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Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; Beteiligungs- und Anhörungsverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
30.04.14, 13:23
Aktualisiert
30.04.14, 13:23
Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
Beteiligungs- und Anhörungsverfahren) Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle;
Beteiligungs- und Anhörungsverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 24-50-45 Nr. der Ratsdrucksache: 1325-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 13.05.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle; Beteiligungs- und Anhörungsverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan Siedlungsabfälle, (ÖAWP) im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungsnahme vorgelegt, der im Internet unter www.umwelt.nrw.de/umwelt/abfall/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfall/index.php zum Herunterladen zur Verfügung steht. Zentrale Punkte sind zum einen die regionale Entsorgung des Hausmülls und zum anderen die getrennte Erfassung von Bioabfall. Wie bereits in vorangegangenen Beteiligungsverfahren praktiziert, wird der Kreis Euskirchen soweit geboten - eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem landesweiten Abfallwirtschaftplan für Siedlungsabfälle erstellen, so dass sich eigene Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erübrigen, für die der vorliegende Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes im übrigen auch keine Veranlassung gibt. Seite 2 von Ratsdrucksache 1325-IX Von den im Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplanes definierten Zielsetzungen (Seite 18 ff.) sind die nachfolgenden aus Sicht der Verwaltung von Interesse: 1. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe Angesichts einer durch Entsorgungssicherheit geprägten Ausgangssituation wird mit dem Abfallwirtschaftsplan vorrangig das Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen. Die Landesregierung schlägt hierzu vor, drei Entsorgungsregionen in Nordrhein-Westfalen zu bilden und auf eine Zuweisung zu (einzelnen) Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen zu verzichten. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sollte – wie dies der Kreis Euskirchen bereits in seiner Stellungnahme zum AWP (Stand: November 2009) vorgetragen hat – für Kommunen im grenznahen Bereich die Möglichkeit eröffnet werden, unter Beachtung des Prinzips der Nähe auch Entsorgungsanlagen außerhalb der Grenzen von NRW zu nutzen. 2. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes ist die Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Ab Januar 2015 sind Bioabfälle unter den Voraussetzungen des § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes getrennt zu sammeln. Vor diesem Hintergrund sollen die Anstrengungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen weiter verstärkt werden. Dabei sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Die Organisationshoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Art und Weise de Erfassung der Bioabfälle sowie die bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Eigenkompostierung sollen beachtet werden. Hierzu ist anzumerken, dass im Kreis Euskirchen die Biotonne bereits seit Mitte der 90er Jahre flächendeckend eingeführt ist. Zudem werden Grünabfälle getrennt erfasst; und zwar überwiegend im Holsystem. Der im Abfallwirtschaftsplan für das Jahr 2016 definierte Leitwert von 150 kg/E*a wird im Kreis Euskirchen aktuell bereits erzielt. Zur Erreichung des Zielwertes 2021 von 180 kg/E*a werden zusätzliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Grünschnitterfassung, erforderlich sein. Allerdings sollte auf eine verbindliche Festsetzung des auch nach Ansicht der Landesregierung „sehr ambitionierten“ Zielwertes 2021 von 180 kg/E*a verzichtet werden, um beispielsweise Maßnahmen zur Förderung der Eigenkompostierung nicht zu unterlaufen. Soweit eine gemeinsame Stellungnahme des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Gemeinden als erforderlich angesehen wird und rechtzeitig vor dem Termin der Ausschusssitzung vorliegt wird diese nachgereicht. Ansonsten wird über den Sachstand nach der Kommunalwahl berichtet