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Beschlussvorlage (21. Ä FNP Abwägungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
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Inhalt der Datei

S tad t Bad M ünstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer W eg“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den u.a. während der öffentlichen Auslegung vom 24.3. bis einschließlich 25.4.2014 gemäß § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen. A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange lfd Nr Anregung durch Da­ tum 01 .1 Erftver­ band 01 .2 Erftver­ band 01 06 Hinweis auf Grundwasser und die W asserschutzgebiets­ .2010 zone IIIB, in der sich das Plangebiet befindet. Verweis auf die Bedenken aus dem Schreiben vom 3.5. 03.05 Hinweis auf Grundwasser .2010 Unter Verweis auf das Hochwasser im September 2007 und die Gefahren bei Extremhochwasser sowie den Hochwasserabfluss abweichend vom normalen Erftbett nach Nordwesten, werden erhebliche Bedenken gegen eine Bebauung östlich des Arloffer W eges vorgebracht. In diesem Kontext werden Aspekte der Schadensvorsorge für den Bebauungsplan vorgeschlagen. Auch wird nachdrücklich die Freihaltung des Überschwemmungs- und des Abflussbereichs gefordert. 01 .3 Erftver­ band 01 .4 Erftver­ band wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 13.07 Keine Bedenken gegen Bebauung westlich des Arloffer .2012 Weges, jedoch werden Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden angeregt. Hinweise und Anregungen zur Grünfläche zwischen Arlof­ fer W eg und Erft sowie zu den erforderlichen Aus­ gleichsmaßnahmen. 25.04 Hinweis, dass die Himmelsrichtung in der Begründung .2014 nicht korrekt sei. Darüber hinaus wird nochmals auf Ausführunqsdetails Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Zum Hinweis auf das Grundwasser siehe 01.1. Einer Ausweisung von W steht die W asser­ schutzzonenausweisung IIIB nicht entgegen. Siehe unter 01.1 Es wird nur der Bereich westlich des Arloffer Weges zu Bauland entwickelt. Somit wird den Bedenken des Erftverbandes Rechnung getra­ gen. Die Hinweise werden zur Kenntnis ge­ nommen Entsprechend den Bedenken werden lediglich die Flächen westlich des Arloffer Weges zu Bauland entwickelt. Die Überschwem­ mungs- und Abfluss­ bereiche werden von Bebauung freigehal­ ten. Die Aussagen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Anregungen ins Bebauungsplan­ verfahren verwiesen. Vorgaben zur Vermeidung von Hochwasser­ schäden sind im Bebauungsplan ab zu arbeiten. Ebenso die die Hinweise und Anregungen zur Grünfläche und zu den erforderlichen Aus­ gleichsmaßnahmen. Die Angabe der Himmelsrichtung in der Begrün­ Der Anregung des dung unter 5. Ziele ist zu korrigieren. Es wird der Erftverbandes wird Bereich nordwestlich des Arloffer Weges, in dem gefolgt. von Baumassnahmen hingewiesen. 02 Bezirks­ regierung 03 .1 U nd 2 Straßen NRW derzeit einige Obstbäume stehen, als W ohnge­ biet ausgewiesen. Ebenso auf die Stellungnahme vom 13.7.2012. Die Stellungnahme vom 13.7.2012 ist unter 1.4 abgearbeitet. 20.04 Gegen die Planung werden aus Sicht der Belange der Die positive Stellungnahme der Bezirksregie­ .2010 Landeskultur und der Landesentwicklung bestehen keine rung ist Grundlage für die Genehmigungsfähig­ Anregungen vorgebracht. keit der Flächennutzungsplanänderung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 06.05 .2010 Aussage zur Kennt­ nis 19.07 .12 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Baumaßnahmen in Bezug auf die Anbauverbotszone entlang der B 51 bedürfen der Zustimmung des Straßen­ baulastträgers. Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch den Verkehr auf der B 51 wurden nicht geprüft, notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Gleiche Hinweise wie unter 03.1 und 2 sowie der Hinweis, Der weitergehende Hinweis ist ebenfalls im Be­ dass das Gelände zur Bundesstraße hin einzufrieden ist. bauungsplan ab zu arbeiten. und Der Hinweis ist in den Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgenommen. Lärmschutzmaßnahmen sind im Baugenehmi­ gungsverfahren zu prüfen. Hierzu werden im BPlan-Verfahren Regelungen getroffen. 03 .2 Straßen NRW 28.03 .2014 04 K reis E u s k ir­ c h en 23.07 Untere Landschaftsbehörde: .2012 Die Bedenken werden im Bebauungsplan Nr. 78 ausge­ Kenntnisnahme. und räumt. 18.03 .2013 Träqer der Landschaftsolanunq: Die Bedenken werden im Bebauungsplan Nr. 78 ausge­ Kenntnisnahme. räumt. Untere Wasserbehörde: Grundsätzlich wird die Abwasserbeseitigung im Rahmen Die Realisierung des B-Planes Nr. 78 erfolgt im des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Aus abwasser­ Parallel-Verfahren. Die erforderlichen Regelun­ technischer Sicht bestehen daher keine Bedenken, wenn gen werden in diesem Verfahren getroffen. bei der Realisierung des B-Planes die dort gemachten Angaben berücksichtigt werden. Auch aus anderen Teilbereichen des W asserrechts be­ stehen keine Bedenken. 2 Die Hinweise werden im Bebauungsplan umgesetzt. Der Hinweis ist im Bebauungsplan um zu setzten. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. B. Ö ffentlichkeit Ö 01 Öffentlichkeit 1 18.06.2012 Bedenken wegen evtl. Anliegerkosten zum Straßenausbau 0 02 Öffentlichkeit 2 04.03.2014 Einspruch wegen der fehlenden Gleichbehandlung mit seinem Grund­ stück in Schönau. 0 03 Öffentlichkeit 3 24.03.2014 Eine Bebauung östlich des Arloffer Weges wirkt sich negativ auf die Hoch­ wassersituation aus und liegt im Land­ schaftsschutzgebiet. Eine Bebauung dort verschließe die Gestaltung einer funktionstüchtigen Auenlandschaft. Durch eine Ausweitung der Bebauung nach Norden werden weitere BauBegehrlichkeiten geweckt. Folgende Träger teilten mit, dass keine Bedenken bestehen: Gemeinde Nettersheim Landwirtschaftskammer NRW Regionalgas Euskirchen IHK Aachen 3 Die Fragen zu ggf. anfallenden Er­ schließungskosten kann nicht auf der Ebene des Flächennutzungsplans ab­ schließend erörtert werden. Wenn über­ haupt gibt es in diesem Bereich keine Anhaltspunkte für unverhältnismäßige Kosten. Der Einspruch betrifft nicht das Planver­ fahren und enthält keine inhaltlichen Eingaben zum Planverfahren. Die Bedenken werden zurück gewiesen. Östlich des Arloffer W eges ist Kein Bau­ gebiet vorgesehen. Die Bedenken werden zurückgewiesen Das Plangebiet ist nach Norden eindeu­ tig begrenzt. Zukünftige planerische Überlegungen müssen zu gegebener Zeit abgewogen und begründet werden. Der Einspruch wird zu­ rückgewiesen.