Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 75-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Parken auf dem Gehweg in der Trierer Straße Höhe Haus-Nr. 23; hier: Antrag der SPDFraktion vom 21.01.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 75-X
1. Sachverhalt:
Die Sachverhaltsdarstellung ergibt sich aus RD-Nr. 1248-IX und wird verkürzt wiederholt:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 23.05.2013 das Verkehrskonzept für den Bereich der
südlichen Vorstadt (Ratsdrucksache-Nr. 1052-IX) beschlossen, welches in einer Informationsveranstaltung am 04.06.2013 in der Aula der Fachhochschule für Rechtspflege der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der beschlossene Maßnahmenplan für den Bereich der südlichen Vorstadt sieht u.
a. nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen vor:
Trierer Straße:
- Max. mögliche beidseitige Verbreitung der Gehwege auf 3,50m - 5,00 m
- Querungshilfe Trierer Straße/Orchheimer Straße mit Aufweitung der
Schleppkurve
- Aufstellfläche für Linksabbieger (Zufahrt Parkfläche Große Bleiche)
Dieses Verkehrskonzept berücksichtigt auch die erforderlichen Sichtweiten auf die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger (2 x Fußgängerüberweg) für 30 km/h, die dort zugelassen sind.
In der Konsequenz der erforderlichen Verbreiterung der Gehwege entfällt das dort vorgesehene
Parken auf dem östlichen Gehweg. Dementsprechend erfolgte die Ausführung des Gehweges
überall dort, wo keine Grundstücksein/-ausfahrten dieses erforderten, mit einem hohen Bordstein.
Auch wurde für den Unterbau keine Asphalttragschicht eingebaut, da ein Beparken der Gehwege
nicht vorgesehen ist.
Im unmittelbaren Bereich vor dem Gebäude befindet sich eine Privatfläche, die aus dem Grenzverlauf der Zeichnung der Anlage 3 zu erkennen ist. Diese Fläche hat die Eigentümergemeinschaft vor dem Umbau vertraglich der Stadt Bad Münstereifel zur Mitbenutzung als Gehwegfläche
zur Verfügung gestellt. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist bisher nicht erfolgt.
Wie auf den in Anlage 2 beigefügten Fotos teilweise ersichtlich, wird dieser Bereich überwiegend
zu Werbezwecken und für Briefkastenanlage, Uhrzeit-/Temperaturanzeige, Fahrradständer, Außenbewirtung etc. benutzt. Daher ist auch eine evtl. Kündigung der Vereinbarung aus Sicht der
Verwaltung unproblematisch.
Mit Antrag vom 21.01.2014 beantragte die SPD-Fraktion u. a. vor der Filiale der Kreissparkasse
eine Absenkung des Bordsteines vorzunehmen, um dort weiterhin zwei Parkstände für Kurzzeitparker einzurichten.
Hierzu hatte die Verwaltung vor der Ausschusssitzung am 29.04.2014 Stellungnahmen des Straßenverkehrsamtes, des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde eingeholt, die mit dieser RD dem Ausschuss vorgelegt werden (Anlage 3 zu RD-Nr.
75-X).
Der Ausschuss hatte die Angelegenheit auf Vorschlag der Verwaltung vertagt.
Zudem hatte die Verwaltung vorgeschlagen, auf der neuen gegenüberliegenden Parkplatzfläche
(ehem. „Skulpturenpark“), mind. fünf Parkstände für Kurzzeitparken (max. 30 min.) einzurichten.
Da der Ausschuss dem nicht widersprochen hatte, wurden diese fünf Kurzzeitparkplätze eingerichtet.
Inzwischen liegen erste Erfahrungen nach der Eröffnung des Outlets vor. Beigefügte Fotos (Anlage 2 zu RD-Nr. 75-X) aus der Zeit vom 15. bis 17.08.2014 belegen den erhöhten Fußgängerverkehr auf den Gehwegen beiderseits. Es bleibt jedoch weiterhin abzuwarten, wie repräsentativ diese Beobachtungen aus der ersten Woche nach der Eröffnung sind. Es wird jedoch auf jeden fall
davon ausgegangen, dass an den vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr mit dieser Fußgängerfrequenz dort zu rechnen ist.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe RD-Nr. 1248-IX
Seite 3 von Ratsdrucksache 75-X
3. Finanzielle Auswirkungen
Während im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Gehwegverbreiterung auf der östlichen
Seite u. a. von der BMP getragen wird, wäre ein Rückbau und die Einrichtung von Parkständen
durch die Stadt zu bezahlen. Da hier dann auch der Unterbau mit einer Asphalttragschicht ausgebaut werden müsste, sind die Kosten nicht unerheblich. Der Verwaltung liegt eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros Lorenz über 9.818 Euro vor.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe RD-Nr. 1248-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, die Situation dort weiter zu beobachten und zum Schutz der Fußgänger das Parken auf dem Gehweg dort nicht zuzulassen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, dem am 23.05.2013 beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der beteiligten Fachbehörden folgend, weiterhin auf den Gehwegen entlang der Trierer Straße keine Parkmöglichkeiten einzurichten.