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Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW) Beschlussvorlage (Gesamtabschluss 2010
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 22-16-30 S Nr. der Ratsdrucksache: 15-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gesamtabschluss 2010 hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 15-X 1. Sachverhalt: Als Tischvorlage wird der Entwurf des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2010 mit Anlagen vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Die Rechnungslegung der Stadt Bad Münstereifel erfolgt seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644) geändert durch das GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380). Gemäß § 2 Abs. 1 des NKFEG NRW besteht die Verpflichtung, spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 erstmals einen Gesamtabschluss nach § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. Bei der Aufstellung sind die Vorschriften des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) und ergänzend einschlägige Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6 i.V.m. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen. Mit Beschluss des RPA vom 01.12.2011 (RD 687-IX) wurde die BDO Deutsche Warentreuhand AG, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn als Pflichtprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 bestellt. Die Prüfung durch die BDO wird in der Zeit zwischen dem 28.06.2014 und dem 08.08.2014 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2010 durch den RPA. Die nächste Sitzung des RPA findet am 18.09.2014 statt, so dass die abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2010 in der Sitzung des Rates am 30.09.2014 stattfinden könnte. 3. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des Gesamtabschlusses 2010 mit Anlagen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.