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Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen am Kindergarten Kalkar)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen am Kindergarten Kalkar) Beschlussvorlage (Fällung von Bäumen am Kindergarten Kalkar)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.07.2014 - Der Bürgermeister Az: 84-32-65 Nr. der Ratsdrucksache: 37-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 17.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fällung von Bäumen am Kindergarten Kalkar __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( X )Kosten 0,00 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 37-X 1. Sachverhalt: Auf dem Gelände des Kindergartens Kalkar befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück Auf dem Junker 5/5a zwei Bäume. Diese Bäume mit einem Grenzabstand von 40 – 50 cm beeinträchtigen das Nachbargrundstück. Hierzu teilt der Nachbar mit, dass die Bäume das Wachstum der in Zaunnähe gepflanzten Hecke erheblich beeinträchtigen. Seitens des Träger der Kindertageseinrichtung (Deutsches Rotes Kreuz) ist der Wunsch an die Stadt herangetragen worden, dass man die betroffenen Bäume fällen lassen möchte, damit auch diese Fläche noch als Spielfläche (Wassermatschplatz oder Sandkasten) genutzt werden kann. Das DRK erklärte, dass man in Zusammenarbeit mit dem Nachbarn und einem Landschaftsbauer die Fällung kostenfrei für die Stadt fachgerecht vornehmen lassen wolle. Seitens der Verwaltung bestehen weder hinsichlich der Entfernung beider Bäume noch der Gestaltung der Außenspielfläche Bedenken. 2. Rechtliche Würdigung Bei einer Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks kann ein Beseitigungsanspruch nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) entstehen. Hier wird durch die fast unmittelbar an der Grenze stehenden Bäume das Nachbargrundstück beeinträchtigt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine, da die Maßnahme von DRK und Nachbarn getragen wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Sofern die Bäume nicht beseitigt werden, wird der Nachbar seiner geäußerten Bitte Nachdruck verleihen wird, da aus § 41 NachbG NRW gegenüber der Stadt Bad Münstereifel als Eigentümerin ein Beseitigungsanspruch besteht. Zumindest wird er aber den Rückschnitt der auf sein Grundstück ragenden Äste verlangen. Dies würde dann im weiteren den Baumwuchs beeinträchtigen und ggf. sogar eine Beeinträchtigung der Standfestigkeit nach sich ziehen können. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss stimmt zu, dass die auf dem Grundstück des Kindergartens Kalkar, Varusstr. 4 befindlichen beiden Bäume, die unmittelbar an das Grundstück Kalkar, Auf dem Junker 5/5a grenzen, gefällt werden. Dies setzt voraus, dass die Fällung durch das DRK als Betreiber des Kindergartens und den Nachbarn beauftragt werden und der Stadt Bad Münstereifel keine Kosten entstehen.