Daten
Kommune
Titz
Größe
66 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
02.12.13, 18:02
Aktualisiert
02.12.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 02.12.2013
aus der Niederschrift über die Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde
Titz vom 28.11.2013
Top:
Punkt 2.
13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensat- 126/2013
zung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2014
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die 13. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2014 wie folgt festgesetzt:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,97 €/m³ Abwasser.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,19 €/m².