Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bad M ünstereifel
21. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ortsteil Iversheim „Arloffer W eg“
Begründung
gem äß § 5 Abs. 5 BauGB vom 30.07.2011 (BGBI.I S .1509)
in der zurzeit gültigen Fassung
1.0
Vorgaben zur Planung
G em äß § 1 BauGB ist es die A ufgabe der G em einde, durch Bauleitplanung die bauliche und
sonstige Nutzung der G rundstücke in Ihrem G ebiet vorzubereiten und zu leiten.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad M ünstereifel erlangte im Jahr 2000 seine
Rechtskraft und w urde bis heute durch einige Ä nderungen modifiziert. Mit diesem V erfahren
ist die 21. Änderung vorgesehen.
2.0
Anlass und Lage
Der A rloffer W eg im O rtstell Iversheim wurde ausgebaut. Da eine W endeanlage fehlt, soll
diese am Ende der vorhandenen Bebauung neu erstellt werden. Hierbei soll die Bebauung
am Ende der Straße durch wenige Häuser abgerundet werden.
Die planerische G rundlage hierfür soll durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78
„Iversheim - A rloffer W e g “ und parallel gem. § 8 BauGB hierzu der Änderung des Flächen
nutzungsplanes geschaffen werden.
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes um fasst den Bereich nordöstlich von
Iversheim angrenzend an die vorhandene Bebauung am Ende des A rloffer W eges zw isch e n
B 51 und Erft.
3.0
Verfahren
Der S tadtentw icklungsausschuss der Stadt Bad M ünstereifel hat In seiner S itzung am
23.03.2010 den Beschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes gem äß § 2 (1)
BauGB für diesen Bereich gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Ö ffentlichkeit gem äß § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Z e it vom
12.04. bis einschließlich 23.04.2010 statt. Die Beteiligung der Behörden gem äß § 4 A b s. 1
BauGB erfolgte durch Schreiben vom 08.04.2010.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) B auG B
erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012.Die öffentliche Auslegung des P lanentw urfes gem . §
3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis einschließlich 25.07.2012.
Die öffentliche Ankündigung beinhaltete jedoch form ale Fehler, so dass eine neue bzw. die
insofern erste O ffenlage in der Zeit vom 3.2.2014 bis einschließlich 5.3.2014 erfolgte
Da jedoch bei dieser die Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt wurden erfolgte eine
erneute O ffenlage in der Zeit vom 24.3.2014 bis einschließlich 25.4.2014. Parallel w urden
die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
In dem erneut offenliegenden Plan wurde die Begrenzungslinie des Überschwem
mungsgebiets der Erft nachrichtlich dargestellt.
Der Feststellungsbeschluss zur 21. Flächennutzungsplan Änderung wurde a m .................vom
Rat der Stadt Bad M ünstereifel gefasst.
4.0
Planungsrechtliche Situation
Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Im G ebietsentw icklungsplan des R egierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist
der Ä nderungsbereich als Landw irtschaftliche Fläche dargestellt.
Die Z ustim m ung der Bezirksregierung zur Flächennutzungsplan Änderung gem äß § 20
Landesplanungsgesetz erfolgt am 30.01.2003.
Rechtw irksam er Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Plangebiet als Außenbereich»
(landw irtschaftliche Fläche und G rünfläche entlang der Erft) dargestellt. Für die im R a h m en
dieser Bebauungsplanaufstellung angestrebte geringfügige W ohnbauflächenausw eisung ist
som it eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Bestehendes Planrecht
Die Flurstücke liegen im Außenbereich.
5.0
Ziele der Flächennutzunqsplanänderung
Derzeitige Nutzung
Das Flurstück 214 südöstlich des A rloffer W eges ist als Pferdeweide genutzt, dort ist kein
Bewuchs vorhanden. Lediglich entlang der Erft gibt es eine Begrünung mit Sträuchern und
Bäumen, die erhalten bleiben soll.
Die beiden Flurstücke 216 und 217 norwestlich des A rloffer W eges sind ebenfalls als W e ide
genutzt, dort stehen jedoch einige ältere O bstbäum e im vorderen Bereich, die nicht erhalten
werden können. Die Begrünung zur B 51 und im Osten soll größtenteils erhalten bleiben und
ergänzt werden.
Zukünftige Nutzung
Der A rloffer W eg soll um w eitere ca. 55 m ausgebaut und mit der erforderlichen
W endeanlage gem äß EAE ergänzt werden. Hierbei wird der Bereich nordwestlich des
A rloffer W eges als W ohnbaufläche ausgewiesen. Die restlichen Flächen bleiben private
Grünflächen.
6.0
Umweltverträglichkeit / Umweltbericht im Bauleitplanverfahren
G em äß § 8 Abs. 3 BauG B wird gleichzeitig mit der Änderung des Flächennutzungsplanes,
der Bebauungsplan Nr. 78 „A rloffer W e g “ aufgestellt.
Um D oppelprüfungen auf den verschiedenen Planebenen (Flächennutzungs- und
B ebauungspläne) und bei der Vorhabensgenehm igung zu verm eiden, ist gem äß § 2 Abs. 4
Satz 5 BauGB / § 17 UVPG (Abschichtungsregelung) eine Um weltprüfung, wenn s ie auf
einer Planebene (hier B-Plan Verfahren) durchgeführt worden ist bzw. wird, auf zu sä tzlich e
oder andere erhebliche Um w eltauswirkungen zu beschränken.
Die Ergebnisse der Um weltprüfung sind im U m w eltbericht als Bestandteil der B egründung
zum Bebauungsplan dokum entiert.
7.0
Flächenbilanz
Das Plangebiet um fasst ca. 5.689 qm, die sich aufgliedern in:
8.0
W ohnbaufläche
2.337 qm
private G artenfläche
private G rünfläche
1.187 qm
V erkehrsfläche
1.759 qm
406 qm
Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Die A usgleichs- und E rsatzm aßnahm en werden in dem landschaftspflegerischen Begleitplan
zum B ebauungsplan Nr. 78 „Arloffer W e g “ entsprechend festgesetzt. Gem äß § 2a BauG B
wird eine Um w eltprüfung durchgeführt, der D etaillierungsgrad wird mit den beteiligten
Fachäm tern und U m w eltbehörden abgestimmt.
Die S chutzzone IIIB des W asserschutzgebietes Bad M ünstereifel-A rloff-K alkar sowie der
Hochw asserschutz der Erft (siehe eingetragene H ochw asserschutzzonen-B egrenzungzlinie)
werden
berücksichtigt
und
bleiben
unverändert.
Aufgrund
der
besonderen
M utterbodenqualität und Naturnähe sollte der abgeschobene Oberboden im Rahm en von
Baum aßnahm en auf den G rundstücken verbleiben.
Bad M ünstereifel, den
Alexander Büttner
(Bürgerm eister)