Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.06.2014
- Der Bürgermeister Az: 22-16-30 S
Nr. der Ratsdrucksache: 15-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gesamtabschluss 2010
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter: Kämmerer Hans Orth
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 15-X
1. Sachverhalt:
Als Tischvorlage wird der Entwurf des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2010 mit Anlagen vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Rechnungslegung der Stadt Bad Münstereifel erfolgt seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2007 nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW
– NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644) geändert durch das GO-Reformgesetz vom
09.10.2007 (GV. NRW. S. 380).
Gemäß § 2 Abs. 1 des NKFEG NRW besteht die Verpflichtung, spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 erstmals einen Gesamtabschluss nach § 116 i.V.m. § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen. Bei der Aufstellung sind die Vorschriften des siebten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) und
ergänzend einschlägige Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden.
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur
Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Gesamtabschluss gem. § 116 Abs. 6 i.V.m.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung ergibt. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Da eine solche bei der Stadt
Bad Münstereifel nicht besteht, kann sich der RPA eines Dritten bedienen.
Mit Beschluss des RPA vom 01.12.2011 (RD 687-IX) wurde die BDO Deutsche Warentreuhand
AG, Potsdamer Platz 5, 53119 Bonn als Pflichtprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses
2010 bestellt.
Die Prüfung durch die BDO wird in der Zeit zwischen dem 28.06.2014 und dem 08.08.2014 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2010
durch den RPA. Die nächste Sitzung des RPA findet am 18.09.2014 statt, so dass die abschließende Behandlung des Gesamtabschlusses 2010 in der Sitzung des Rates am 30.09.2014 stattfinden könnte.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung und Beratung des
Gesamtabschlusses 2010 mit Anlagen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 einschl. Anlagen wird zur weiteren Prüfung in den
Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.