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Beschlussvorlage (Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
152 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 77-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Rat 30.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 77-X 1. Sachverhalt: A. Ausgangssituation Im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel sind öffentliche Parkplätze auf Grund der topografischen Lage im Tal der Erft von je her knapp und reichen an besucherstarken Tagen nur knapp für Bürger/Innen der Stadt und die Besucher/Innen. Daher mussten insbesondere Regelungen für Tagesund Dauerstellplätze für die Bewohner/Innen innerhalb des Stadtmauerrings gefunden werden, die aber auch gleichzeitig den Parkplatzbedarf für Kunden/Innen der innerstädtischen Geschäfte berücksichtigten. Als ordnungsrechtliches Instrumentarium erfolgte daher zu Beginn der 90er Jahre die Einführung von Parkgebühren. Um Besucher/Innen und den hiermit verbundenen Parkplatzsuchverkehr aus dem Innenstadtbereich herauszuhalten, besteht in der Stadt Bad Münstereifel das sogenannte Pyramidensystem. D. h. die Parkgebührenhöhe steigt, je näher die Parkplätze an der Innenstadt liegen. Die höchsten Gebühren werden innerhalb des Stadtmauerrings erhoben. Auf den weit außerhalb gelegenen Parkplätzen unter dem Viadukt, wo nur an Wochenenden und feiertags Gebühren erhoben werden, beträgt die Gebühr 35 Cent je Stunde. Auf allen übrigen gebührenpflichtigen Parkplätzen beträgt die Gebühr 70 Cent je Stunde. Die Entwicklung der Parkgebühreneinnahmen in den letzten Jahren sieht wie folgt aus: 2010 278.887 € 2011 364.463 € 2012 360.750 € 2013 346.066 € Die Umsetzung der letzten Änderung des Parkplatzbewirtschaftungssystems erfolgte zum Dezember 2010, wodurch der Anstieg der Gebühreneinnahmen ab 2011 zu erklären ist. Der leichte Rückgang in 2013 bezieht sich in erster Linie auf die starke Bautätigkeit in der Stadt und auf das verregnete Frühjahr 2013. Die letzte Erhöhung der Parkgebühren erfolgte 2007 von 60 auf 70 Cent je Stunde. 2005 wurde von 50 auf 60 Cent erhöht. Bewohner/Innen innerhalb des Stadtmauerrings können in Verbindung mit einem vom Bürgerbüro ausgestellten Parkausweis für 70 Cent eine Tagesgebühr für die Parkplätze Klosterplatz und angrenzend Langenhecke (sog. Bücklersberg), Kirchplatz und Große Bleiche lösen (Anwohnerparken). Bürger/Innen der Stadt können gegen eine monatliche Gebühr von 17,50 € einen Bürgerparkausweis erwerben. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Kernstadt. Problematisch ist die Überwachung, da dieses Gebührenmodell nicht mit den entsprechenden Vorschriften konform ist. Daher schlägt die Verwaltung auch vor, den Bürgerparkausweis abzuschaffen. Für schnelle Erledigungen besteht bei den meisten Parkplätzen die Möglichkeit einen sog. „Nullbon“ für 30minütiges gebührenfreies Parken zu lösen. Hierzu hat der Stadtentwicklungsausschuss auch eine Ausdehnung auf den Parkplatz Viadukt beschlossen. Die 30minütige gebührenfreie Karenzzeit erhält bisher jedoch nicht, wer von Anfang an beabsichtigt, länger als 30 Minuten zu parken und daher mind. 35 Cent bzw. 40 Cent Gebühr entrichtet oder wer bei Nichtbeachtung dieser Regelung weniger als 35 Cent Gebühr für weniger als 30 Minuten entrichtet. Die Verwaltung wird unter Ziff. 5 noch weitere Vorschläge unterbreiten. Der Großteil der Parkgebühren wird über Parkscheinautomaten erhoben. Daneben existieren derzeit noch 3 Parkuhren, die jedoch wegen ihres Alters eine hohe Ausfallquote