Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
26.03.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 25.03.2014
Vorlagen-Nr.: 22/2014
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
07.04.2014
Konnexität der Inklusionskosten;
hier: Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land NordrheinWestfalen
I. Sach- und Rechtslage:
In der Vergangenheit wurde regelmäßig über die Inklusion in Schulen gesprochen. In diesem
Zusammenhang wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die anstehende Inklusion nicht
ohne zusätzliche Investitionen möglich sein und dass die Inklusionspauschale des
Landschaftsverbandes Rheinland nicht ausreichend wird, die anfallenden Kosten zu decken.
Seitens des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wurde mit Schreiben vom 20.
Februar 2014 nun abgefragt, welche Kommunen sich an einer möglichen Verfassungsbeschwerde
beiteiligen werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf das als Anlage beigefügte
Schreiben. Ich habe geantwortet, dass sich die Gemeinde Kreuzau vorbehaltlich der Bestätigung
durch
den
Rat
an
einer
Kommunalverfassungsbeschwerde
gegen
das
9.
Schulrechtänderungsgesetz beteiligen würde.
Aktuell werden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen
weitere Gespräche geführt. Eine Einigung konnte bisher nicht erreicht werden.
Mit Schnellbrief vom 25. März 2014 hat der Städte- und Gemeindebund nun mitgeteilt, dass nach
intensiver Prüfung der Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen an dem Vorhaben, eine
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz einzulegen,
festgehalten werde, da die auf die Gemeinden zukommenden Kosten durch die Einführung der
Inklusion erheblich sein werden. Genannt wird in diesem Schnellbrief eine seitens des Landes
angebotene Ausgleichszahlung von ca. 4.350 Euro pro Schule und Jahr. Hiermit abgegolten sein
sollen die Kosten für spezielle Lehr- und Lernmittel, für sämtliche baulichen Investitionen
(Differenzierungsräume, Fahrstühle, Rampen etc.), für erhöhte Schülerfahrkosten, für
Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie zusätzliche Kosten für den Offenen Ganztag. Ebenfalls
wurde der bisher angebotene Ansatz für Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen nicht
angepasst, sondern beim bisherigen Wert von 10 Mio. Euro belassen (das entspricht etwa 200
Stellen landesweit) mit der zusätzlichen Einschränkung, dass diese Kosten erst ab 2015
übernommen werden. Die Inklusion soll aber bereits 2014 starten.
Bisher
haben
88
Kommunen
die
Bereitschaft
erklärt,
sich
an
der
Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligten, 111 Kommunen wollen sich unter dem
Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses beteiligten und 4 Kommunen lehnen eine
Teilnahme ab. Die Kosten des Verfahrens werden nach Auskunft des Städte- und
Gemeindebundes voraussichtlich höchstens 700 Euro/Kommune betragen.
Ich schlage vor, der Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde zuzustimmen, um deutlich zu
machen, dass sehr wohl die Bereitschaft an der Umsetzung der Inklusion besteht, allerdings im
Hinblick auf die Konnexität sichergestellt sein muss, dass die anfallenden Kosten ausgeglichen
werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten in Höhe von bis zu 700 € können aus dem laufenden Ansatz bei Kostenstelle 1110201,
Sachkonto 543140 übernommen werden.
III. Beschlussvorschlag:
Der Beteiligung der Gemeinde Kreuzau an der Verfassungsbeschwerde des Städte- und
Gemeindebundes
gegen
das
Land
Nordrhein-Westfalen
bezüglich
des
9.
Schulrechtänderungsgesetzes und der durch die hierdurch entstehenden Kosten der Inklusion
wird zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
-2-