Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:09
Aktualisiert
17.06.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.06.2014
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 14-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2
BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Lanzerath
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 14-X
1. Sachverhalt:
Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 19.05. bis einschließlich 20.06.2014
durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2
BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind bisher keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Sollten weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen bis zum Rat am 24.06.2014 nachgereicht.
Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss
zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ in der
vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Kernstadt“ herbeizuführen.