Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
89 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 38/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 25.07.2013
gez. Böcking
13.08.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Verkehrsführung für Radfahrer stadtauswärts am Bonner Tor in E.Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Abbau von zwei Verkehrszeichen (Nr. 240 und 239 StVO) sowie einer Anpassung der Markierung in Höhe des Bürgerbüros sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Beurteilung der Verkehrsführung für die Radfahrer auf der Bonner Straße im Abschnitt
zwischen Marktplatz und Rotbachbrücke habe ich mit dem zuständigen Vertreter der
Kreispolizeibehörde einen Erörterungstermin durchgeführt. Als Ergebnis aus diesem Termin wurde
festgehalten, dass es sinnvoll ist, die zur Zeit geltende Benutzungspflicht des Radfahrers zur
Durchfahrung des Bonner Tors aufzuheben. Eine erhöhte Unfallgefahr auf der Bonner Straße bei
einer Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Radfahrer ist nicht gegeben.
Auch auf dem vom Ausschuss beschlossenen Ortstermin mit Vertreter der Fraktionen wurde von
den Teilnehmern befürwortet, dass im Straßenabschnitt zwischen Marktplatz und Rotbachbrücke
der Radfahrer zusammen mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt werden soll. Um dieser
Regelung gerecht zu werden, ist die Aufhebung der zur Zeit geltenden Benutzungspflicht für den
Radfahrer im Abschnitt zwischen Bonner Tor und Bürgerbüro erforderlich.
Zusätzlich sollte der Eigenbetrieb Straßen prüfen, ob ca. 20 m vor der Einmündung „Im Zehntwall“
eine Freigabe des Gehweges auch für den Radverkehr möglich ist. Eine erneute Abwägung der
Vor- und Nachteile einer Vermischung des Fußgänger- und Radverkehrs an dieser Stelle hat
jedoch ergeben, dass eine solche Verkehrsführung eher zu Unfällen zwischen Radfahrern und
Fußgängern führen kann. Ich werde daher die Polizei bitten, die unerlaubte Benutzung der
Gehwege durch Radfahrer regelmäßiger zu überprüfen.
Die Verwaltung schlägt zur Verbesserung der Verkehrssituation für die Radfahrer vor, auf der
Bonner Straße im Abschnitt zwischen Marktplatz und Bürgerbüro den Radfahrer auf der Fahrbahn
zu führen. Hierzu müssen die Zeichen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ in Höhe Bonner Tor und
„Radweg-Ende“ in Höhe Rotbachbrücke aufgehoben werden. Die vorhandene Markierung für die
Weiterführung des Radfahrers in Höhe des Bürgerbüros ist entsprechend anzupassen.
(Erner)
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