Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.08.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 49-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 49-X
1. Sachverhalt:
Die Vorverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ wurden durchgeführt. Nachdem die Erweiterungsfläche für den Friedhof Kalkar nicht mehr erforderlich ist – Ausführungen siehe Ratsdrucksache 48-X – ist der betreffende Bebauungsplan Nr. 59 „KalkarFriedhof“ aufzuheben.
Die in den Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und möglich Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ durchzuführen.
Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses:
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf
der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59
„Kalkar-Friedhof“ mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentliche auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenso zu beteiligen.