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Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014) Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014) Beschlussvorlage (Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 1248-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Parkplätze südliche Vorstadt (Trierer Straße 23 bis Abzweig In der Dreimühle); hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1248-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss hatte in seiner letzten Sitzung die Entscheidung über die Angelegenheit vertagt und die Verwaltung beauftragt, einen weiteren angeblich existierenden Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft zu der Nutzung der privaten Fläche vor dem Gebäude vorzulegen, über dessen angebliche Existenz die SPD-Fraktion informiert worden war. Die Verwaltung geht davon aus, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt, da der Stadtverwaltung nur der Vertrag vom 15.11.2010, Eingang bei der Verwaltung am 15.12.2010, bekannt ist. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mehrmals bei einem Vertreter der Eigentümergemeinschaft schriftlich nachgefragt. Ein weiterer Vertrag konnte jedoch nicht vorgelegt werden. Ein Gespräch mit der Verwaltungsleitung und einem Vertreter der Eigentümergemeinschaft soll noch vor der Ausschusssitzung stattfinden. Am 12. März hat ein erneuter Ortstermin der Verkehrskommission zur Beschilderung der Trierer Straße nach Abschluss der Baumaßnahme stattgefunden. Das ausführende Unternehmen hat die gem. Anordnung vom 13. März vorzunehmende Beschilderung teilweise bereits ausgeführt. Eine wesentliche Änderung zu den bisher dort angeordneten Verkehrszeichen hat die Verkehrskommission aufgrund der nun verengten Fahrbahn vorgenommen. Künftig ist daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den gesamten Bereich ab der Straße „Große Bleiche“ bis zum Kreisverkehrsplatz B 51auf 30 km/h reduziert. Dies auch ohne zeitliche Beschränkung, da der Grund nun nicht mehr alleine die Schulwegsicherheit ist, sondern auch insgesamt der erwartete Fahrzeug und Fußgängerverkehr. Die auf 30 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit führt dazu, dass sich die Sichtachsen des fließenden Fahrzeugverkehrs auf die Aufstellflächen der Fußgänger an den beiden Fußgängerüberwegen reduzieren. Gleichzeitig wurde die vom beauftragten Verkehrsplaner ursprünglich vorgesehene zusätzliche Querungshilfe im Bereich der Mittelinsel vor der Einfahrt zu dem Hotel auf der östlichen Gehwegseite nicht entsprechend ausgebaut, da auf die hierzu erforderliche Bordsteinabsenkung verzichtet wurde. Somit beziehen sich die benötigten Sichtachsen lediglich auf die Fußgängerüberwege, so dass erneut zu prüfen ist, ob diese auch dann noch ausreichend sind, wenn im Bereich vor der Kreissparkasse das Gehwegparken für zwei PKW auf einer Fläche von 2 x 5,5 m x 2,5 m technisch und rechtlich ermöglicht würde. Hierzu wurde das mit der Bauausführung beauftrage Ingenieurbüro gebeten, eine maßstabgerechte Planzeichnung zu erstellen, da die Fachbehörden (Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Straßenbau NRW und Verkehrspolizei) diese für eine erneute fachliche Beurteilung benötigen. Im Rahmen aller bisheriger Ortstermine haben die Fachbehörden der Verkehrskommission einheitlich die Auffassung vertreten, dass durch ein- und ausparkende Fahrzeuge dort eine zusätzliche Gefährdung und Behinderung des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs entsteht. Diese Gefährdung ist aus Sicht der Verkehrskommission vermeidbar, da in akzeptabler Nähe auf dem neuen Parkplatz an der Trierer Straße ausreichend Parkplätze für Kurzzeitparker eingerichtet wurden. Grundsätzlich bleibt es jedoch dabei, dass Verkehrszeichen, die das Parken von max. zwei Fahrzeugen auf dem Gehweg dort erlauben, nur dann angeordnet werden können, wenn die technischen bzw. baulichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Dies sind insbesondere die Absenkung des Bordsteins und der Einbau einer Asphalttragschicht als Unterbau des Gehweges. Die Kosten hierfür betragen rd. 15.000 Euro. Diese Kosten können weder vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, noch von der Stadt Bad Münstereifel getragen werden. Unabhängig hiervon bleibt es jedoch dabei, dass die in der vergangenen Ausschusssitzung vom beauftragten Verkehrsplanungsbüro erläuterten Richtlinien für den Fußgängerverkehr dort eine entsprechende Gehwegbreite von 3,5 bis 4 m erfordern (siehe Ursprungsberatungsvorlage!) und der Gehweg dort aus diesem Grund so breit ausgebaut wurde. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Ursprungsberatungsvorlage! Seite 3 von Ratsdrucksache 1248-IX/Z-1 3. Finanzielle Auswirkungen Im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung wurden die Kosten für die Gehwegverbreiterung auf der östlichen Seite von der BMP getragen. Im Falle eines Rückbaus des Gehweges ist davon auszugehen, das die BMP diese Kosten nicht tragen wird, weil sie hierzu vertraglich nicht verpflichtet ist. Der Aufwand von ca. 15.000,00 € würde in diesem Falle alleine von der Stadt zu tragen sein. Haushaltsmittel hierfür sind im Haushaltsplan nicht vorgesehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Bewirtschaftung von Kurzzeitparkständen bedarf der Kontrolle, die in die regelmäßigen Kontrolldienste integriert werden müsste. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung schlägt vor, dem beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der Verkehrskommission folgend, auf den Gehwegen entlang der Trierer Straße keine Parkmöglichkeiten einzurichten. Wie bereits in der vergangenen Ausschusssitzung durch das Verkehrsingenieurbüro vorgetragen ist die Gehwegbreite von den anzuwendenden Richtlinien für den erarteten Fußgängerverkehr vorgegeben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, dem am 23.05.2013 beschlossenen Verkehrskonzept und der Empfehlung der Verkehrskommission vom 19.02.2014 folgend, auf den Gehwegen entlang der Trierer Straße keine Parkmöglichkeiten einzurichten. Die nach Vorlage der Planzeichnung erwarteten Stellungnahmen der Fachbehörden sind in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorzulegen.