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Beschlussvorlage (Jugendtreff in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
31.01.13, 15:08
Aktualisiert
29.08.13, 15:06
Beschlussvorlage (Jugendtreff in Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Jugendtreff in Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 55/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 51-, - 61 - Datum: 28.01.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 14.02.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 24.04.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 10.07.2013 vorberatend Betrifft: 27.08.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Jugendtreff in Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Einrichtung eines Jugendtreffs in Liblar wird der Standort 2, alternativ der Standort 1 (s. Anlageplan), weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. Begründung: Die Anlage eines Freizeittreffs für Jugendliche in Liblar war bereits Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassung zu V 534/2006 („Outdoor-Jugendtreffpunkte“) und A 66/ 2010 (Darstellung von Möglichkeiten im Rahmen des Planverfahrens zum BP 160A, Villehang, für Jugendliche, sich wohnortnah zu treffen). Zur Zeit ergibt sich dazu folgende Sachlage: der für einen o.a. Treffpunkt bisher vorgesehene Standort im Bebauungsplan Nr. 160 B kann aufgrund der bisher erfolglosen Grundstücksverhandlungen nicht zeitnah weiterverfolgt werden. Aus Sicht der Verwaltung bieten sich nach intensiver Abstimmung mit dem Rhein-ErftKreis (Untere Landschaftsbehörde) zwei Standorte im Raum Liblar-Süd an. Der Standort 1 (s. Anlageplan) befindet sich südlich der K44 (Heinz-Cremer-Straße) zwischen dem Liblarer Mühlengraben und der Zuwegung zum Schloss Buschfeld. Dieser Standort kann ggf. ohne Bauleitplanverfahren (im wirksamen FNP ist dieser Bereich als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung: Sport-Spiel- und Festwiese dargestellt) realisiert werden. Der Standort 2 (s. Anlageplan) befindet sich westlich des Bolzplatzes und südlich der Grünfläche am Neubaugebiet „Willy-Brandt-Straße“; hierfür ist ggf. eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 112 C, E.-Liblar-Süd, Bolzplatz, erforderlich. Die Verwaltung favorisiert den Standort 2 aufgrund der bereits in diesem Bereich vorhanden Freizeitanlagen (Freizeitwiese und Bolzplatz) und den damit verbundenen Synergieeffekten; zudem entspricht dieser Standort der seinerzeitigen Anregung von Ortsbürgermeisterin Moron (s. A 66/2010). (Erner) -2-