haben und für die keine Ersatzteile mehr existieren. Parallel kann die Parkgebühr auch über eine elektronische Parkuhr (Park o Pin) erhoben werden. Dieses System ermöglicht eine minutengenaue Abrechnung und erspart den Gang zum Automaten. Aus Sicht der Überwachung ergeben sich keine Probleme. Die sich auf bis zu 2.000 Euro jährlich belaufenden Einnahmen zeigen, dass das System gut angenommen wird. Seit 2009 ist in Bad Münstereifel ebenfalls die Entrichtung der Gebühr über ein Mobiltelefon möglich. Dieses System hat sich nicht besonders durchgesetzt. Die jährlichen Einnahmen liegen zw. 32 und 287 Euro und sind wieder rückläufig. Sie betrugen in 2013 nur 102 Euro. Insgesamt wurden seit 2009 nur 829,15 Euro eingenommen. Diese Einnahmen unterschreiten die Sachkosten und den Verwaltungsaufwand für die Abrechnung bereits bei weitem. Seite 3 von Ratsdrucksache 77-X Gleichzeitig besteht ein enormer Zeitaufwand für die Überwachung per Abfrage bei der Betreiberplattform. Die Überwachung eines „Handyparkers“ dauert mehr als 3 mal so lange wie beim Parken mit Parkschein oder Park o Pin. Die Verwaltung schlägt daher vor, das sog. Handyparken abzuschaffen. Als Alternative für eine weitere bargeldlose Gebührenentrichtung schlägt die Verwaltung bei den Ersatzbeschaffungen der Automaten ab 2015 die Zahlung mit EC-Karten zu ermöglichen. Wo in welcher Höhe und zu welchen Tageszeiten Gebühren erhoben werden, ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. B. Bewirtschaftung einiger Parkplätze durch die Bad Münstereifel Parkraum GmbH (BMP) Die Parkplatzflächen Zimmerei, eifelbad und ca. 300 Stellplätze im goldenen Tal werden seit Juli durch die Bad Münstereifel Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft (BMP) privat von den Outletinvestoren bewirtschaftet. Diese erhebt auf diesen Flächen 1 Euro pro Stunde als Parkentgelt. Aufgrund des hohen Parkdrucks in der Eröffnungsphase des City Outlets kam es in den ersten beiden Wochen nach der Outleteröffnung dazu, dass die innerstädtischen und stadtnahen öffentlichen Parkplätze verstärkt genutzt werden, sicher auch da dort eine geringere Parkgebühr erhoben wird. Um die Besucherströme auf die freien Parkflächen im südlichen Vorstadtbereich zu leiten wird zum einen ein dynamisches Parkleitsystem installiert. Zum anderen hält die Verwaltung es für ratsam die Höhe und die zulässige Höchstparkdauer zu überdenken, um die Besucher/Innen dazu zu bewegen, außerhalb zu parken. Ein entsprechendes Modell wird unter Ziffer 5 vorgeschlagen. Auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen außerhalb der Stadtmauer ist keine Höchstparkdauer eingerichtet, damit dort Tagestouristen ausreichend lange parken können oder auch damit z. B. Urlaubsgäste dort mehrere Tage ihr Fahrzeug abstellen können. Der derzeitige Parkdruck im Zusammenhang mit der Eröffnungsphase des City Outlets hat nun dazu geführt, dass im nördlichen Kernstadtbereich nahe an der Stadtmauer gelegene Stellplätze ganztägig durch Outletbesucher belegt werden und dort nicht mehr eine hohe Wechselfrequenz erreicht wird, damit möglichst viele Geschäftskunden für ihre Einkäufe und Erledigungen freie Parkplätze finden. Dies betrifft insbesondere die Stellplätze im Bereich Bahnhofsapotheke/Volksbank/Auf der Komm, gegenüber dem Bahnhof, an der ehem. Polizei/Stadtmauer (vor der Erft) und auf dem Europaplatz. Für diese Parkplätze gab es bisher keine Regelung zur Höchstparkdauer. Daher hat die Verwaltung am 21. August kurzfristig und provisorisch eine technische Umstellung