Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 55/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 51-, - 61 - Datum: 28.01.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
14.02.2013
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
24.04.2013
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
10.07.2013
vorberatend
Betrifft:
27.08.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Jugendtreff in Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Einrichtung eines Jugendtreffs in Liblar wird der Standort 2, alternativ der Standort
1 (s. Anlageplan), weiterverfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten.
Begründung:
Die Anlage eines Freizeittreffs für Jugendliche in Liblar war bereits Gegenstand der
Beratungen und Beschlussfassung zu V 534/2006 („Outdoor-Jugendtreffpunkte“) und A
66/ 2010 (Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160A,
Villehang, für Jugendliche, sich wohnortnah zu treffen).
Zur Zeit ergibt sich dazu folgende Sachlage:
der für einen o.a. Treffpunkt bisher vorgesehene Standort im Bebauungsplan Nr. 160 B
kann aufgrund der bisher erfolglosen Grundstücksverhandlungen nicht zeitnah
weiterverfolgt werden.
Aus Sicht der Verwaltung bieten sich nach intensiver Abstimmung mit dem Rhein-ErftKreis (Untere Landschaftsbehörde) zwei Standorte im Raum Liblar-Süd an.
Der Standort 1 (s. Anlageplan) befindet sich südlich der K44 (Heinz-Cremer-Straße)
zwischen dem Liblarer Mühlengraben und der Zuwegung zum Schloss Buschfeld. Dieser
Standort kann ggf. ohne Bauleitplanverfahren (im wirksamen FNP ist dieser Bereich als
öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Sport-Spiel- und Festwiese dargestellt)
realisiert werden.
Der Standort 2 (s. Anlageplan) befindet sich westlich des Bolzplatzes und südlich der
Grünfläche am Neubaugebiet „Willy-Brandt-Straße“; hierfür ist ggf. eine Änderung des
Bebauungsplans Nr. 112 C, E.-Liblar-Süd, Bolzplatz, erforderlich. Die Verwaltung
favorisiert den Standort 2 aufgrund der bereits in diesem Bereich vorhanden
Freizeitanlagen (Freizeitwiese und Bolzplatz) und den damit verbundenen
Synergieeffekten; zudem entspricht dieser Standort der seinerzeitigen Anregung von
Ortsbürgermeisterin Moron (s. A 66/2010).
(Erner)
-2-