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Mitteilung (Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs; hier: Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
09.02.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs;
hier: Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 09.02.2015 Mitteilung 6/2015 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 24.02.2015 Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs; hier: Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer Seit ca. Juni 2012 werden Verkehrsteilnehmer, die einen Verstoß im ruhenden Straßenverkehr begehen, nicht mehr durch das Anbringen einer Benachrichtigungskarte am Fahrzeug informiert. Bei diesen „roten Karten“ handelte es sich lediglich um Hinweise an die Fahrzeugführer, dass eine Verwarnung wegen „Falschparkens“ ausgesprochen wurde und kurzfristig eine schriftliche Verwarnung mit Anhörungsbogen (i.d.R. innerhalb einer Woche) zugehen wird. Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und auch die zur Zahlung notwendigen Angaben wurden bei dieser Benachrichtigung nicht benannt. Aufgrund dieser Benachrichtigungskarten kam es immer wieder zu Beschwerden der Fahrzeughalter, dass die Überwachungskräfte Fahrzeuge beim Anbringen beschädigt hätten oder es zu nicht mehr entfernbaren Verfärbungen gekommen sei. Auch kam es immer wieder zu Diskussionen mit den Überwachungskräften vor Ort, die häufig nicht sehr sachlich verliefen. Es wird für sinnvoller gehalten, diese Gespräche mit dem Sachbearbeiter in der Verwaltung zu führen. Da dieser Hinweis nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde sich nach Absprache mit einigen Nachbarkommunen gegen diese Praxis entschieden. Die Stadt Düren erteilt jedoch noch Verwarnungen am Fahrzeug. Diese enthalten alle für eine Zahlung notwendigen Angaben, erst nach ca. 3 Wochen wird dann eine schriftliche Verwarnung versandt. Hierzu ist es jedoch notwendig, Drucker zusätzlich zu den Erfassungsgeräten zu beschaffen. Die Kosten würden ca. 400,-- € betragen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer -