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Antrag (Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 38/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.07.2013 gez. Böcking 13.08.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.09.2013 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Für den Abbau von zwei Verkehrszeichen (Nr. 240 und 239 StVO) sowie einer Anpassung der Markierung in Höhe des Bürgerbüros sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Beurteilung der Verkehrsführung für die Radfahrer auf der Bonner Straße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Rotbachbrücke habe ich mit dem zuständigen Vertreter der Kreispolizeibehörde einen Erörterungstermin durchgeführt. Als Ergebnis aus diesem Termin wurde festgehalten, dass es sinnvoll ist, die zur Zeit geltende Benutzungspflicht des Radfahrers zur Durchfahrung des Bonner Tors aufzuheben. Eine erhöhte Unfallgefahr auf der Bonner Straße bei einer Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Radfahrer ist nicht gegeben. Auch auf dem vom Ausschuss beschlossenen Ortstermin mit Vertreter der Fraktionen wurde von den Teilnehmern befürwortet, dass im Straßenabschnitt zwischen Marktplatz und Rotbachbrücke der Radfahrer zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll. Um dieser Regelung gerecht zu werden, ist die Aufhebung der zur Zeit geltenden Benutzungspflicht für den Radfahrer im Abschnitt zwischen Bonner Tor und Bürgerbüro erforderlich. Zusätzlich sollte der Eigenbetrieb Straßen prüfen, ob ca. 20 m vor der Einmündung „Im Zehntwall“ eine Freigabe des Gehweges auch für den Radverkehr möglich ist. Eine erneute Abwägung der Vor- und Nachteile einer Vermischung des Fußgänger- und Radverkehrs an dieser Stelle hat jedoch ergeben, dass eine solche Verkehrsführung eher zu Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern führen kann. Ich werde daher die Polizei bitten, die unerlaubte Benutzung der Gehwege durch Radfahrer regelmäßiger zu überprüfen. Die Verwaltung schlägt zur Verbesserung der Verkehrssituation für die Radfahrer vor, auf der Bonner Straße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Bürgerbüro den Radfahrer auf der Fahrbahn zu führen. Hierzu müssen die Zeichen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ in Höhe Bonner Tor und „Radweg-Ende“ in Höhe Rotbachbrücke aufgehoben werden. Die vorhandene Markierung für die Weiterführung des Radfahrers in Höhe des Bürgerbüros ist entsprechend anzupassen. (Erner) -2-