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Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
16.09.2014
Erstellt
04.09.14, 16:20
Aktualisiert
04.09.14, 16:20
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.08.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 49-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.09.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 49-X 1. Sachverhalt: Die Vorverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ wurden durchgeführt. Nachdem die Erweiterungsfläche für den Friedhof Kalkar nicht mehr erforderlich ist – Ausführungen siehe Ratsdrucksache 48-X – ist der betreffende Bebauungsplan Nr. 59 „KalkarFriedhof“ aufzuheben. Die in den Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanverfahren sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und möglich Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ durchzuführen. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses: 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ nebst Begründung und Umweltbericht beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentliche auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB ebenso zu beteiligen.