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Beschlussvorlage (Abwägung TÖBs)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
28 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:09
Aktualisiert
17.06.14, 17:09
Beschlussvorlage (Abwägung TÖBs) Beschlussvorlage (Abwägung TÖBs) Beschlussvorlage (Abwägung TÖBs)

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Inhalt der Datei

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen lfd. Nr. Anregung durch 01 02 Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gemeinde Nettersheim 15.05.2014 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. Straßen NRW Landesbetrieb Straßenbau Regionalniederlassung Ville-Eifel Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und nommen. beachtet. Bei neuen baulichen Anlagen ist die 20 m – Anbauverbotszone zur B 51 Es sind keine neuen baulichen Anlagen einzuhalten (§ 9 FStrG). geplant. 13.05.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen sind § 9 FStrG zu beachten. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Werbeanlagen mir retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Bundesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Die im Bebauungsplan Nr. 5a festgesetzten Baugrenzen lassen darüber hinaus eine Bebauung innerhalb der 20m – Zone nicht zu. Ebenso wird der § 9 FStrG bei der Errichtung von Werbeanlagen beachtet. Der Hinweis bezüglich der Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm auf der B Es wird darauf hingewiesen, dass 51 wird zur Kenntnis genommen. Bei lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der B 51 erforderlich sind. Eventuelle notwendige Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. dem Änderungsbereich handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Durch die geplante Änderung, d.h. die Zulassung von freiberuflich tätigen aller Art, ergeben sich keine erhöhten Schutzanforderungen gegenüber dem heutigen Bestand. Beschlussvorschlag 03 Regionalgas Euskir- 19.05.2014 chen GmbH Co.KG In dem Plangebiet sind Anlagen zur Kenntnisnahme. Versorgung mit Erdgas nicht vorhanden. Gegen die beabsichtigte 4. Änderung des B.-Planes bestehen unsererseits keine Bedenken. Kein Beschluss erforderlich. 04 Erftverband, Bergheim 11.06.2014 Leitungen, Messstellen und Anlagen Kenntnisnahme. des Erftverbandes sind derzeit durch die Maßnahme nicht betroffen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehend keine Bedenken. Kein Beschluss erforderlich. 05 Kreis Euskirchen 16.06.2014 Gesundheitsamt Aus Sicht der Abteilung Gesundheit zu beachten, dass es sich bei dem Vorhaben um eine Einrichtung gemäß §1 (2) der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) handelt. In dem Zusammenhang sind durch den Betreiber vor Aufnahme der Tätigkeit die in der Verordnung genannten Anforderungen sicherzustellen. Bei einem Termin mit dem zukünftigen Betreiber wurde festgestellt, dass abweichend vom Antrag keine ambulanten Ope- Der Hinweis des Gesundheitsamtes Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber ist über die Anforderungen der Hygieneverordnung informiert. lfd. Nr. Anregung durch Datum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag rationen / Chirurgie geplant sind, sondern ausschließlich typisch zahnärztliche Eingriffe inkl. Implantologie. Dem Betreiber wurden allg. Informationen zu Hygiene, Medikamentenlagerung und Trinkwasser ausgehändigt. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik Kenntnisnahme bestehen unter Heranziehung des von mir nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Kein Beschluss erforderlich. Untere Abfallbehörde Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Hinweis wird zur Kenntist im Rahmen des Baugenehmi- men. Die Beteiligung der einzelnen nis genommen. gungsverfahrens zu beteiligen. Fachabteilungen im Rahmen der Prüfung des Bauantrages erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde des Kreises.