:23
Aktualisiert
30.04.14, 13:23
Beschlussvorlage (Ernennung der Wehrleitung der Freiwilliogen Feuerewehr der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Ernennung der Wehrleitung der Freiwilliogen Feuerewehr der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-60-30 Nr. der Ratsdrucksache: 1321-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.05.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ernennung der Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1321-IX 1. Sachverhalt: Die Dienstzeiten des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel, Herrn Stadtbrandinspektor Karl Brühl und seines Stellvertreters, Herrn Stadtbrandinspektor Horst Griesenbrock, endeten am 11.12.2013. Bis zur Ernennung einer neuen Wehrleitung durch den Stadtrat üben die beiden Herren ihre Ämter weiterhin kommissarisch aus. Eine erste Anhörung des Kreisbrandmeisters im Januar 2014 führte nicht zu einem Vorschlag für eine Neuernennung. Aufgrund einer am 10.04.2014 stattgefundenen erneuten Anhörung der aktiven Wehr durch den Kreisbrandmeister hat dieser mit Schreiben vom 11.04.2014 vorgeschlagen, Herrn Stadtbrandinspektor Andre Zimmermann zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Der Vorgeschlagene erfüllt alle Laufbahnvoraussetzungen für das Amt des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr. Mit gleichem Schreiben schlägt der Kreisbrandmeister Herrn Brandoberinspektor Thomas Bauerfeind zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr vor. Der Vorgeschlagene erfüllt die Laufbahnvoraussetzungen hinsichtlich des Lehrganges „Leiter der Feuerwehr„ (F VI) derzeit noch nicht vollständig. Daher muss der Vorgeschlagene bis zur Absolvierung des genannten Lehrganges unter dem Zusatz „kommissarisch“ bestellt werden. Der Kreisbrandmeister wird die Teilnahme an diesem Lehrgang zeitnah ermöglichen. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) des Landes Nordrhein Westfalen werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren durch den Stadtrat bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrleiters und seiner Stellvertreter hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr (hierzu gehört auch die Jugendfeuerwehr) anzuhören. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Sachverhalt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Nach Anhörung der aktiven Wehr wird Herr Andre Zimmermann zum Wehrleiter und Herr Thomas Bauerfeind zum stellvertretenden Wehrleiter vorgeschlagen. Alternativen sind nicht vorhanden, da keine weiteren Feuerwehrangehörigen Bereitschaft zur Übernahme der Positionen erklärt haben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Herr Stadtbrandinspektor Andre Zimmermann, wohnhaft in 53902 Bad Münstereifel-Nöthen, wird für die Dauer von 6 Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel bestellt. 2. Herr Brandoberinspektor Thomas Bauerfeind, wohnhaft in 53902 Bad MünstereifelScheuerheck, wird nach Erreichen der fachlichen Eignung für die Dauer von 6 Jahren als Ehrenbeamter auf Zeit zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Münstereifel bestellt. Bis zum Erreichen der fachlichen Eignung wird Herr Bauerfeind kommissarisch zum stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bestellt.