Daten
Kommune
Titz
Größe
51 kB
Datum
19.02.2013
Erstellt
27.02.13, 12:13
Aktualisiert
27.02.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Titz, den 27.02.2013
aus der Niederschrift über die Sitzung des
Ausschusses für Gemeindeentwicklung und
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Titz vom
19.02.2013
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Punkt 2.
Folgenutzungskonzept für das Gelände des ehemaligen Jo- 8/2013
sefshauses in Müntz;
hier: Neubau einer Feuerwehrgarage
Mit 13 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen (W.I.R.-Fraktion) schlägt der Ausschuss dem Rat der Gemeinde Titz vor, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Das in der Begründung beschriebene Konzept für den Neubau eines Feuerwehrstandortes in Müntz auf dem Gelände des ehemaligen Josefshauses an
der Ecke Hompescher Straße/ Josefstraße wird umgesetzt.
Im Anschluss an die Standortverlegung der Feuerwehr ist die alte Schule in
Müntz abzubrechen und das freie Gelände vor der Müntzer Bürgerhalle neu
zu gestalten.
Die hierfür erforderlichen Mittel werden in der sich aus der Begründung
dieser Sitzungsvorlage sowie der dieser Vorlage beigelegten Kostenaufstellung in den Haushaltsplänen 2013 und ff. eingestellt.
Mit der Realisierung des Neubaus des Feuerwehrstandorts sowie der Neuordnung der Fläche vor der Bürgerhalle in Müntz wird die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH (GET)
beauftragt.
Für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses soll die GET zeitnah ein Ausschreibungsverfahren für die erforderlichen Architekten- und
Ingenieurleistungen durchführen. Nach Prüfung und Wertung der Angebote
ist im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel der Planungsauftrag zu
vergeben. Kostenträger ist die Gemeinde Titz.
Die Entwurfsplanung ist dem Fachausschuss bzw. Gemeinderat vorzustellen
und von diesem zu beraten und freizugeben.