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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Gestaltung des Kreisverkehrs in Nöthen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Gestaltung des Kreisverkehrs in Nöthen) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
hier: Gestaltung des Kreisverkehrs in Nöthen)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.06.2014 - Der Bürgermeister Az: 61-15-00 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 29-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hier: Gestaltung des Kreisverkehrs in Nöthen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 29-X 1. Sachverhalt: Beigefügt erhalten Sie den Bürgerantrag zur Kreiselgestaltung in Nöthen zur Kenntnis. Der Kreisverkehr liegt an der L 165, sodass die Straßenbaulast gem. § 43 Straßen- und Wegegesetz NRW in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen liegt. Diese betrifft auch den Ausbau der Kreisverkehre. Hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit des Antrages wird auf die Ausführungen unter Punkt 2 „Rechtliche Würdigung“ verwiesen. Zum Inhaltlichen nachfolgender Sachverhalt: Der Ausbau des Kreisverkehrs an dieser Stelle und dessen Gestaltung ist seit Jahren Anliegen der Stadt und war mehrfach Thema bei Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel war bisher ein Ausbau nicht möglich, die erforderlichen Mittel hierfür werden auch in absehbarer Zeit lt. Auskunft des Landesbetriebs nicht zur Verfügung stehen. Mindestvoraussetzung für gestalterische Maßnahmen ist es, dass der Bereich mit Borden gefasst und Versickerungsmöglichkeiten hergestellt werden. Diese Maßnahmen sind mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden, wofür ebenfalls keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Zudem ist es fraglich, ob diese Aufwendungen der späteren Ausbaumaßnahme zu Gute kommen. Die Lage des Kreisverkehrs wird erst durch einen endgültigen Ausbauplan festgelegt, sodass Maßnahmen im Vorfeld wahrscheinlich nur vorübergehender Natur sein können. Aufgrund fehlender Haushaltsmittel sind derzeit weder der Ausbau des Kreisverkehrs noch gestalterische Maßnahmen hieran seitens des Landesbetriebs Straßen NRW möglich. Städtischerseits stehen ebenfalls keine Haushaltsmittel zur Verfügung, um sich an solchen Maßnahmen finanziell zu beteiligen. 2. Rechtliche Würdigung Im Rahmen der Bestimmungen des § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel ist zu prüfen, ob der Bürgerantrag zulässig ist. Gem. § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Nähere Einzelheiten hierzu regelt die Hauptsatzung der Gemeinde. Gem. § 4 der Hauptsatzung müssen Anregungen und Beschwerden Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, sind an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antrag erfüllt somit nicht die Voraussetzungen des § 24 GO in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel. Alleine die Tatsache, dass Aufgaben der Kreiselgestaltung in Einzelfällen durch Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung auf die Stadt übertragen werden, führt nicht dazu, dass es sich grundsätzlich um eine Angelegenheit der Stadt handelt. Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeiten, hier das Straßen- und Wegegesetz. Der Antrag ist an den Landesbetrieb Straßen NRW weiterzuleiten. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Stadt Bad Münstereifel stehen keine finanziellen Mittel zur Gestaltung des Kreisverkehrs in Nöthen zur Verfügung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.