an den Parkscheinautomaten in diesem Bereich vorgenommen, damit dort wieder möglichst viele Geschäftskunden für ihre Einkäufe und Erledigungen freie Parkplätze finden. Diese Bereiche wurden ebenfalls wie die im Innenstadtbereich auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden umgestellt. Die Höchstparkdauer auf dem Europaplatz wurde wie beim Klosterplatz auf drei Stunden festgesetzt. Auch in der dritten Woche nach der Outleteröffnung werden weiterhin im Bereich der Kölner Straße viele Parkplatznutzer beobachtet, die nach zwei Stunden ihre ersten Einkaufstaschen zum Auto bringen und eine weitere Parkgebühr entrichten. Diese werden zwar wegen Überschreitung der Höchstparkdauer verwarnt – sie blockieren dennoch meist für viele Stunden Parkplätze, die normalerweise von Bürgern/Innen für Arztbesuche, Apothekenbesorgungen und kurze Erledigungen benötigt werden. Eine Initiative der dort ansässigen Ärzte und der Apotheke plädiert daher dafür, dort das Parken auf eine Höchstdauer von 1 Stunde zu reduzieren. 2. Rechtliche Würdigung Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. In der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlaß von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 4. Februar 1981 ist diese Übertragung geregelt: „Aufgrund des § 6a Abs. 6 Satz 10 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. September 1980 (BGBl. I S. 1729), Seite 4 von Ratsdrucksache 77-X wird verordnet: Die Ermächtigung zum Erlaß von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 Satz 8 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes wird auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen. Anwendung findet somit nicht das allgemeine Satzungsrecht der Kommunen gemäß der Gemeindeordnung, sondern die Ermächtigung zum Erlaß einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG). Die Verordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreisordnungsbehörden sind vom Hauptverwaltungsbeamten auszufertigen und an der Stelle zu verkünden, die für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen vorgesehen ist. Ordnungsbehördliche Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Ein früherer Zeitpunkt für das Inkrafttreten soll nur dann bestimmt werden, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist; jedoch darf dieser Zeitpunkt nicht vor dem Tage nach der Verkündung liegen. Ordnungsbehördliche Verordnungen müssen in ihrem Inhalt bestimmt sein. Sie dürfen nicht lediglich den Zweck haben, die den Ordnungsbehörden obliegende Aufsicht zu erleichtern. Die ordnungsbehördlichen Verordnungen sollen eine Beschränkung ihrer Geltungsdauer enthalten. Die Geltung darf nicht über 20 Jahre hinaus erstreckt werden. Verordnungen, die keine Beschränkung der Geltungsdauer enthalten, treten 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Umsetzung eines geänderten Gebührentarifs ist abhängig von dem jeweils beschlossenem Gebührenmodell und den erforderlichen Umprogrammierungen der Parkscheinautomaten sowie von der Änderung der Beschilderung. Die Kosten werden auf bis zu 4.500 Euro geschätzt und können ggf. ganz oder teilweise aus dem Budget zur Wartung der Automaten bestritten werden bzw. werden dort überplanmäßig benötigt. Die Deckung sollte dann durch die höheren Parkgebühren erfolgen. Die meisten gebührenpflichtigen Parkplätze sind bereits jetzt gut ausgelastet. Da nach der Privatisierung einiger Flächen werden Mehreinnahmen auf dem Parkplatz Große Bleiche/Trierer Straße, der voll ausgelastet ist, verzeichnet. Dennoch ist die Entwicklung der Gebühreneinnahmen zu beobachten. Je nach Anrechnung von 20 oder 30 Minuten Karenzzeit könnte ein leichter Einnahmerückgang entstehen (siehe Ziff. 5). Auf jeden Fall muss darauf geachtet werden, dass die im Haushaltskonsolidierungskonzept (HSK) veranschlagten Einnahmen auch realisiert werden können. