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Allgemeine Vorlage (Konnexität der Inklusionskosten; hier: Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
26.03.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Konnexität der Inklusionskosten;
hier: Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen) Allgemeine Vorlage (Konnexität der Inklusionskosten;
hier: Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Nordrhein-Westfalen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 25.03.2014 Vorlagen-Nr.: 22/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 07.04.2014 Konnexität der Inklusionskosten; hier: Beteiligung an der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land NordrheinWestfalen I. Sach- und Rechtslage: In der Vergangenheit wurde regelmäßig über die Inklusion in Schulen gesprochen. In diesem Zusammenhang wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die anstehende Inklusion nicht ohne zusätzliche Investitionen möglich sein und dass die Inklusionspauschale des Landschaftsverbandes Rheinland nicht ausreichend wird, die anfallenden Kosten zu decken. Seitens des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wurde mit Schreiben vom 20. Februar 2014 nun abgefragt, welche Kommunen sich an einer möglichen Verfassungsbeschwerde beiteiligen werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf das als Anlage beigefügte Schreiben. Ich habe geantwortet, dass sich die Gemeinde Kreuzau vorbehaltlich der Bestätigung durch den Rat an einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtänderungsgesetz beteiligen würde. Aktuell werden zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen weitere Gespräche geführt. Eine Einigung konnte bisher nicht erreicht werden. Mit Schnellbrief vom 25. März 2014 hat der Städte- und Gemeindebund nun mitgeteilt, dass nach intensiver Prüfung der Angebote des Landes Nordrhein-Westfalen an dem Vorhaben, eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz einzulegen, festgehalten werde, da die auf die Gemeinden zukommenden Kosten durch die Einführung der Inklusion erheblich sein werden. Genannt wird in diesem Schnellbrief eine seitens des Landes angebotene Ausgleichszahlung von ca. 4.350 Euro pro Schule und Jahr. Hiermit abgegolten sein sollen die Kosten für spezielle Lehr- und Lernmittel, für sämtliche baulichen Investitionen (Differenzierungsräume, Fahrstühle, Rampen etc.), für erhöhte Schülerfahrkosten, für Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie zusätzliche Kosten für den Offenen Ganztag. Ebenfalls wurde der bisher angebotene Ansatz für Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen nicht angepasst, sondern beim bisherigen Wert von 10 Mio. Euro belassen (das entspricht etwa 200 Stellen landesweit) mit der zusätzlichen Einschränkung, dass diese Kosten erst ab 2015 übernommen werden. Die Inklusion soll aber bereits 2014 starten. Bisher haben 88 Kommunen die Bereitschaft erklärt, sich an der Kommunalverfassungsbeschwerde zu beteiligten, 111 Kommunen wollen sich unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses beteiligten und 4 Kommunen lehnen eine Teilnahme ab. Die Kosten des Verfahrens werden nach Auskunft des Städte- und Gemeindebundes voraussichtlich höchstens 700 Euro/Kommune betragen. Ich schlage vor, der Beteiligung an der Verfassungsbeschwerde zuzustimmen, um deutlich zu machen, dass sehr wohl die Bereitschaft an der Umsetzung der Inklusion besteht, allerdings im Hinblick auf die Konnexität sichergestellt sein muss, dass die anfallenden Kosten ausgeglichen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten in Höhe von bis zu 700 € können aus dem laufenden Ansatz bei Kostenstelle 1110201, Sachkonto 543140 übernommen werden. III. Beschlussvorschlag: Der Beteiligung der Gemeinde Kreuzau an der Verfassungsbeschwerde des Städte- und Gemeindebundes gegen das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich des 9. Schulrechtänderungsgesetzes und der durch die hierdurch entstehenden Kosten der Inklusion wird zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-