Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
28 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:09
Aktualisiert
17.06.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
(beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
lfd.
Nr.
Anregung durch
01
02
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gemeinde Nettersheim 15.05.2014
Keine Anregungen oder Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Straßen NRW
Landesbetrieb Straßenbau
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Die Hinweise werden zur Kenntnis ge- Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen und
nommen.
beachtet.
Bei neuen baulichen Anlagen ist die
20 m – Anbauverbotszone zur B 51 Es sind keine neuen baulichen Anlagen
einzuhalten (§ 9 FStrG).
geplant.
13.05.2014
Keine grundsätzlichen Bedenken.
In Bezug auf die Errichtung von
Werbeanlagen sind § 9 FStrG zu
beachten. Werbeanlagen sind nur an
der Stätte der Leistung und nur bis
zur jeweiligen Gebäudeoberkante
zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung
von 20 m, gemessen vom äußeren
Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet
werden.
Werbeanlagen mir retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung
dürfen nicht verwendet werden. Evtl.
Beleuchtung ist zur Bundesstraße
hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet
werden.
Die im Bebauungsplan Nr. 5a festgesetzten Baugrenzen lassen darüber
hinaus eine Bebauung innerhalb der
20m – Zone nicht zu.
Ebenso wird der § 9 FStrG bei der Errichtung von Werbeanlagen beachtet.
Der Hinweis bezüglich der Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm auf der B
Es wird darauf hingewiesen, dass 51 wird zur Kenntnis genommen. Bei
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
die
Straßenbauverwaltung nicht
prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen
den Lärm durch Verkehr auf der B
51 erforderlich sind. Eventuelle notwendige Schutzmaßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
dem Änderungsbereich handelt es sich
um ein Gewerbegebiet. Durch die geplante Änderung, d.h. die Zulassung
von freiberuflich tätigen aller Art, ergeben sich keine erhöhten Schutzanforderungen gegenüber dem heutigen Bestand.
Beschlussvorschlag
03
Regionalgas
Euskir- 19.05.2014
chen GmbH Co.KG
In dem Plangebiet sind Anlagen zur Kenntnisnahme.
Versorgung mit Erdgas nicht vorhanden. Gegen die beabsichtigte 4.
Änderung des B.-Planes bestehen
unsererseits keine Bedenken.
Kein Beschluss erforderlich.
04
Erftverband, Bergheim
11.06.2014
Leitungen, Messstellen und Anlagen Kenntnisnahme.
des Erftverbandes sind derzeit durch
die Maßnahme nicht betroffen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht
bestehend keine Bedenken.
Kein Beschluss erforderlich.
05
Kreis Euskirchen
16.06.2014
Gesundheitsamt
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit
zu beachten, dass es sich bei dem
Vorhaben um eine Einrichtung gemäß §1 (2) der Verordnung über die
Hygiene und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) handelt. In dem Zusammenhang sind durch den Betreiber
vor Aufnahme der Tätigkeit die in der
Verordnung genannten Anforderungen sicherzustellen. Bei einem Termin mit dem zukünftigen Betreiber
wurde festgestellt, dass abweichend
vom Antrag keine ambulanten Ope-
Der Hinweis des Gesundheitsamtes Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
wird zur Kenntnis genommen.
Der Betreiber ist über die Anforderungen der Hygieneverordnung informiert.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
rationen / Chirurgie geplant sind,
sondern
ausschließlich
typisch
zahnärztliche Eingriffe inkl. Implantologie. Dem Betreiber wurden allg.
Informationen zu Hygiene, Medikamentenlagerung und Trinkwasser
ausgehändigt.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik Kenntnisnahme
bestehen unter Heranziehung des
von mir nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige
Flächen und Altlasten bzw. nach den
gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand
keine Bedenken.
Kein Beschluss erforderlich.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde Der Hinweis wird zur Kenntnis genom- Der Hinweis wird zur Kenntist im Rahmen des Baugenehmi- men. Die Beteiligung der einzelnen nis genommen.
gungsverfahrens zu beteiligen.
Fachabteilungen im Rahmen der Prüfung des Bauantrages erfolgt durch die
Bauaufsichtsbehörde des Kreises.