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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:09
Aktualisiert
17.06.14, 17:09
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 14-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 24.06.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt" im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Abwägungsbeschlüsse zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss _________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Lanzerath __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 14-X 1. Sachverhalt: Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird im Zeitraum vom 19.05. bis einschließlich 20.06.2014 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls in diesem Zeitraum beteiligt. Aus der Öffentlichkeit sind bisher keine Stellungnahmen eingegangen. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Sollten weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen bis zum Rat am 24.06.2014 nachgereicht. Im weiteren Verfahren sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse und der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel – Kernstadt“ herbeizuführen.