Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
30.04.14, 13:23
Aktualisiert
30.04.14, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-50-45
Nr. der Ratsdrucksache: 1325-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
13.05.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
Beteiligungs- und Anhörungsverfahren
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan Siedlungsabfälle, (ÖAWP) im gesetzlich vorgeschriebenen
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme vorgelegt, der im
Internet unter
www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php
zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Zentrale Punkte sind zum einen die regionale Entsorgung des Hausmülls und zum anderen die
getrennte Erfassung von Bioabfall.
Wie bereits in vorangegangenen Beteiligungsverfahren praktiziert, wird der Kreis Euskirchen soweit geboten - eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem landesweiten Abfallwirtschaftplan
für Siedlungsabfälle erstellen, so dass sich eigene Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden erübrigen, für die der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes im übrigen
auch keine Veranlassung gibt.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1325-IX
Von den im Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplanes definierten Zielsetzungen (Seite 18 ff.) sind
die nachfolgenden aus Sicht der Verwaltung von Interesse:
1. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe
Angesichts einer durch Entsorgungssicherheit geprägten Ausgangssituation wird mit dem Abfallwirtschaftsplan vorrangig das Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen.
Die Landesregierung schlägt hierzu vor, drei Entsorgungsregionen in Nordrhein-Westfalen zu
bilden und auf eine Zuweisung zu (einzelnen) Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen zu verzichten.
Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sollte – wie dies der Kreis Euskirchen bereits in
seiner Stellungnahme zum AWP (Stand: November 2009) vorgetragen hat – für Kommunen im
grenznahen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, unter Beachtung des Prinzips der Nähe
auch Entsorgungsanlagen außerhalb der Grenzen von NRW zu nutzen.
2. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und
Grünabfällen
Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes ist die Optimierung
der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen.
Ab Januar 2015 sind Bioabfälle unter den Voraussetzungen des § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getrennt zu sammeln. Vor diesem Hintergrund sollen die Anstrengungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen weiter verstärkt werden. Dabei sollen Systeme zum Einsatz
kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Die
Organisationshoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Art und Weise de Erfassung der Bioabfälle sowie die bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Eigenkompostierung sollen beachtet werden.
Hierzu ist anzumerken, dass im Kreis Euskirchen die Biotonne bereits seit Mitte der 90er Jahre
flächendeckend eingeführt ist. Zudem werden Grünabfälle getrennt erfasst; und zwar überwiegend im Holsystem. Der im Abfallwirtschaftsplan für das Jahr 2016 definierte Leitwert von 150
kg/E*a wird im Kreis Euskirchen aktuell bereits erzielt. Zur Erreichung des Zielwertes 2021 von
180 kg/E*a werden zusätzliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Grünschnitterfassung, erforderlich sein. Allerdings sollte auf eine verbindliche Festsetzung des auch nach Ansicht der Landesregierung „sehr ambitionierten“ Zielwertes 2021 von 180 kg/E*a verzichtet
werden, um beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der Eigenkompostierung nicht zu unterlaufen.
Soweit eine gemeinsame Stellungnahme des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Gemeinden als erforderlich angesehen wird und rechtzeitig vor dem Termin der Ausschusssitzung
vorliegt wird diese nachgereicht. Ansonsten wird über den Sachstand nach der Kommunalwahl
berichtet