Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
39 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen
Von Seiten der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgeben.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
1.
Bezirksregierung Köln 24.06.2014 Keine Bedenken.
Allgemeine Landeskultur
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
2.
Straßen NRW
27.06.2014 Keine Bedenken.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
3.
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle Euskirchen
09.07.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
4.
Industrie- und Handelskammer Aachen
11.07.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
5.
Kreis Euskirchen
11.07.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken.
Zu 5a.
Zu 5a.
5a.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen
unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die Hinweise der Unteren Boden- Der Ausschuss empschutzbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
genommen.
berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
LBodSchG zu erfassenden schädlichen Boden- Die Belange des Bodenschutzes
veränderungen bzw. entsprechenden Verwerden gewahrt.
dachtsflächen gegen das Bauvorhaben keine
Bedenken
Nach den Ausführungen im Kapitel 4.0 wird
keine zusätzliche Versiegelung gegenüber der
heutigen zulässigen Nutzung geplant. Dies bedarf einer entsprechenden Darstellung im weiteren Verfahren im Zuge der Erstellung des Umweltberichtes.
Hinweis: Ausweisung von besonders schutzwürdigen Boden im Plangebiet aufgrund der
Archivfunktion.
5b.
Untere Wasserbehörde
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans für die Ortslage Kalkar liegt im festgesetzten Wasserschutzgebiet Bad Münstereifel-Arloff
in der Schutzzone III B. Gemäß § 4 (1) 1 der
Schutzgebietsverordnung bedarf es für die Darstellung weiterer Bauflächen (im Flächennutzungsplan) einer Genehmigung. Die Genehmigung ist 3-fach Ausfertigung separat zu beantragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für eine geplante Bebauung keine Keller zu errichten sind.
Weiter sind Erdwärmebohrungen auf Grund des
Schutzgebietes nicht möglich. Durch den Wiederanstieg des Grundwassers in diesem Bereich
kann es zu oberflächennahen GW-Ständen
kommen.
Aus diesen Gründen bestehen vorerst Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplans.
Zu 5b.
Zu 5b.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine bisher für eine
Friedhofsnutzung vorgesehene Fläche einer späteren Wohnnutzung
zugeführt werden.
Der Bereich liegt im baulichen Innenbereich und ist von einer Wohnbebauung umgeben. Auswirkungen
auf das Grundwasser sind, gerade
auch im Hinblick auf die bisher zulässige Nutzung, nicht zu erwarten.
Die erforderliche Genehmigung wird
im weiteren Verfahren beantragt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme
zu
berücksichtigen.
Die Hinweise bezüglich Keller und
Erdwärmebohrungen werden zur
Kenntnis genommen und im Rahmen
einer späteren Baugenehmigungsplanung berücksichtigt.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Durch diesen Flächennutzungsplan (FNP) ist
beabsichtigt, einen ursprünglich als Erweiterungsfläche für den Friedhof ausgewiesenen
Bereich als Wohnbaufläche zu nutzen (WGebiet). Der bisher für dieses Gebiet geltende
Bebauungsplan Nr. 59 (Friedhof Kalkar) wird
aufgehoben.
Laut Antragsunterlagen ist die Ver- und Entsorgung des Gebietes über die vorhandenen Leitungsnetze gesichert.
Da sich in diesem Bereich Mischkanalisation
befindet, ist anzunehmen, dass sämtliche anfallenden Wässer dem öffentlichen Mischsystem
zugeleitet werden.
Die Kanalisation muss hydraulisch ausreichend
leistungsfähig sein, sämtliche Wässer schadlos
abführen zu können. Weiterhin muss die Kläranlage ausreichende Kapazitäten besitzen, die
zusätzlichen Wässer mitbehandeln zu können.
Andere Vorgehensweisen bedürfen der Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen keine
Bedenken, wenn Obiges beachtet wird.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Vor dem bisher als Friedhof geplanten Grundstück Gemarkung Kalkar,
Flur 1, Flurstück 78 ist neben dem
Mischwasserkanal ein separater
Regenwasserkanal mit einem nachgeschaltetem Rückhaltebecken vor
der Gewässereinleitung hergestellt.
Danach kann und soll das im Falle
einer baulichen Nutzung anfallende
Niederschlagswasser über den Regenwasserkanal beseitigt werden.
Damit wird das Niederschlagswasser
entsprechend der Zielsetzung des §
51 a) LWG NRW ortsnah beseitigt.
Zu 5c.
Zu 5c.
5c.
Untere Landschaftsbehörde
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empGegen das Vorhaben bestehen aus Sicht der
fiehlt dem Rat, die
nommen.
Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken
Stellungnahme zur
Die Kompensation ist im Rahmen des B-Planes
Kenntnis zu nehmen.
abzuarbeiten.
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
6.
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG
16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.