Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
30.04.14, 13:23
Aktualisiert
30.04.14, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-00 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 1326-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
13.05.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Tätigkeitszeitraum des "alten" und des "neuen" Rates
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Berichterstatterin: Frau Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Laut § 14 Kommunalwahlgesetz NRW endet die Wahlperiode bei allgemeinen Wahlen mit Ablauf
des Monats, in dem die Wahl stattgefunden hat. Für die diesjährige Kommunalwahl ist das der
31.05.2014. Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des folgenden Monats, somit am
01.06.2014.
Unabhängig davon ist der Tätigkeitszeitraum des „alten“ und des „neuen“ Rates zu betrachten.
Gemäß § 42 II GO NRW üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt
des neugewählten Rates weiter aus. Bis dahin sind Entscheidungen und Beschlüsse von den bisherigen Ratsmitgliedern zu treffen. Der neugewählte Rat tritt mit der konstituierenden Sitzung
erstmalig zusammen. Ab dann beginnt der Tätigkeitszeitraum des Rates des Legislaturperiode X.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Erläuterung zu 1.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1326-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß gesetzlicher Regelung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine