Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.05.2014
- Der Bürgermeister Az: 23
Nr. der Ratsdrucksache: 1331-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
13.05.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrssicherheit auf den Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16;
hier: Entfernung von 6 Kopflinden
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( X )Kosten €: 1.700,00 € für Gutachten
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1331-IX
1. Sachverhalt:
Da in der nächsten Zeit kein Betriebsausschuss Forstbetrieb tagt, wird vom Rückholrecht des Rates Gebrauch gemacht und die Angelegenheit zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Auf dem Schulhof des Schulzentrums an der Trierer Straße stehen u. a. 6 Kopflinden, die bei der
Routinekontrolle durch den städtischen Bauhof „auffällig“ waren. Da die äußerlichen Anzeichen
jedoch kein abschließendes Urteil über den Zustand der Kopflinden erlaubten, wurde durch die
Fachfirma ProBaum ein Verkehrssicherheitsgutachten erstellt. Das Prüfungsergebnis ist in einem
Abschlussbericht dokumentiert und auszugweise dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler empfiehlt die Verwaltung, die 6 bezeichneten Kopflinden vom städtischen Bauhof entfernen zu lassen. Zur Frage der Ersatzpflanzungen sollte eine
Abstimmung mit den beiden betroffenen Schulen erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Stadt Bad Münstereifel ist als Schulträgerin verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 79
SchulG NRW die Verkehrssicherheit auf den Schulhöfen sicherzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf ca. 1.700,00 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund der besonderen Sensibilität einer Schulhofnutzung und aufgrund des erheblichen Folgeaufwandes plädiert die Verwaltung dafür, alle 6 Kopflinden zu entfernen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Verkehrssicherheitsgutachten der Fa. ProBaum
untersuchten Kopflinden auf dem Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16, zu entfernen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den betroffenen Schulleitungen der Hauptschule
und der Realschule über die Frage der Ersatzpflanzungen abzustimmen.