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Nach Umstellung der Automaten und Änderung der Beschilderung erfolgt die Bewirtschaftung durch das Ordnungsamt. Die technische Umstellung aller Automaten wird ca. 8 bis 10 Wochen in Anspruch nehmen. Teilweise müssen neue Module beschafft werden, teilweise sind Umprogrammierungen vor Ort und teilweise im Herstellerwerk erforderlich. Die Beschilderung ist ggf. auszutauschen. Zuvor erfolgt die Verkündung der neuen Parkgebührenordnung im Amtsblatt der Stadt. Da die Umstellung organisatorisch durch die teilweise erforderliche Neubeschaffung von einzelnen Bauteilen einige Zeit in Anspruch nehmen wird und die Verwaltung ohnehin im Haushalt den Ersatz von den fünf ältesten Parkscheinautomaten Anfang 2015 vorbereitet hat, ist es sinnvoll evtl. Gebührenänderungen Anfang 2015 in Kraft treten zu lassen. Die Auftragsvergabe für die fünf neuen Automaten und die auszutauschenden Bauteile könnte dann im Bau- und Feuerwehrausschuss am 19.11.2014 erfolgen. Eine Umsetzung zum kurz nach Jahresanfang wäre evtl. realisierbar! Seite 5 von Ratsdrucksache 77-X 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Wie die Ausführungen zu Ziff. 1 zeigen, sind die vielen speziellen Regelungen sehr komplex und nahezu unübersichtlich. Dies sowohl für Bürger/Innen als auch für Besucher/Innen der Stadt. Daher sollte es aus Sicht der Verwaltung vermieden werden, über eine abweichende Parkgebühr eine noch größere Unübersichtlichkeit zu schaffen. Zwar könnte versucht werden, die Parkplätze innerhalb des Mauerrings von Outletbesuchern freizuhalten, indem dort eine entsprechend höhere Stundengebühr erhoben würde, dies würde jedoch noch mehr Unübersichtlichkeit schaffen und vor allem auch die Bürger/Innen treffen, die ihre täglichen Einkäufe und Besorgungen in der Stadt erledigen. D. h. aber auch, dass das bisherige Pyramidensystem mit 35 Cent auf dem städt. Parkplatz Viadukt kann nicht beibehalten werden. Da der Parkplatz eifelbad seit Juli von der BMP betrieben wird, wäre dies der einzige Parkplatz, auf dem dann der hälftige Tarif erhoben würde. Die Verwaltung schlägt daher folgende Regelungen vor: A. Auf allen bisher von der Stadt gebührenpflichtig bewirtschafteten Parkplätzen wird zu den bisher gebührenpflichtigen Zeiten ebenfalls eine Gebühr von 1 Euro pro Stunde erhoben. Die Gebühr pro Parkminute beträgt somit 1,66 Cent (Siehe C. zur tatsächlichen Gebührenhöhe). Nachrichtlich: Auf dem künftigen Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof dürfen aufgrund der Förderung als P & RParkplatz keine Gebühren erhoben werden. B. Auf allen bisher von der Stadt gebührenpflichtig bewirtschafteten Parkplätzen (somit auch Viadukt – siehe Ausschussbeschluss vom 10.10.2013) wird zu den bisher gebührenpflichtigen Zeiten eine gebührenfreie Karenzzeit von 20 Minuten (Parkscheinpflicht mittels sog. „Nullbon“) eingeräumt. Dieser kann auch ohne Entrichtung einer Gebühr gelöst werden. C. Die 20minütige gebührenfreie Karenzzeit wird auf alle gebührenpflichtig gelösten Parkscheine angerechnet und verlängert somit die Parkplatznutzungsdauer. Durch die Anrechnung der 20minütigen gebührenfreien Karenzzeit relativiert sich die Gebührenerhöhung. Entrichtete