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Mitteilungsvorlage (Tätigkeitszeitraum des "alten" und des "neuen" Rates)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
30.04.14, 13:23
Aktualisiert
30.04.14, 13:23
Mitteilungsvorlage (Tätigkeitszeitraum des "alten" und des "neuen" Rates) Mitteilungsvorlage (Tätigkeitszeitraum des "alten" und des "neuen" Rates)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 13-23-00 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 1326-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 13.05.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Tätigkeitszeitraum des "alten" und des "neuen" Rates __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Laut § 14 Kommunalwahlgesetz NRW endet die Wahlperiode bei allgemeinen Wahlen mit Ablauf des Monats, in dem die Wahl stattgefunden hat. Für die diesjährige Kommunalwahl ist das der 31.05.2014. Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des folgenden Monats, somit am 01.06.2014. Unabhängig davon ist der Tätigkeitszeitraum des „alten“ und des „neuen“ Rates zu betrachten. Gemäß § 42 II GO NRW üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Rates weiter aus. Bis dahin sind Entscheidungen und Beschlüsse von den bisherigen Ratsmitgliedern zu treffen. Der neugewählte Rat tritt mit der konstituierenden Sitzung erstmalig zusammen. Ab dann beginnt der Tätigkeitszeitraum des Rates des Legislaturperiode X. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Erläuterung zu 1. Seite 2 von Ratsdrucksache 1326-IX 3. Finanzielle Auswirkungen Gemäß gesetzlicher Regelung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine