Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
S tad t Bad M ünstereifel 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Iversheim „Arloffer W eg“
Beschlussvorschläge
mit Begründung und Abwägung zu den u.a. während der öffentlichen Auslegung vom 24.3. bis einschließlich 25.4.2014 gemäß § 3 Abs.
2 und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd
Nr
Anregung
durch
Da
tum
01
.1
Erftver
band
01
.2
Erftver
band
01 06 Hinweis auf Grundwasser und die W asserschutzgebiets
.2010 zone IIIB, in der sich das Plangebiet befindet.
Verweis auf die Bedenken aus dem Schreiben vom 3.5.
03.05 Hinweis auf Grundwasser
.2010 Unter Verweis auf das Hochwasser im September 2007
und die Gefahren bei Extremhochwasser sowie den
Hochwasserabfluss abweichend vom normalen Erftbett
nach Nordwesten, werden erhebliche Bedenken gegen
eine Bebauung östlich des Arloffer W eges vorgebracht. In
diesem Kontext werden Aspekte der Schadensvorsorge
für den Bebauungsplan vorgeschlagen.
Auch
wird
nachdrücklich
die
Freihaltung
des
Überschwemmungs- und des Abflussbereichs gefordert.
01
.3
Erftver
band
01
.4
Erftver
band
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
13.07 Keine Bedenken gegen Bebauung westlich des Arloffer
.2012 Weges,
jedoch werden Vorkehrungen gegen Hochwasserschäden
angeregt.
Hinweise und Anregungen zur Grünfläche zwischen Arlof
fer W eg und Erft sowie zu den erforderlichen Aus
gleichsmaßnahmen.
25.04 Hinweis, dass die Himmelsrichtung in der Begründung
.2014 nicht korrekt sei.
Darüber hinaus wird nochmals auf Ausführunqsdetails
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zum Hinweis auf das Grundwasser siehe 01.1.
Einer Ausweisung von W steht die W asser
schutzzonenausweisung IIIB nicht entgegen.
Siehe unter 01.1
Es wird nur der Bereich westlich des Arloffer
Weges zu Bauland entwickelt. Somit wird den
Bedenken des Erftverbandes Rechnung getra
gen.
Die Hinweise werden
zur Kenntnis ge
nommen
Entsprechend den
Bedenken werden
lediglich die Flächen
westlich des Arloffer
Weges zu Bauland
entwickelt.
Die Überschwem
mungs- und Abfluss
bereiche werden von
Bebauung freigehal
ten.
Die Aussagen und
Hinweise werden zur
Kenntnis genommen
und die Anregungen
ins Bebauungsplan
verfahren verwiesen.
Vorgaben zur Vermeidung von Hochwasser
schäden sind im Bebauungsplan ab zu arbeiten.
Ebenso die die Hinweise und Anregungen zur
Grünfläche und zu den erforderlichen Aus
gleichsmaßnahmen.
Die Angabe der Himmelsrichtung in der Begrün Der Anregung des
dung unter 5. Ziele ist zu korrigieren. Es wird der Erftverbandes wird
Bereich nordwestlich des Arloffer Weges, in dem gefolgt.
von Baumassnahmen hingewiesen.
02
Bezirks
regierung
03
.1
U
nd
2
Straßen
NRW
derzeit einige Obstbäume stehen, als W ohnge
biet ausgewiesen.
Ebenso auf die Stellungnahme vom 13.7.2012.
Die Stellungnahme vom 13.7.2012 ist unter 1.4
abgearbeitet.
20.04 Gegen die Planung werden aus Sicht der Belange der Die positive Stellungnahme der Bezirksregie
.2010 Landeskultur und der Landesentwicklung bestehen keine rung ist Grundlage für die Genehmigungsfähig
Anregungen vorgebracht.
keit der Flächennutzungsplanänderung.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
06.05
.2010
Aussage zur Kennt
nis
19.07
.12
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.
Baumaßnahmen in Bezug auf die Anbauverbotszone
entlang der B 51 bedürfen der Zustimmung des Straßen
baulastträgers.
Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch den Verkehr auf
der B 51 wurden nicht geprüft, notwendige Maßnahmen
gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Gleiche Hinweise wie unter 03.1 und 2 sowie der Hinweis, Der weitergehende Hinweis ist ebenfalls im Be
dass das Gelände zur Bundesstraße hin einzufrieden ist.
bauungsplan ab zu arbeiten.
und
Der Hinweis ist in den Textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes aufgenommen.
Lärmschutzmaßnahmen sind im Baugenehmi
gungsverfahren zu prüfen. Hierzu werden im BPlan-Verfahren Regelungen getroffen.
03
.2
Straßen
NRW
28.03
.2014
04
K reis
E u s k ir
c h en
23.07 Untere Landschaftsbehörde:
.2012 Die Bedenken werden im Bebauungsplan Nr. 78 ausge Kenntnisnahme.
und
räumt.
18.03
.2013 Träqer der Landschaftsolanunq:
Die Bedenken werden im Bebauungsplan Nr. 78 ausge Kenntnisnahme.
räumt.
Untere Wasserbehörde:
Grundsätzlich wird die Abwasserbeseitigung im Rahmen Die Realisierung des B-Planes Nr. 78 erfolgt im
des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Aus abwasser Parallel-Verfahren. Die erforderlichen Regelun
technischer Sicht bestehen daher keine Bedenken, wenn gen werden in diesem Verfahren getroffen.
bei der Realisierung des B-Planes die dort gemachten
Angaben berücksichtigt werden.
Auch aus anderen Teilbereichen des W asserrechts be
stehen keine Bedenken.
2
Die Hinweise werden
im Bebauungsplan
umgesetzt.
Der Hinweis ist im
Bebauungsplan um
zu setzten.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
B. Ö ffentlichkeit
Ö 01
Öffentlichkeit 1
18.06.2012
Bedenken wegen evtl. Anliegerkosten
zum Straßenausbau
0 02
Öffentlichkeit 2
04.03.2014
Einspruch wegen der fehlenden
Gleichbehandlung mit seinem Grund
stück in Schönau.
0 03
Öffentlichkeit 3
24.03.2014
Eine Bebauung östlich des Arloffer
Weges wirkt sich negativ auf die Hoch
wassersituation aus und liegt im Land
schaftsschutzgebiet. Eine Bebauung
dort verschließe die Gestaltung einer
funktionstüchtigen Auenlandschaft.
Durch eine Ausweitung der Bebauung
nach Norden werden weitere BauBegehrlichkeiten geweckt.
Folgende Träger teilten mit, dass keine Bedenken bestehen:
Gemeinde Nettersheim
Landwirtschaftskammer NRW
Regionalgas Euskirchen
IHK Aachen
3
Die Fragen zu ggf. anfallenden Er
schließungskosten kann nicht auf der
Ebene des Flächennutzungsplans ab
schließend erörtert werden. Wenn über
haupt gibt es in diesem Bereich keine
Anhaltspunkte für unverhältnismäßige
Kosten.
Der Einspruch betrifft nicht das Planver
fahren und enthält keine inhaltlichen
Eingaben zum Planverfahren.
Die Bedenken werden
zurück gewiesen.
Östlich des Arloffer W eges ist Kein Bau
gebiet vorgesehen.
Die Bedenken werden
zurückgewiesen
Das Plangebiet ist nach Norden eindeu
tig begrenzt. Zukünftige planerische
Überlegungen müssen zu gegebener
Zeit abgewogen und begründet werden.
Der Einspruch wird zu
rückgewiesen.