Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 04.11.2005
Vorlagen-Nr.:
85/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich, sowie welche
Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der
Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
-2-
Lfd.
Nr.
1
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5
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8
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18
19
20
21
22
HHStelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und
außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
Aufwendungen für ehrenamtliche
052.4010 Tätigkeiten
052.6500 Bürobedarf
Portokosten für die Zustellung von
Wahlbenachrichtigungen und
052.6502 Briefwahlunterlagen
Steuern, Versicherungen, Betriebs130.5500 stoffe f. Feuerwehrfahrzeuge
130.5620 Aus- und Fortbildung Feuerwehr
130.6610 Sonstige sächliche Ausgaben
Kostenersatz für die
350.6720 Kreisvolkshochschule
Zuschüsse an Kirchengemeinden zu
den Betriebskosten der Pfarrkinder464.7180 gärten
Sächlicher Aufwand für die
600.5700 Durchführung von Ausschreibungen
630.6200 Beschaffung von Sicherheitskleidung
Beitrag an den WVER für die
690.7130 Unterhaltung der Wasserläufe
Kraftwagen- und Fahrzeugunter750.5500 haltung Bestattungswesen
Beschaffung von Arbeits- und
771.5700 Verbrauchsmaterial
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Zuführung zur Sonderrücklage
"Betriebskostenüberschüsse
910.9160 Kindergärten"
b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Verwaltungshaushalt
670.5700 Stromverbrauch Straßenbeleuchtg.
Kosten der Straßenreinigung und des
675.5100 Winterdienstes
675.5700 Anschaffung von Streumittel
Beitrag an den WVER einschl.
Wartung und Unterh. der Kläranlagen
700.7130 und Pumpstationen
720.6550 Sachverständigenkosten (Abfallbes.)
Geräte-, Ausstattungs- u.
771.5200 Ausrüstungsgegenstände Bauhof
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung
771.5500 Bauhof
Summe Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
630.9320 Grunderwerbs- u. Nebenkosten
Ausgabeermächtigung
Höhe der
Überschreitung
3.000 €
1.500 €
2.968,00 €
741,22 €
3.400 €
2.935,55 €
17.000 €
3.700 €
2.000 €
745,54 €
8.718,52 €
1.255,36 €
21.200 €
4.811,65 €
38.000 €
3.961,61 €
1.500 €
5.000 €
912,20 €
2.079,54 €
170.000 €
2.440,00 €
750 €
549,06 €
16.000 €
2.398,24 €
34.516,49 €
0€
1.576,11 €
108.000 €
6.122,04 €
91.000 €
15.000 €
34.328,34 €
7.342,14 €
1.125.000 €
0€
230.467,90 €
13.520,16 €
75.000 €
15.718,92 €
102.500 €
76.072,78 €
383.572,28 €
10.000 €
14.178,33 €
-3-
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1., 2. u. 3. Infolge der vorgezogenen Bundestagswahl kam es zu Mehrausgaben bei diesen
Haushaltsstellen. Die Kosten werden allerdings noch in diesem Haushaltsjahr vom Bund erstattet.
4. Die Kosten der Betriebsstoffe für Feuerwehrfahrzeuge können bei Aufstellung des
Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Mit zur Überschreitung beigetragen haben auch die
gestiegenen Treibstoffkosten.
5. Die Fahrtkosten als auch die Lohnkosten, die durch die Teilnahme an Lehrgängen beim Institut
der Feuerwehr NRW in Münster entstehen, werden vom Land noch erstattet.
6. Bedingt durch die sintflutartigen Regenfälle am 26.4.2005 kam es zu einer Vielzahl von
Feuerwehreinsätzen. Die Verpflegungskosten für die eingesetzten Kräfte von rund 1.400 € wurden
bei dieser Haushaltsstelle verbucht. Durch diese unvorhergesehenen Kosten reichen die
vorhandenen Mittel nicht aus.
7. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war die Höhe des tatsächlichen Kostenersatzes für die
Volkshochschule nicht bekannt.
8. Die Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2004 für die 3. Gruppen der Pfarrkindergärten in
Drove und Stockheim ergab eine Nachzahlung, die zur Überschreitung der HHSt. führt.
9. Für die Neuausschreibung der Fensterreinigungen in allen gemeindlichen Gebäuden musste ein
aufwändiges Aufmaß angefertigt werden.
10. Da die zahlreichen Aushilfs- und Job-Com-Kräfte auch mit Sicherheitskleidung ausgestattet
werden müssen, reicht der Haushaltsansatz 2005 nicht aus.
11. Die Beitragsabrechnung des HJ 2004 ergab eine Nachzahlung, die zur Überschreitung führte.
12. Es wurde eine unvorhergesehene Reparatur des Muldenkippers notwendig, die zu
Mehrausgaben führte.
13. Der Ansatz kann bei Aufstellung des Haushalts nicht exakt ermittelt werden. Die geleisteten
Ausgaben waren alle notwendig und unabweisbar.
14. Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten ergab eine Einsparung
bei der Erhaltungspauschale, die den einzelnen Betriebskostenrücklagen zugeführt werden muss.
15. Die Abrechnung der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung im HJ 2004 ergab eine
Nachzahlung, die zu einer Überschreitung führt.
16. u. 17. Auf Grund des langen Winters 2004/2005 reichte der Durchschnittsansatz der letzten
Jahre nicht aus. Die sich im HJ 2005 ergebende Unterdeckung fließt in die nächste
Gebührenkalkulation mit ein.
