Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.07.2014
- Der Bürgermeister Az: 84-32-65
Nr. der Ratsdrucksache: 37-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
17.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fällung von Bäumen am Kindergarten Kalkar
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Berichterstatter: Herr Malburg
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( X )Kosten 0,00 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 37-X
1. Sachverhalt:
Auf dem Gelände des Kindergartens Kalkar befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück Auf dem Junker 5/5a zwei Bäume.
Diese Bäume mit einem Grenzabstand von 40 – 50 cm beeinträchtigen das Nachbargrundstück.
Hierzu teilt der Nachbar mit, dass die Bäume das Wachstum der in Zaunnähe gepflanzten Hecke
erheblich beeinträchtigen.
Seitens des Träger der Kindertageseinrichtung (Deutsches Rotes Kreuz) ist der Wunsch an die
Stadt herangetragen worden, dass man die betroffenen Bäume fällen lassen möchte, damit auch
diese Fläche noch als Spielfläche (Wassermatschplatz oder Sandkasten) genutzt werden kann.
Das DRK erklärte, dass man in Zusammenarbeit mit dem Nachbarn und einem Landschaftsbauer
die Fällung kostenfrei für die Stadt fachgerecht vornehmen lassen wolle.
Seitens der Verwaltung bestehen weder hinsichlich der Entfernung beider Bäume noch der Gestaltung der Außenspielfläche Bedenken.
2. Rechtliche Würdigung
Bei einer Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks kann ein Beseitigungsanspruch nach dem
Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) entstehen. Hier wird durch die fast unmittelbar an der
Grenze stehenden Bäume das Nachbargrundstück beeinträchtigt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine, da die Maßnahme von DRK und Nachbarn getragen wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Sofern die Bäume nicht beseitigt werden, wird der Nachbar seiner geäußerten Bitte Nachdruck
verleihen wird, da aus § 41 NachbG NRW gegenüber der Stadt Bad Münstereifel als Eigentümerin
ein Beseitigungsanspruch besteht.
Zumindest wird er aber den Rückschnitt der auf sein Grundstück ragenden Äste verlangen. Dies
würde dann im weiteren den Baumwuchs beeinträchtigen und ggf. sogar eine Beeinträchtigung
der Standfestigkeit nach sich ziehen können.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt zu, dass die auf dem Grundstück des Kindergartens Kalkar, Varusstr. 4
befindlichen beiden Bäume, die unmittelbar an das Grundstück Kalkar, Auf dem Junker 5/5a grenzen, gefällt werden.
Dies setzt voraus, dass die Fällung durch das DRK als Betreiber des Kindergartens und den
Nachbarn beauftragt werden und der Stadt Bad Münstereifel keine Kosten entstehen.