Gebühr Parkdauer bisher (1,16 Cent/min.) 50 Cent 70 Cent 80 Cent 1,00 Euro 1,40 Euro 1,50 Euro 1,75 Euro 2,10 Euro 44 Minuten 60 Minuten 69 Minuten 87 Minuten 120 Minuten 130 Minuten 151 Minuten (2,5 Stunden) 180 Minuten (3 Stunden) Parkdauer künftig (1,66 Cent/min. u. 20 Minuten gebührenfreie Karenzzeit) 50 Minuten 63 Minuten 69 Minuten 80 Minuten 105 Minuten 111 Minuten 126 Minuten (~ 2 Stunden) 147 Minuten (~ 2,5 Stunden) Die meisten Parkvorgänge der üblichen Parkplatznutzer (außer Outletbesucher) liegen unter einer Stunde. Die Höchstparkdauer innerhalb des Mauerrings liegt bisher bei 2 Stunden (außer Klosterplatz/Kirchplatz = 3 Stunden) Sie würde gemäß dem Verwaltungsvorschlag künftig im gesamten Mauerring 2,5 Stunden betragen. Durch die Anrechnung der 20minütigen Karenzzeit liegt die tatsächliche Höchstparkdauer dann bei 2 Stunden und 50 Minuten, also fast 3 Stunden, wie bisher. Wie der Tabelle entnommen werden kann, macht sich die Gebührenerhöhung erst bei Parkplatznutzern bemerkbar, die länger als 69 Minuten parken möchten. Bei Erreichen der neuen Höchstparkdauer innerhalb des Mauerrings zahlt der Parkplatznutzer 35 Cent mehr als bisher. Seite 6 von Ratsdrucksache 77-X D. Die Mindestgebühr für einen Parkschein beträgt 20 Cent. (= 12 Minuten Parkdauer + 20 Minuten Karenzzeit = 32 Minuten Parkdauer.) E. Die Höchstparkdauer ist auf den Parkplätzen Kölner Straße 6 (an der Feuerwehr) und Große Bleiche/Trierer Straße (bei 1 Euro pro Stunde) bis max. 7 Tage begrenzt. Ausnahme: Auf dem Parkplatz Große Bleiche/Trierer Straße bleiben im Bereich der Parkplatzzufahrt 5 gebührenfreie Kurzzeitstellplätze mit Höchstparkdauer 30 Minuten (an allen Tagen) eingerichtet. Der Parkbeginn ist mittels Parkscheibe anzuzeigen. F. Die bisherige Tagespauschale montags bis freitags auf dem Parkplatz Kölner Straße 6 (an der Feuerwehr) wird von 1,75 Euro auf 2,50 Euro angehoben. G. Die Gebühr für Monatsparkausweise auf dem Parkplatz Kölner Straße 6 an der Feuerwehr wird von bisher 30 Euro pro Monat für die Zeit von montags 9.30 Uhr bis samstags 14.00 Uhr auf 35 Euro pro Monat angehoben. H. Die Höchstparkdauer beträgt auf allen Parkplätzen innerhalb des Stadtmauerrings, an der Kölner Straße 2 (ehem. Polizei) und auf dem Parkplatz Europaplatz 2,5 Stunden (bei 1 Euro pro Stunde). Durch die Anrechnung der 20minütigen Karenzzeit liegt die tatsächliche Höchstparkdauer dann bei 2 Stunden und 50 Minuten. I. Die Höchstparkdauer für die Parkplätze entlang der Kölner Straße zw. Werther Tor und Schleidtalstraße sowie Auf der Komm wird von montags bis samstags auf 1 Stunde festgesetzt. Sonntags beträgt die Höchstparkdauer dort 2,5 Stunden. J. Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des Mauerrings von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemeldet sind sowie Übernachtungsgäste in Verbindung mit der Kurkarte. K. Inhaber eines Sonderparkberechtigungsscheines (Bürger/Innen im Mauerring und Gäste mit Kurkarte – gem. Buchstabe I) können auf den Parkplätzen Klosterplatz/Langenhecke (Bücklersberg), Kirchplatz und Große Bleiche/Trierer Straße für 1 Euro Tagesgebühr parken. L. Auf den Parkplätzen Klosterplatz/Langenhecke (Bücklersberg), Kirchplatz und Große Bleiche/Trierer Straße können Inhaber eines Sonderparkberechtigungsausweises Parkscheine bis max. 14 Tage Dauer lösen. M. Das alternative elektronische Bezahlsystem PARK-O-PIN wird beibehalten. N. Das alternative elektronische Bezahlsystem „Handyparken“ entfällt mangels ausreichender Nachfrage und