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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI / St.-Angela-Gymnasium)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier:  Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI / St.-Angela-Gymnasium) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier:  Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI / St.-Angela-Gymnasium)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.08.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 80-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 10.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI / St.-Angela-Gymnasium __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 80-X 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt mit Datum vom 11.06.2014 ein Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Brücke über die Erft in Bad Münstereifel im Bereich ALDI-Markt / Sankt.Angela-Gymnasium vor (s. Anlage). In diesem Antrag wird angeregt, die Brücke für den Pkw- und Fußgängerverkehr angemessen zu verbreitern und die Brückenmauer dann entsprechend dauerhaft und neu instand zu setzen. Die beiden mit je 40 cm üppig breiten Brüstungsmauern der rund 7 m langen Brücke mit einer Fahrbahnbreite von rund 5 m haben keinerlei statische Bewandtnis, so dass diese rein theoretisch durch ein „schlankes“ Brückengeländer zu ersetzen wären, um so die Gehwegbreite auf der Brücke zu vergrößern bzw. den Begegnungsverkehr Pkw / Pkw auf der Brücke zu erleichtern. Das Geländer muss jedoch so dimensioniert sein, dass der seitliche Anprall eines Lkw durch hohe Brückenkappen erschwert und durch die Steifigkeit der Konstruktion insgesamt aufgefangen wird. Infolgedessen wären Mauerabriss und Herstellung eines adäquaten Brückengeländers nur sehr aufwendig und mithin kostenintensiv zu realisieren. Hinzu kommt, dass mit einem wie vor beschriebenen Geländer nur etwa 20 cm Mehrbreite auf jeder Seite zu erzielen wären, die letztendlich weder dem Kfz-Verkehr noch den Fußgängern entscheidende Verbesserungen bescheren würden. Im Übrigen haben die Fußgänger bereits ihre „eigene“ Brücke gleich nebenan. Diese “neue Sittardwegbrücke“ führt mit der Abkürzung über den ALDI-Parkplatz oder entlang des Prälat-WirtzWeges auf kürzestem und sicherstem Weg direkt zu den Schulen und zum Orchheimer Tor. Außerdem wurde der beim Versetzen der Skateranlage im Mai dieses Jahres beschädigte Teil der Bruchsteinmauer erst kürzlich, und zwar vor Outlet-Eröffnung, wieder saniert. Unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes rät die Verwaltung derzeit von einer Konstruktionsänderung der Brücke ab und empfiehlt, diese zusammen mit einer Verlagerung des ZOB auf die linke Erftseite anzugehen. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Dem Bürgerantrag wird nicht entsprochen.