Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
140 kB
Datum
24.06.2014
Erstellt
23.06.14, 13:17
Aktualisiert
23.06.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 13-23-50 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 3-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.06.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 3-X
1. Sachverhalt und
2. Rechtliche Würdigung:
In § 57 Abs. 1 GO NRW wird dem Rat die Möglichkeit eingeräumt, Ausschüsse zu bilden.
Darüber hinaus schreibt die Gemeindeordnung in § 57 Abs. 2 vor, welche Ausschüsse des Rates
als sogenannte Pflichtausschüsse zu bilden sind. Dies sind ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss, wobei die Aufgaben des Finanzausschusses vom
Hauptausschuss wahrgenommen werden können. In seiner Sitzung am 26.10.1999 hat der Rat
der Stadt Bad Münstereifel beschlossen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden und gleichzeitig die entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel vorgenommen. Kraft Gesetz hat hier der hauptamtliche Bürgermeister Vorsitz und Stimmrecht.
Weiterhin sind aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen noch folgende Ausschüsse zu
bilden:
1.
2.
3.
4.
Wahlausschuss (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz)
Wahlprüfungsausschuss (§ 40 Kommunalwahlgesetz)
Betriebsausschuss Stadtwerke (§ 114 Abs. 2 GO i.V. § 5 Eigenbetriebsverordnung)
Betriebsauschuss Forstbetrieb (§ 114 Abs. 2 GO i.V. § 5 Eigenbetriebsverordnung)
Vorsitzender im Wahlausschuss ist der Wahlleiter gem. Kommunalwahlgesetz.
Zusätzlich ermöglicht § 85 Abs. 3 Schulgesetz die Bildung eines
5. gemeinsamen Schulausschusses.
Grundsätzlich ist eine Zusammenlegung von sondergesetzlichen Ausschüssen mit freiwilligen
Ausschüssen mit Ausnahme eines gemeinsamen Schulausschusses nicht zulässig. Zu beachten
ist jedoch hierbei, dass diesem Ausschuss aufgrund § 85 Abs. 2 Schulgesetz ein erweiterter Mitgliederkreis angehört.
Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin
oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem
können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Dies
war bisher der jeweilige Sprecher der Stadtschulleiterkonferenz.
Diese zusätzlichen Mitglieder dürfen dementsprechend auch nur bei der Behandlung der speziell
dem Schulausschuss zugeschriebenen Tagesordnungspunkten, die Schulangelegenheiten betreffen, mitwirken. Bei sonstigen Beratungs- und Entscheidungspunkten sind sie von der Mitwirkung
ausgeschlossen. Dies sollte daher bei der Festsetzung der Tagesordnung und beim Sitzungsverlauf berücksichtigt werden.
In den interfraktionellen Vorberatungen einigte man sich auf eine Umbenennung des Ausschusses
für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften in Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport,
Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus. Das Wort „Schule“ im sog. Schulausschuss ist
aus Sicht der Verwaltung nicht unbedingt erforderlich. Gemäß § 85 Abs. 3 Schulgesetz NRW
muss jedoch bei einem gemeinsamen Ausschuss zwingend bei der Aufstellung der Tageordnung
die Unterteilung in „Schulische Angelegenheiten“ und „Sonstige Angelegenheiten“ vorgenommen
werden.
Für die darüber hinausgehende Bildung von freiwilligen Ausschüssen durch den Rat sind dementsprechend keine besonderen Vorschriften zu beachten. Es bleibt jedoch auf alle Fälle bei einer
Veränderung der bisherigen Ausschussstruktur bei der Notwendigkeit, die Zuständigkeitsordnung
für die Ausschüsse des Rates zu ändern.
Vor der Besetzung der Ausschüsse ist also auf jeden Fall zunächst einmal ein Beschluss herbeizuführen, aus dem hervorgeht, welche Ausschüsse gebildet werden sollen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 3-X
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW. Hierbei wird die Mitgliederzahl der Ausschüsse ebenfalls durch einfachen Beschluss des Rates bestimmt. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel die
Mitgliederzahl der Ausschüsse ungerade sein soll.
Neben der Entsendung von Ratsmitgliedern in die einzelnen Ausschüsse ist gemäß § 58 Abs. 3
Satz 1 GO NRW auch die Möglichkeit gegeben, sachkundige Bürger in die Ausschüsse zu entsenden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf jedoch gemäß Satz 3 dieser Vorschrift die Zahl
der Ratsmitgliedern in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen. Die Beschlussfähigkeit in den
Ausschüssen ist demnach auch nur dann gegeben, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder
die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.
Im Haupt- und Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss dürfen jedoch keine sachkundigen Bürger vertreten sein. Gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW erfolgt die Prüfung der
Wahl durch Mitglieder der Vertretung nach vorheriger Prüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss. Demnach sind auch hier lediglich Ratsmitglieder zu bestellen.
Darüber hinaus können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen auch volljährige
sachkundige Einwohner angehören, die als Mitglieder des Ausschusses vom Rat zu wählen sind
(§ 58 Abs. 4 GO NRW). Im Gegensatz zu sachkundigen Bürgern dürfen sachkundige Einwohner
nur beratend mitwirken. Bei der Zusammensetzung und der Beschlussfähigkeit des Ausschusses
werden die beratenden Mitglieder nicht mitgezählt, da sie nur mit beratender Stimme im Ausschuss mitwirken.
