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Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße hier: Vorstellung eines Bebauungskonzepts, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße
hier: Vorstellung eines Bebauungskonzepts, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Kirspenich, Hardtburgstraße
hier: Vorstellung eines Bebauungskonzepts, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.09.2014 - Der Bürgermeister Az:60 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 87-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kirspenich, Hardtburgstraße hier: Vorstellung eines Bebauungskonzepts, Durchführung der Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 87-X 1. Sachverhalt: Der Flächennutzungsplan stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung an der Hardtburgstraße in Kirspenich eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. Bereits seit längerem wird die weitere planerische Entwicklung der Fläche angestrebt. Problematisch ist in diesem Bereich die Erschließungssituation, hier insbesondere die Anbindung an die L11, die Entwässerung sowie die Eigentumsverhältnisse. Inzwischen hat die Projektentwicklungsgellschaft F & S, Euskirchen mit den für die Erschließung und Umsetzung relevanten Grundstückseigentümern Einigung erzielt. Zudem wurden in Absprachen mit Fachbehörden Lösungen zur Anbindung an die L 11 und zur Entwässerung des Gebietes erarbeitet. Auf dieser Grundlage können nun die weiteren planerischen Schritte durchgeführt werden. Das jetzt erarbeitete Konzept weicht von der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche ab. Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden Flächen sollen mit Ausnahme eines Grundstückes, auf dem die Anbindung zur Landstraße erfolgen soll, nicht mit einbezogen werden. Dies zum einen, da mit den Grundstückseigentümern keine Einigung erzielt werden konnte oder diese kein Interesse an einer baulichen Entwicklung haben. Zum anderen, da die Grundstücke selbst aus topografischer Sicht problematisch sind. Im nordwestlichen Bereich soll über die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan hinaus, ein Teilbereich bis zum angrenzenden Wirtschaftsweg entwickelt werden. Im beigefügten Vorentwurf sind die derzeitigen Grenzen des Flächennutzungsplanes gekennzeichnet. Es ist eine abschnittweise Umsetzung geplant. Um die Planung in der vorliegenden Form weiterzuführen, ist hinsichtlich der Abweichungen von der Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eine landesplanerische Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln erforderlich. Auf deren Grundlage kann anschließend die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Es werden Baugrundstücke auch für junge Familien zur Verfügung gestellt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, bzgl. der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes eine landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Landesplanungsgesetz vorzunehmen. 2. Auf der Basis der beigefügten Planunterlagen sind die Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.