Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
158 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
17.06.14, 17:09
Aktualisiert
17.06.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad MünstereifelKernstadt“
Begründung
beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
1.0
1
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind
das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I
S. 1548), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), die Planzeichenverordnung 1990
(PlanV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I. S. 1509) sowie die
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S.
256/SGV NRW), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013
(GV. NRW. S. 142) jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
2.0
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a
umfasst das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstück
Nr. 4653. Es handelt sich um die Bestandsimmobilie Kölner Straße
172.
Übersicht zum Geltungsbereich der Änderung
Geoinformation Kreis Euskirchen
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
3.0
2
Planungsrechtliche Situation
3.1
Regionalplan
Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt
Bad Münstereifel einschließlich des Plangebietes als „Allgemeinen
Siedlungsbereich (ASB) dar. Unmittelbar nördlich des Plangebietes
schließt die Darstellung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich
(GIB) an.
3.2
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt
den Änderungsbereich als gewerbliche Baufläche (G) dar.
3.3
Festsetzungen des Ursprungsplanes Nr. 5a
Der Bebauungsplan Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad MünstereifelKernstadt“ aus dem Jahr 1976 mit seiner 3. Änderung setzt für den
Änderungsbereich Gewerbegebiet(GE) fest. Gemäß der 3. Änderung
zu diesem Bauleitplan bestehen folgende textliche Festsetzungen:
1. Ausschluss von bestimmten Arten der allgemein zulässigen
Gewerbebetriebe
Innerhalb der Gewerbegebiete sind gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 der
BauNVO folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe
aller Art nicht zulässig:
-
Schank- und Speisewirtschaft, Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels)
-
Freiberuflich Tätige gem. §13 BauNVO, ausgenommen technische Berufe
-
Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächenletzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment
ganz oder teilweise den Waren (WB1) der nachstehenden Listen
zuzuordnen ist:
o
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WB 00-13)
o
Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel
(WB 15 – 18)
o
Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse (WB
87)
o
Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder und Galanteriewaren (WB 19-36) ohne Bodenfliesen und Bodenbelag
als Bahnenware (WB 212, 214, 218) sowie Berufsbekleidung
(WB 239 und 249)
o
Rundfunk-, Fernsehen- und phonotechnische Geräte (WB
37)
o
Elektrotechnische Geräte für den Haushalt (WB 391, 392)
einschließlich Wohnraumleuchten (WB 3939, 3932, 3937)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
o
o
o
o
o
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o
o
o
3
Feinmechanische und optische Erzeugnisse, Uhren,
Schmuck, Spielwaren, Musikinstrumente (WB 40 – 47)
Antiquitäten, Holz-, Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, Kinderwagen (WB 50, 51)
Tafel-, Küchen- und ähnliche Haushaltsgeräte (WB 66)
Heiz- und Kochgeräte, Kühl- und Gefriermöbel, Wasch- und
Geschirrspülmaschinen für den Haushalt (WB 67)
Papier, Papierwaren, Schreib- und Zeichenmaterial, Druckereierzeugnisse, Büroorganisationsmittel (WB 52 – 57)
Sportartikel und Handelswaffen, Bastelsätze (WB 653, 655 –
659)
Fahrräder (WB 7809)
Nähmaschinen (WB 819)
Gebrauchtwaren dieser Liste
Eine Ergänzung des zulässigen Sortiments durch einzelne Warenklassen oder Warenarten der vorstehenden Liste ist ausnahmsweise
zulässig, wenn der Antragsteller nachweist, dass von dem ergänzten
Sortiment keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.3
BauNVO ausgehen.
Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte
Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden
Emissionen typischerweise nur in einem Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig ist.
2.
Ausschluss von Vergnügungsstätten
Gem. § 1 Abs.1 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8
Abs.3 Nr. 3 BauNVOausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil diesesBebauungsplanes wird.
3.
Ausnahmsweise zulässige Gewerbebetriebe aller Art
Gemäß § 1 Abs. 5 und § 9 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende
Arten der allgemeinzulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen sind:
o
Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
o
Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke
4.0
Anlass und Ziele der Planung
Innerhalb des Änderungsbereiches ist ein Büro- und Verwaltungsgebäude incl. der erforderlichen Stellplätze vorhanden. Bei demGebäude Kölner Straße 172 handelt es sich um das Bürogebäude einer
Bauunternehmung, die vor einigen Jahren das Insolvenzverfahren
einleiten musste. Seit der Insolvenz steht das Gebäude weitgehend
leer.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
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Es wurden umfangreiche Anstrengungen durchgeführt, dass Gebäude einer adäquaten Nutzung zuzuführen.
Inzwischen liegt der Stadt Bad Münstereifel ein Antrag vor,im Erdgeschoss des Gebäudes eine Zahnarztpraxis einschließlich ambulanter
Chirurgie anzusiedeln. Ein gesonderter Bereich soll als zahntechnisches Labor (Dentallabor) genutzt werden.
