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Sitzungsvorlage (Klimaschutzkonzept)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
29.11.12, 15:16
Aktualisiert
29.11.12, 15:16
Sitzungsvorlage (Klimaschutzkonzept) Sitzungsvorlage (Klimaschutzkonzept)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 26.11.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 522/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Klimaschutzkonzept Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes. Über die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen wird im Einzelfall entschieden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu stellen. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Begründung: Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 24.03.2011 wurde ein Zuwendungsantrag zur Erstellung eines Integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes (IKSK) beim Projektträger Jülich (PTJ) gestellt. Mit Zuwendungsbescheid vom 31.08.2011 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hierzu einen Zuschuss in Höhe von 56.217,- € (Fördersatz 95%) gewährt. Im Projektzeitraum vom 01.01 2012 bis 31.10.2012 wurde durch die beauftragte Firma Adapton Energiesysteme AG das beigefügte Klimaschutzkonzept für die Stadt Jülich erstellt. Herr Weber von der Fa. Adapton wird in einem kurzen Vortrag die wesentlichen Punkte dieses Klimaschutzkonzeptes in der Sitzung des Stadtrates am 06.12.2012 vorstellen. Der Klimabeirat hat in seiner Sitzung am 20.11.2012 den o.g. Beschlussentwurf für den Stadtrat einstimmig empfohlen. Hierbei wurde nochmals ausdrücklich hervorgehoben, dass das grundsätzliche Ziel dieses Klimaschutzkonzeptes, nämlich eine CO2-Reduzierung (16 % bis 2020; 34 % bis 2030; s. Seite 65 IKSK), richtungweisend für die Stadt Jülich ist. Die im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes erarbeiteten Maßnahmen (s. Anhang) stellen hierbei Empfehlungen dar, mit deren Umsetzung dieses Ziel erreicht werden könnte. Dieser Katalog der empfohlenen Maßnahmen wird jedoch im Laufe des weiteren Umsetzungsprozesses konkretisiert, ergänzt oder angepasst, sowie durch mögliche neue Maßnahmen erweitert werden. Insofern wurde im Beschlussentwurf (Nr. 1) die konkrete Umsetzung einzelner Maßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln, einer jeweils noch zu treffenden Einzelfallentscheidung vorbehalten. Eine solche Einzelfallentscheidung für eine konkrete Maßnahme ist im zweiten Teil des Beschlussentwurfes dargestellt. Bereits am 22.03.2012 hat der Haupt- und Finanzausschuss entschieden, einen Zuschussantrag zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers für den Zeitraum von 3 Jahren zu stellen. Ein entsprechender Zuschussantrag konnte zum damaligen Zeitpunkt jedoch noch nicht gestellt werden, da Voraussetzung für die Förderung ein Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept der Gemeinde ist. Da ein solches IKSK nunmehr vorliegt, wird auf Empfehlung des Klimabeirates als erste Umsetzung einer konkreten Maßnahme (s. Anhang KI-2, Seite 4) die Einstellung eines Klimaschutzmanagers (vorbehaltlich einer Förderung durch das BMU) für den Förderzeitraum von 3 Jahren vorgeschlagen. Eine Antragstellung wird Anfang 2013 erfolgen können, sofern entsprechende Mittel im Haushalt (ab 2014, 3 Jahre, insgesamt 150.000,- €) bereitgestellt werden. Mit einem Zuwendungsbescheid wäre dann in der zweiten Jahreshälfte 2013 zu rechnen, so dass nach entsprechender Ausschreibung der Stelle ab 01.01.2014 die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erfolgen kann. Da die Stadt Jülich ab 2013 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen wird, wird mit einem Fördersatz von 85% zu rechnen sein. 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 522/2012 X nein nein Seite 2