Nach der vom Rat zu treffenden Festlegung, welche Ausschüsse zu bilden sind, muss er darüber
beschließen, wie sich diese Ausschüsse zusammensetzen. Hierbei ist festzulegen, wie viele
stimmberechtigte Mitglieder dem Ausschuss angehören sollen und wie viele davon Ratsmitglieder
bzw. sachkundige Bürger sein sollen. Ebenso ist festzulegen, ob und wie viele sachkundige Einwohner einem Ausschuss angehören sollen.
In § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtwerke Bad Münstereifel, ist geregelt, dass der Betriebsausschusses Stadtwerke aus 17 Mitgliedern besteht. Hierbei sind zwei Vertreter der Beschäftigten gemäß § 114 Abs. 3 GO NRW. Daher wurde im Vorfeld bereits betriebsintern das
Wahlverfahren zur Benennung der Beschäftigten der Stadtwerke für die Wahl in den Werksausschuss Stadtwerke Bad Münstereifel durchgeführt. Demnach sind nachfolgende Beschäftigte in
der angegebenen Reihenfolge benannt worden:
1. Vickus, Franz-Josef (Wassermeister)
2. Dederichs, Josef (Ver- und Entsorger)
3. Fries, Reiner (Monteur Wasser)
Gemeinsam mit den übrigen vom Rat zu wählenden Ausschussmitgliedern sind daher zwei der
vorgenannten Mitarbeiter als Vertreter der Beschäftigten sowie der weitere als deren Stellvertreter
zu wählen.
Abschließend hat der Rat daher zunächst vor der Besetzung der Ausschüsse folgende Beschlüsse zu fassen:
1. die Anzahl und die Bezeichnung der zu bildenden Ausschüsse,
2. die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse und wie viele hiervon sachkundige Bürger/innen sein dürfen,
3. die Entscheidung, ob sachkundige Einwohner/innen gewählt werden.
Seite 4 von Ratsdrucksache 3-X
Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Ergebnisse der interfraktionellen Vorberatungen vom
10. und 17.06.2014. Dabei wurde berücksichtigt, dass dem fraktionslosen Ratsmitglied Thomas
Bell gemäß § 58 Abs. 1 Satz 11 GO das Recht eingeräumt wurde, dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus als beratendes Mitglied anzugehören.
Des weiteren wurde der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestanden, je ein beratendes Mitglied
in den Betriebsausschuss Forstbetrieb und in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales,
Städtepartnerschaften und Tourismus zu entsenden.
Zu der Regelung bezüglich der sachkundigen Bürger wurde bei den Vorberatungen folgende Regelung vereinbart: Die Mehrzahl der Ausschussmitglieder muss aus Stadtverordneten bestehen.
Über die Verteilung der sachkundigen Bürger einigen sich die Fraktionen im Voraus.
Sachkundige Einwohner sind keine vorgesehen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Reduzierung der Ausschussgröße auf 15 bzw. im Rechnungsprüfungs-, Wahlprüfungsund Wahlausschuss auf 11 Mitglieder kann eine Einsparung von ca. 712 € erzielt werden. Durch
die 5 zusätzlichen beratenden Mitglieder wird die Einsparung um ca. 445 € gemindert, sodass eine
Gesamteinsparung von ca. 267 € übrig bleibt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine gravierenden Auswirkungen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 5 von Ratsdrucksache 3-X
7. Beschlussvorschlag:
1. Es werden folgende Ausschüsse in der genannten Zusammensetzung gebildet:
(Der Beschlussvorschlag bezieht sich auf die Ergebnisse der interfraktionellen Vorberatungen vom 10. und
17.06.2014)
BEZEICHNUNG DES
AUSSCHUSSES
ANZAHL DER
MITGLIEDER
ANZAHL DER
RATSMITGLIEDER
ANZAHL DER
SACHKUNDIGEN
BÜRGER
ANZAHL DER
WEITEREN
MITGLIEDER
Haupt- und
Finanzausschuss
14
plus Bürgermeister
plus 1 beratendes Mitglied
14
0
1
(1 beratendes Mitglied
gem. § 58 Abs. 1 Satz
11 GO)
11
11
0
0
10
plus
Wahlleiter
10
0
0
11
11
0
0
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Sport, Städtepartnerschaften und
Tourismus
15
plus 6
beratende
Mitglieder
8
7
6 beratende Mitglieder
( 2 Vertreter der Kirchen,
der/die Vorsitzende der
Stadtschulleiterkonferenz,
1 Vertreter des Behindertenbeirates,
1 beratendes Mitglied
gem. § 58 Abs. 1 Satz
11 GO und
1 beratendes Mitglied
im Wege der Einigung
aller Fraktionen)
Betriebsausschuss
Stadtwerke
15
8
7
2
stimmberechtigte Beschäftigtenvertreter der
Stadtwerke
Betriebsausschuss
Forstbetrieb
15
plus 1 beratendes Mitglied
8
7
1
(1 beratendes Mitglied
im Wege der Einigung
aller Fraktionen)
Stadtentwicklungsausschuss
15
plus 1 beratendes Mitglied
13
2
1
(1 beratendes Mitglied
gem. § 58 Abs. 1 Satz
11 GO)
15
8
7
0
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Bau- u. Feuerwehrausschuss
2.
Es sollen keine sachkundige Einwohner zu Ausschussmitgliedern gewählt werden.