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Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 32, Flurstück 26 - Horsterich )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
132 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 32, Flurstück 26 - Horsterich ) Mitteilungsvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 32, Flurstück 26 - Horsterich )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1306-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 32, Flurstück 26 – Horsterich __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Viehunterstandes auf dem Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 32, Flurstück 26 vor. Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Der geplante Viehunterstand ist bereits errichtet worden und soll nun nachträglich baurechtlich genehmigt werden. Es handelt sich um ein 23 m x 11 m großes Hallengebäude, das vorrangig für die Mutterkuhhaltung in den Wintermonaten dienen soll. Die Errichtung des Viehunterstandes wurde notwenig, da der zuvor vorhandene Weideschuppen mit einer Größe von 160 qm für die steigende Anzahl an gehaltenen Tieren zu klein wurde. Seite 2 von Ratsdrucksache 1306-IX Da die Privilegierung des Antragsstellers durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen wurde, kann das Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 BauGB erteilt werden.