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Beschlussvorlage (21. Ä FNP Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
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Inhalt der Datei

STADT Bad M ünstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer W eg“ Begründung gem äß § 5 Abs. 5 BauGB vom 30.07.2011 (BGBI.I S .1509) in der zurzeit gültigen Fassung 1.0 Vorgaben zur Planung G em äß § 1 BauGB ist es die A ufgabe der G em einde, durch Bauleitplanung die bauliche und sonstige Nutzung der G rundstücke in Ihrem G ebiet vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad M ünstereifel erlangte im Jahr 2000 seine Rechtskraft und w urde bis heute durch einige Ä nderungen modifiziert. Mit diesem V erfahren ist die 21. Änderung vorgesehen. 2.0 Anlass und Lage Der A rloffer W eg im O rtstell Iversheim wurde ausgebaut. Da eine W endeanlage fehlt, soll diese am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden. Die planerische G rundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Iversheim - A rloffer W e g “ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächen­ nutzungsplanes geschaffen werden. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes um fasst den Bereich nordöstlich von Iversheim angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des A rloffer W eges zw isch e n B 51 und Erft. 3.0 Verfahren Der S tadtentw icklungsausschuss der Stadt Bad M ünstereifel hat In seiner S itzung am 23.03.2010 den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gem äß § 2 (1) BauGB für diesen Bereich gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit gem äß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Z e it vom 12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gem äß § 4 A b s. 1 BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) B auG B erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.Die öffentliche Auslegung des P lanentw urfes gem . § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012. Die öffentliche Ankündigung beinhaltete jedoch form ale Fehler, so dass eine neue bzw. die insofern erste O ffenlage in der Zeit vom 3.2.2014 bis einschließlich 5.3.2014 erfolgte Da jedoch bei dieser die Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt wurden erfolgte eine erneute O ffenlage in der Zeit vom 24.3.2014 bis einschließlich 25.4.2014. Parallel w urden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. In dem erneut offenliegenden Plan wurde die Begrenzungslinie des Überschwem­ mungsgebiets der Erft nachrichtlich dargestellt. Der Feststellungsbeschluss zur 21. Flächennutzungsplan Änderung wurde a m .................vom Rat der Stadt Bad M ünstereifel gefasst. 4.0 Planungsrechtliche Situation Anpassung an die Ziele der Raumordnung Im G ebietsentw icklungsplan des R egierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der Ä nderungsbereich als Landw irtschaftliche Fläche dargestellt. Die Z ustim m ung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gem äß § 20 Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003. Rechtw irksam er Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich» (landw irtschaftliche Fläche und G rünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im R a h m en dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige W ohnbauflächenausw eisung ist som it eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bestehendes Planrecht Die Flurstücke liegen im Außenbereich. 5.0 Ziele der Flächennutzunqsplanänderung Derzeitige Nutzung Das Flurstück 214 südöstlich des A rloffer W eges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und Bäumen, die erhalten bleiben soll. Die beiden Flurstücke 216 und 217 norwestlich des A rloffer W eges sind ebenfalls als W e ide genutzt, dort stehen jedoch einige ältere O bstbäum e im vorderen Bereich, die nicht erhalten werden können. Die Begrünung zur B 51 und im Osten soll größtenteils erhalten bleiben und ergänzt werden. Zukünftige Nutzung Der A rloffer W eg soll um w eitere ca. 55 m ausgebaut und mit der erforderlichen W endeanlage gem äß EAE ergänzt werden. Hierbei wird der Bereich nordwestlich des A rloffer W eges als W ohnbaufläche ausgewiesen. Die restlichen Flächen bleiben private Grünflächen. 6.0 Umweltverträglichkeit / Umweltbericht im Bauleitplanverfahren G em äß § 8 Abs. 3 BauG B wird gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, der Bebauungsplan Nr. 78 „A rloffer W e g “ aufgestellt. Um D oppelprüfungen auf den verschiedenen Planebenen (Flächennutzungs- und B ebauungspläne) und bei der Vorhabensgenehm igung zu verm eiden, ist gem äß § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB / § 17 UVPG (Abschichtungsregelung) eine Um weltprüfung, wenn s ie auf einer Planebene (hier B-Plan Verfahren) durchgeführt worden ist bzw. wird, auf zu sä tzlich e oder andere erhebliche Um w eltauswirkungen zu beschränken. Die Ergebnisse der Um weltprüfung sind im U m w eltbericht als Bestandteil der B egründung zum Bebauungsplan dokum entiert. 7.0 Flächenbilanz Das Plangebiet um fasst ca. 5.689 qm, die sich aufgliedern in: 8.0 W ohnbaufläche 2.337 qm private G artenfläche private G rünfläche 1.187 qm V erkehrsfläche 1.759 qm 406 qm Auswirkungen auf Natur und Landschaft Die A usgleichs- und E rsatzm aßnahm en werden in dem landschaftspflegerischen Begleitplan zum B ebauungsplan Nr. 78 „Arloffer W e g “ entsprechend festgesetzt. Gem äß § 2a BauG B wird eine Um w eltprüfung durchgeführt, der D etaillierungsgrad wird mit den beteiligten Fachäm tern und U m w eltbehörden abgestimmt. Die S chutzzone IIIB des W asserschutzgebietes Bad M ünstereifel-A rloff-K alkar sowie der Hochw asserschutz der Erft (siehe eingetragene H ochw asserschutzzonen-B egrenzungzlinie) werden berücksichtigt und bleiben unverändert. Aufgrund der besonderen M utterbodenqualität und Naturnähe sollte der abgeschobene Oberboden im Rahm en von Baum aßnahm en auf den G rundstücken verbleiben. Bad M ünstereifel, den Alexander Büttner (Bürgerm eister)