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Beschlussvorlage (Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Beschlussvorlage (Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern) Beschlussvorlage (Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.05.2014 - Der Bürgermeister Az: 13-23-05 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 1-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1-X 1. Sachverhalt und 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel wählt einen ersten und einen zweiten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997. Gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW wird bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl fällt. Zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle des selben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen. Ein einheitlicher Wahlvorschlag, der von allen Ratsmitgliedern unterstützt wird, anstelle des zuvor beschriebenen Verfahrens, ist ebenfalls möglich. Der Bürgermeister – im Falle seiner Verhinderung der Altersvorsitzende – leitet die Sitzung bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen gemäß § 67 Abs. 5 GO NRW. Dies gilt auch für eine Abberufung der Stellvertreter des Bürgermeisters. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Entschädigungsverordnung NRW. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Jede Fraktion ist berechtigt, eine Vorschlagsliste mit Kandidaten einzureichen. Eine gemeinsame Vorschlagsliste ist ebenfalls möglich. Es muss jedoch in jedem Fall eine Abstimmung in Form der geheimen Wahl mittels Stimmzetteln erfolgen. Hierzu bedarf es der Benennung je eines Stimmenzählers aus den Frktionen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: In geheimer Wahl wurden mit Stimmen _________________________zum ersten stellvertretenden Bürgermeister und mit gewählt. Stimmen _________________________zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister