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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 466/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
75 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 466/2012)

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Inhalt der Datei

33. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.09.2012 (GV. NRW Seite 436) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) sowie der §§ 3 bis 5 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.12.1975 (GV NW Seite 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (GV NRW Seite 458), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 33. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Jülich (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Jülich) vom 28.06.1978 beschlossen: Artikel I (1) § 6 Absatz 4 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Benutzungsgebühr beträgt jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 bis 3) für die Straßenreinigung für den Winterdienst für die Straßenreinigung und den Winterdienst Artikel III Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. 2,03 Euro 0,78 Euro 2,81 Euro.