Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
153 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.09.2014
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 60-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Pflege und Erhaltung der historischen Stadtmauer
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.08.2014
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 60-X
1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt der zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügte Antrag der CDU-Fraktion
zur Pflege und Erhaltung der historischen Stadtmauer vor.
In den letzten Jahren wurden seitens der Stadt viele Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen
zur Pflege und Erhaltung der historischen Stadtmauer durchgeführt, welche anteilig über Zuschüsse mitfinanziert werden konnten.
Sanierung der Mauerabschnitte 1 – 4 im Bereich der Turmstraße und des Wallgrabens
In der Zeit von 2008 bis zum Sommer diesen Jahres wurden die Mauerabschnitte 1-4 im Bereich
der Turmstraße und des Wallgrabens saniert. Aus Gründen der Dringlichkeit und der Finanzierbarkeit wurde die Maßnahme in insgesamt vier Bauabschnitte unterteilt. Die Bauabschnitte 1-3
sind bereits fertig gestellt. Der 4. Bauabschnitt kann durchgeführt werden, sobald Fördergelder
seitens der Bezirksregierung zur Verfügung gestellt werden. Ein Förderantrag hierfür wurde rechtzeitig bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die Förderung des 4. Bauabschnittes vorausgesetzt, sind nach Abschluss der Maßnahme insgesamt Kosten in Höhe von rd. 466.000 € entstanden. Der Zuschuss der Bezirksregierung läge bei
etwa 227.000 €.
Begehbarmachung des Wehrganges
In den Jahren 2012 und 2013 wurde die Holz-Treppenanlage im Bereich der ehemaligen „Roten
Brücke“ am Wallgraben erneuert. Die alte morsche Treppe wurde entfernt und eine neue Treppe
mit Überdachung errichtet. Für die Maßnahme entstanden Kosten in Höhe von rund 50.000 €.
Dabei wurden etwa 24.000 € für die Erneuerung der Brücke aus dem europäischen LeaderFörderprogramm gefördert.
Zukünftig geplante Maßnahmen
Im letzten Jahr wurde für die Innenseite der Stadtmauer entlang der Wallgrabenpromenade, Mauerabschnitt 1 – 14 (Innenseite) eine Zustandsuntersuchung seitens der Linscheidt Ingenieure
GmbH aus Schleiden durchgeführt. Die an diese Mauerabschnitte angrenzenden Grundstücke
befinden sich sowohl in städtischem Eigentum, überwiegend aber in kirchlichem bzw. privatem
Besitz. Das Ergebnis der Untersuchung liegt der Verwaltung nun vor:
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Mauer auf der Stadtinnenseite vielfach zugewachsen ist
oder Bäume mit Unterholz, Gestrüpp- und Dornenflächen sich unmittelbar im Bereich der Mauer
befinden. Für jeden Mauerabschnitt wurden die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nebst Kosten ermittelt. Die Gesamtsanierungskosten der Mauerabschnitte 1 – 14 würden sich auf rd.
790.000 Euro belaufen.
Verwaltungsseitig wird sich derzeit um eine Förderung im Rahmen des LEADER-Programmes für
diese Maßnahme bemüht und weitere Fördermöglichkeiten geprüft.
Zudem ist in den kommenden Jahren die Erneuerung des Schutzgeländers am Wehrgang geplant. Mittelfristig ist auch eine Wiederherstellung des Wehrganges von der neuen Treppenanlage
am Wallgraben bis zum nächsten Turm (siehe beigefügten Plan) vorstellbar. Für beide Maßnahmen wird sich verwaltungsseitig zu gegebener Zeit um entsprechende Fördermöglichkeiten bemüht. Vorbehaltlich der Finanzierung sollen diese Maßnahmen vorbereitet werden.
Bezüglich der im CDU-Antrag geforderten regelmäßigen Entfernung des Pflanzbewuchses ist Folgendes zu sagen:
Im Rahmen umfangreicher Sanierungsarbeiten an Mauerabschnitten wird der Pflanzenbewuchs
samt Wurzelwerk immer mit entfernt. Eine konkrete Entfernung von Wurzelwerk ohne umfängliche
Sanierung ist aus Gründen der Unvorhersehbarkeit nicht möglich.
Siehe hierzu die u.a. Ausführungen des Ingenieurbüros Linscheidt zur Entfernung von Bewuchs in
der Historischen Stadtmauer:
Seite 3 von Ratsdrucksache 60-X
In zahlreichen Sanierungsabschnitten wurde festgestellt, dass ein Großteil der Mauerausbrüche
und Schäden auf Bewuchs in der Mauer zurückzuführen ist. Sind die Mauerschalen z. B. auch
durch Wurzelwerk geschädigt, sind Mauerausbrüche die Folge.
Bei den vorangegangenen Mauersanierungen wurde der anhaftende Bewuchs mit Wurzelwerk für
eine nachhaltige Instandsetzung immer beseitigt. Hierbei ergaben sich regelmäßig große Ausbrüche. Das umgebende Mauerwerk musste zur Stabilisierung neu aufgemauert werden.
Eine leicht anhaftende Efeuberankung kann sicher ohne größere Schäden in der Sichtfläche beseitigt werden. Gleiches gilt möglicherweise auch für kleines Astwerk. Sofern es sich jedoch um
dickes Wurzel- und Astwerk handelt, würde deren Beseitigung zu derart großen Schäden führen,
dass umfangreiche Mauerwerksarbeiten in den Mauerwerkssichtflächen unumgänglich würden
und um weitergehende Ausbrüche zu verhindern auch zwingend notwendig wären.
Aus unserer Erfahrung ist eine Beseitigung von Bewuchs mit ausgeprägtem Wurzel- und Astwerk
nur im Zusammenhang mit einer Sanierung der Mauersichtfläche zu empfehlen.
Für solch umfängliche Aufbruchs- und Sanierungsarbeiten, wie sie seitens des Ingenieurbüros
dargestellt worden sind, stehen derzeit im städtischen Haushalt keine Gelder zu Verfügung. Diese
können aufgrund des Doppelhaushaltes 2014/2015 frühestens für den Haushalt 2016 angemeldet
werden.
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.