Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1135-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1135-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Vorverfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim
und Reckerscheid wurden durchgeführt.
Die in den Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens werden von den jeweiligen Grundstückseigentümern übernommen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Änderungen des Flächennutzungsplänen werden weitere Baumöglichkeiten geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid aufzustellen.
Die Änderung erstreckt sich in der Ortslage Hummerzheim auf die Flurstücke Gem. Mutscheid,
Flur 7, Flurstücke Nr. 247 (tlw.), 165, 166 und 90 (kleiner Teil).
In der Ortslage Reckerscheid erstreckt sich die Änderung auf die Flurstück Gem. Mutscheid, Flur
3, Flurstücke Nr. 73 (teilweise) und 65. Die beigefügten Übersichtspläne sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen werden die Entwürfe der 25. Änderung des
Flächennutzungsplanes für die Ortslagen Reckerscheid und Hummerzheim nebst Begründung
und Umweltbericht beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Ortslagen Hummerzheim und Reckerscheid mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.