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Beschlussvorlage (Verkehrssicherheit auf den Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16; hier: Entfernung von 6 Kopflinden)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
08.05.14, 17:06
Aktualisiert
08.05.14, 17:06
Beschlussvorlage (Verkehrssicherheit auf den Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16;
hier: Entfernung von 6 Kopflinden) Beschlussvorlage (Verkehrssicherheit auf den Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16;
hier: Entfernung von 6 Kopflinden)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.05.2014 - Der Bürgermeister Az: 23 Nr. der Ratsdrucksache: 1331-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 13.05.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrssicherheit auf den Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16; hier: Entfernung von 6 Kopflinden __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 1.700,00 € für Gutachten ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1331-IX 1. Sachverhalt: Da in der nächsten Zeit kein Betriebsausschuss Forstbetrieb tagt, wird vom Rückholrecht des Rates Gebrauch gemacht und die Angelegenheit zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Auf dem Schulhof des Schulzentrums an der Trierer Straße stehen u. a. 6 Kopflinden, die bei der Routinekontrolle durch den städtischen Bauhof „auffällig“ waren. Da die äußerlichen Anzeichen jedoch kein abschließendes Urteil über den Zustand der Kopflinden erlaubten, wurde durch die Fachfirma ProBaum ein Verkehrssicherheitsgutachten erstellt. Das Prüfungsergebnis ist in einem Abschlussbericht dokumentiert und auszugweise dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler empfiehlt die Verwaltung, die 6 bezeichneten Kopflinden vom städtischen Bauhof entfernen zu lassen. Zur Frage der Ersatzpflanzungen sollte eine Abstimmung mit den beiden betroffenen Schulen erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Die Stadt Bad Münstereifel ist als Schulträgerin verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 79 SchulG NRW die Verkehrssicherheit auf den Schulhöfen sicherzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf ca. 1.700,00 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund der besonderen Sensibilität einer Schulhofnutzung und aufgrund des erheblichen Folgeaufwandes plädiert die Verwaltung dafür, alle 6 Kopflinden zu entfernen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Verkehrssicherheitsgutachten der Fa. ProBaum untersuchten Kopflinden auf dem Schulhof des Schulzentrums, Trierer Straße 16, zu entfernen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit den betroffenen Schulleitungen der Hauptschule und der Realschule über die Frage der Ersatzpflanzungen abzustimmen.