Unwirtschaftlichkeit. Kündigungsfrist ist jeweils der 30.09. eines Jahres zum Ablauf des 31.03. des Folgejahres! O. Seite 7 von Ratsdrucksache 77-X Die bisherigen Bürgerparkausweise, die in Verbindung mit der Parkscheibe zu benutzen sind, entfallen, da sie nicht rechtskonform sind. P. Da die letzten in Betrieb befindlichen Parkuhren in der Heisterbacher Straße (2 Stück) und Werther Straße/Abzweig Alte Gasse (1 Stück) altersbedingt auf keinen neuen Tarif umgestellt werden können, werden die dortigen Stellplätze künftig gebührenfrei. Q. Die Höchstparkdauer für die beiden Stellplätze in der Heisterbacher Straße wird werktags von 9.30 – 17.30 Uhr auf 2 Stunden begrenzt. Der Beginn des Parkens ist mittels Parkscheibe anzuzeigen. R. Der bisherige Stellplatz an der Werther Straße/Abzweig Alte Gasse entspricht nicht der notwendigen Normgröße für eine neue straßenverkehrsrechtliche Anordnung als Stellplatz. Er entfällt daher künftig. Die Fläche kann entweder mit einem Pflanzkübel besetzt werden oder im Rahmen der Sondernutzung als außengastronomische Fläche mitgenutzt werden. S. Für folgende städtische Parkplätze besteht weiterhin Gebührenfreiheit: - Parkplätze oberhalb der Burg entlang der B 51 - Parkplatz Bahnhof (Park & Ride) - Parkplatz südlicher Bereich Viadukt - Parkplatz Nöthener Straße (am ehem. städt. Kurhaus) - Parkplätze am Schleidpark/Schleidtalstraße/Schießbachstraße - Parkplatz an der B 51 aus Richtung Eicherscheid (Am Karl-Hürten-Weg) - Parkplätze an der L 165/Hirnbergweg – Nöthener Tannen - Öffentlicher Parkplatz ALDI (Höchstparkdauer montags bis samstags 1 Stunde mit Parkscheibe) - Öffentliche Parkplätze Dr.-Greve-Straße/Im Goldenen Tal (ca. 460, hiervon ca. 300 unmittelbar nördlich des eifelbad befestigt und ca. 160 unmittelbar an den Sittardweg angrenzend unbefestigt) T. Insbesondere für Friedhofsbesucher werden im nördlichen Teil des Parkplatzes Viadukt von den 82 Stellplätzen, die nur samstags/sonntags und feiertags gebührenpflichtig sind, ca. 25 Stellplätze (genaue Festlegung nach Anordnung der Brückenpfeiler) täglich auf eine Höchstparkdauer von 1 Stunde beschränkt. Der Parkbeginn ist mittels Parkscheibe anzuzeigen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Vermutlich keine. 7. Beschlussvorschlag: I. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt, die Verwaltung, fristgerecht bis zum 30.09. das sog. „Handyparken“ zu Ende März 2015 zu kündigen. II. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, dem nächsten Stadtrat auf der Grundlage der unter Ziff. 5, Buchstaben A, B, C, D; E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, aufgeführten Regelungsinhalte den Entwurf einer neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Seite 8 von Ratsdrucksache 77-X Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) zur Beschlussfassung vorzulegen. oder III. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Entwicklung der Besucherzahlen des City Outlets und die Parkplatznutzungen der Outletbesucher zunächst weiter zu beobachten und die Beratung zum Erlass einer neuen Parkgebührenordnung in der nächsten Sitzungsstaffel erneut vorzulegen. IV. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt, die Verwaltung, die Umsetzung des Vorschlags unter Ziff. 5, Buchstabe T. vorzuziehen und insbesondere für Friedhofsbesucher im nördlichen Teil des Parkplatzes Viadukt ca. 25 Stellplätze (genaue Festlegung nach Anordnung der Brückenpfeiler) täglich auf eine Höchstparkdauer von 1 Stunde zu beschränken. Der Parkbeginn ist mittels Parkscheibe anzuzeigen.