Die Nutzung des 1. OG mit Wohneinheiten sowie die Nutzung des 2.
OG als vermietbare Fläche soll beibehalten werden.
Die Zahnarztpraxis soll mit einem rollstuhlgerechten Zugang versehen werden und damit die Bemühungen der Politik zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen.
Die Lokalisation der Räumlichkeiten ermöglicht eine verkehrsgünstige Erreichbarkeit, auch für die Bürger aus den umliegenden Ortschaften.
Insbesondere den Begleitpersonen von Menschen mit körperlicher
oder geistiger Beeinträchtigung, bietet die geplante Praxis einen unmittelbaren Zugang mittels Pkw sowie ausreichend Parkmöglichkeiten.
Durch den expliziten Ausschluss von „Freiberuflich Tätige gem. § 13
BauNVO, ausgenommen technische Berufe“ im Bebauungsplan Nr.
5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt mit seiner 3. Änderung ist die Einrichtung einer Arztpraxis heute nicht zulässig.
Städtebauliche Gründe sprechen jedoch nicht gegen die geplante
Nutzungsänderung, zumal im Umfeld ein Ärztehaus und sonstige
freie Berufe anzutreffen sind. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die geplante Nutzung geschaffen werden.
5.0
Verfahren
Für die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
5a„Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“ wird das beschleunigte Verfahren nach §13a BauGB gewählt.
Bebauungspläne nach § 13a BauGB, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen
der Innenentwicklung dienen, können im beschleunigten Verfahren
aufgestellt werden.
Die Voraussetzungen hierzu liegen vor, da die zulässige Grundfläche
im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO nicht geändertund damit weit unter 20.000 qm liegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die
vorgesehene Nutzung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht nicht durchzuführen.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nach § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete)
liegen nicht vor. Es liegen somit keine Ausschlussgründe gegen die
Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB
vor.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
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Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend, d. h. unter anderem, dass von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen
werden kann und dass von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
6.0
Planinhalte
Nur textliche Änderungen!
6.1
Art der baulichen Nutzung
Für das Plangebiet wird entsprechend der bisherigen Nutzung „Gewerbegebiet (GE) festgesetzt.
In den textlichen Festsetzungen wird der Ausschluss von „Freiberuflich
Tätige gemäß § 13 BauNVO, ausgenommen technische Berufe“ gestrichen. Die weiteren Festsetzungen des Ursprungsplanes Nr. 5a mit seiner
4. Änderung behalten ihre Gültigkeit.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung ist durch die Festsetzung der
Grund- und Geschossflächenzahl(maximale GRZ 0,8; maximale GFZ
2,0) und der Höhe der baulichen Anlagen (max. H 13,60 m) bestimmt. Die Festsetzungen entsprechen dem bisher zulässigem Maß
der baulichen Nutzung (Bebauungsplan Nr. 5 a).
6.3
Bauweise / Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) sind durch die in
der Planzeichnung festgesetzten Baugrenzen definiert.
Auf die Festsetzung einer Bauweise wird verzichtet.
6.4
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Das Gebiet ist durch die Kölner Straße erschlossen. Das Gebäude
Kölner Straße ist an die öffentliche Ver- und Entsorgung angeschlossen. Änderungen sind nicht geplant.
7.0
Auswirkungen der Bauleitplanung
7.1
Städtebauliche Auswirkungen
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eineUmnutzung des Büro- und Verwaltungsgebäudes Kölner Straße 172 geschaffen werden.
Zukünftig sollen in dem Gebäude auch freiberuflich Tätige uneingeschränkt zugelassen werden. Das vorhandene Gebäude kann damit
einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden.
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Es ist nicht zu befürchten, dass durch die Planänderung eine Schädigung der Versorgungsfunktion des Zentrums bzw. des Kurgebietes
erfolgt.
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt“
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7.2
Umweltauswirkungen
Da das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt wird,
ist ein gesonderter Umweltbericht gemäß § 2a BauGB nicht erforderlich. Gleichwohl sind die Belange des Umweltschutzes zu erfassen,
zu bewerten und mit in die Abwägung einzustellen, soweit sie im
Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung voraussichtlich berührt
werden.
Dies ist bei der vorliegenden Planung nicht der Fall, da keine zusätzliche Bebauung bzw. Versiegelung vorbereitet wird. Durch die Umnutzung des Gebäudes (bisher Verwaltung) kann es zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens kommen. Aufgrund der Lage, unmittelbar am Kreisverkehr zur B 51 und der Umgebungsnutzung, sind
jedoch keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Wesentliche Umweltauswirkungen sind durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a daher nicht zu erwarten.
Aufgestellt: Euskirchen, 10. Mai 2014
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath