Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
23.06.14, 13:17
Aktualisiert
23.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-20-14 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 4-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner / Marita Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 4-X
1. Sachverhalt:
In den interfraktionellen Vorgesprächen zur heutigen Sitzung wurde vorgeschlagen, den Bereich
„Tourismus“ künftig nicht mehr im Stadtentwicklungsausschuss zu behandeln sondern im Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften. Zudem soll der Ausschuss die Bezeichnung „Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
erhalten.
Die in der Anlage beigefügte 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.21997 beinhaltet diese Änderung.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 41 Abs. 2 GO NRW kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten
auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Er kann ferner Ausschüsse ermächtigen, in
Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs die Entscheidung dem Bürgermeister zu übertragen.
Gemäß § 57 Abs. 4, Satz 1 GO kann der Rat für die Arbeit der Ausschüsse allgemeine Richtlinien
aufstellen und gemäß § 58 Abs. 1, Satz 1 GO mit Stimmenmehrheit der Mitglieder des Rates die
Befugnisse der Ausschüsse regeln.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 6. Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom 24.06.1997 wird in der Fassung der als Anlage zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Zuständigkeitsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.