Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
12.06.14, 13:17
Aktualisiert
12.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-05 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 1-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wahl von zwei stellvertretenden Bürgermeistern
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1-X
1. Sachverhalt und
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 67 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt
der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie
vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel wählt einen ersten und einen zweiten ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
27.06.1997.
Gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW wird bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf
den die erste Höchstzahl fällt. Zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein gewählter Bewerber die
Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle des selben Wahlvorschlages steht. Ist ein
Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.
Scheidet ein stellvertretender Bürgermeister während der Wahlzeit aus, ist der Nachfolger für den
Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 zu wählen.
Ein einheitlicher Wahlvorschlag, der von allen Ratsmitgliedern unterstützt wird, anstelle des zuvor
beschriebenen Verfahrens, ist ebenfalls möglich.
Der Bürgermeister – im Falle seiner Verhinderung der Altersvorsitzende – leitet die Sitzung bei der
Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden
müssen gemäß § 67 Abs. 5 GO NRW. Dies gilt auch für eine Abberufung der Stellvertreter des
Bürgermeisters.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Entschädigungsverordnung NRW.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Jede Fraktion ist berechtigt, eine Vorschlagsliste mit Kandidaten einzureichen. Eine gemeinsame
Vorschlagsliste ist ebenfalls möglich.
Es muss jedoch in jedem Fall eine Abstimmung in Form der geheimen Wahl mittels Stimmzetteln
erfolgen. Hierzu bedarf es der Benennung je eines Stimmenzählers aus den Frktionen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
In geheimer Wahl wurden
mit
Stimmen _________________________zum ersten stellvertretenden Bürgermeister
und
mit
gewählt.
Stimmen _________________________zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister