Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
74 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
09.02.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 09.02.2015
Mitteilung 6/2015
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
24.02.2015
Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs;
hier: Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer
Seit ca. Juni 2012 werden Verkehrsteilnehmer, die einen Verstoß im ruhenden Straßenverkehr
begehen, nicht mehr durch das Anbringen einer Benachrichtigungskarte am Fahrzeug informiert.
Bei diesen „roten Karten“ handelte es sich lediglich um Hinweise an die Fahrzeugführer, dass eine
Verwarnung wegen „Falschparkens“ ausgesprochen wurde und kurzfristig eine schriftliche
Verwarnung mit Anhörungsbogen (i.d.R. innerhalb einer Woche) zugehen wird.
Die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit und auch die zur Zahlung notwendigen Angaben wurden bei
dieser Benachrichtigung nicht benannt.
Aufgrund dieser Benachrichtigungskarten kam es immer wieder zu Beschwerden der
Fahrzeughalter, dass die Überwachungskräfte Fahrzeuge beim Anbringen beschädigt hätten oder
es zu nicht mehr entfernbaren Verfärbungen gekommen sei.
Auch kam es immer wieder zu Diskussionen mit den Überwachungskräften vor Ort, die häufig
nicht sehr sachlich verliefen. Es wird für sinnvoller gehalten, diese Gespräche mit dem
Sachbearbeiter in der Verwaltung zu führen.
Da dieser Hinweis nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde sich nach Absprache mit einigen
Nachbarkommunen gegen diese Praxis entschieden.
Die Stadt Düren erteilt jedoch noch
Verwarnungen am Fahrzeug. Diese enthalten alle für eine Zahlung notwendigen Angaben, erst
nach ca. 3 Wochen wird dann eine schriftliche Verwarnung versandt.
Hierzu ist es jedoch notwendig, Drucker zusätzlich zu den Erfassungsgeräten zu beschaffen.
Die Kosten würden ca. 400,-- € betragen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -