Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 48-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar-Wohnbaufläche Romulusstraße"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 48-X
1. Sachverhalt:
Für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße wurden die Vorverfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie § 4
Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchgeführt.
Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um eine nicht mehr benötigte Erweiterungsflächen
für den Friedhof Kalkar. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“. Geplant ist nun die Darstellung im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet, um
die Grundstücke baulich sinnvoll nutzen zu können.
Die in den Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen
sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es wird Baufläche entwickelt, die auch von jungen Familien genutzt werden kann.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar –
Wohnbaufläche Romulusstraße aufzustellen.
Die Änderung erstreckt sich auf dasFlurstück Gem. Kalkar, Flur 1, Flurstück 78
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf
der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1
BauGB sind nicht eingegangen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Ortslage Kalkar – Wohnbaufläche Romulusstraße mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.