18. Der WVER hat nach monatelangen Diskussionen im Jahre 2004 die Veranlagungsregeln auf
Drängen der Industrie zugunsten der Industrie verändert. Dies hat zum einen zu einer
Beitragsnachzahlung für das Jahr 2004 in Höhe von 179.530,00 € geführt. Auch die
Beitragsvorauszahlung 2005 ist aufgrund der Änderung der Veranlagungsregeln wesentlich höher
ausgefallen als prognostiziert und liegt alleine schon 27.000,00 € über dem Haushaltsansatz.
Darüber hinaus musste noch die Abwasserabgabe für die Kläranlage Düren aus dem Jahre 2004
in Höhe von 23.800,00 € erstattet werden.
Die Änderung der Veranlagungsregeln hat zu einer Beitragssteigerung für die Gemeinde Kreuzau
von 23 % geführt. Bei der Gemeinde Hürtgenwald sind es sogar 35 %, bei der Stadt Düren nur
knapp 5 %. In Vorgesprächen wurde zwar immer von einer Entlastung der Industrie zwischen 7
und 11 % gesprochen. Ein von mir eingelegter Widerspruch musste jedoch zurückgezogen
werden, da die Abrechnung 2004 in der Tat den neuen Veranlagungsregeln entspricht. Hierbei ist
allerdings zum Vorschein gekommen, dass durch die neuen Veranlagungsregeln auch eine
drastische Beitragsverschiebung innerhalb der kommunalen Mitglieder zugunsten der Stadt Düren
erfolgt ist. Davon war in den Vorgesprächen absolut keine Rede. Hierauf ist auch überhaupt nicht
eingegangen worden. Bei meinen Widerspruchsgesprächen ist darüber hinaus zum Vorschein
gekommen, dass die Planmengen mit den Nutzmengen nicht in Relation stehen. Der Verband hat
zugesagt, dies noch im Laufe des Jahres 2005 zu überprüfen und gegebenenfalls die
Veranlagungsregeln nochmals zu ändern, damit zumindest die Abrechnung 2005 nicht nach den
geltenden Regeln erfolgt. Wie sich dies jedoch finanziell auswirken wird, kann ich zurzeit nicht
beurteilen. Bei Beibehaltung der derzeitigen Veranlagungsregeln ist zumindest nicht auch noch mit
einer Nachzahlung für das Jahr 2005 zu rechnen, da die VZ 2005 ja auf den neuen
Veranlagungsregeln beruht.
-4Da in der Beitragskalkulation für die Jahre 2005 bis 2007 der WVER-Beitrag konstant mit
1.125.000,00 € enthalten ist, würde die Überschreitung von rund 230.000,00 € zu einer
Gebührenunterdeckung in gleicher Höhe führen, die in die Kalkulation ab dem Jahre 2008
einzubeziehen wäre. Pro cbm Abwasser ergibt sich hieraus eine Gebührenerhöhung von 0,30 €.
Ich werde bemüht sein, diesen Betrag zumindest innerhalb des Kalkulationszeitraumes durch
Einsparungen bei der Kanalsanierung aufzufangen.
19. Es handelt sich um die Kosten der Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen. Die Kosten
fließen in die Gebührenkalkulation ein.
20. Die hohen Reparaturkosten der Arbeitsgeräte werden zum Anlass genommen, kritisch zu
prüfen, ob eine Privatisierung nicht kostengünstiger ist und Maschinen abgeschafft werden.
21. Die enorme Überschreitung des Haushaltsansatzes hat im Prinzip 4 Gründe:
a. Der Haushaltsansatz selbst in Höhe von 102.500,00 € wurde aufgrund der
Rechnungsergebnisse der Jahre 2003 und 2004 eigentlich unrealistisch entsprechend den
Vorgaben des HSK übernommen und hätte aufgrund dieser Rechnungsergebnisse auf
140.000,00 € erhöht werden müssen. Es war somit eigentlich schon eine
Haushaltsüberschreitung von rund 40.000,00 € vorprogrammiert.
b. Im Jahre 2005 musste der MB-trac generalüberholt werden. Hierdurch sind Kosten in Höhe von
30.000,00 € entstanden. Die Entscheidung zur grundlegenden Überarbeitung und Reparatur
wurde jedoch getroffen, um eine Neuanschaffung dieses Fahrzeuges, die immerhin Kosten in
Höhe von 100.000,00 € verursachen wird, in den nächsten 4 bis 5 Jahren zu vermeiden.
c. Die gestiegenen Kosten für Betriebsstoffe und Kraftstoffe haben ebenfalls zu einer
Überschreitung gegenüber den letzten Jahren in Höhe von rund 10.000,00 € geführt.
d. Die Überschreitungen der letzten 3 Jahre insgesamt erfordern allerdings auch eine kritische
Überprüfung der Fahrzeuge und insbesondere von fahrbaren Arbeitsgeräten hinsichtlich der
Wirtschaftlichkeit. Ich beabsichtige, reparaturintensive Fahrzeuge bzw. Anbauteile zu veräußern
bzw. zu mieten oder die entsprechenden Arbeiten zu privatisieren. Entsprechende
Überprüfungen werden kurzfristig durchgeführt.
22. Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz ist die Gemeinde verpflichtet, das Straßenland zu
erwerben. Leider gibt es hunderte Altfälle, in denen in den 60er u. 70 er Jahren auf den Erwerb
verzichtet wurde. Jährlich werden aber immer wieder seitens der Eigentümer (meist bei
Eigentumswechsel) Anträge auf Übernahme gestellt. Diese Zahl ist nicht absehbar. In diesem Jahr
mussten in verschiedenen Ortsteilen mehrere größere Straßenlandparzellen erworben werden, die
zu einer Überschreitung des Ansatzes führen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des
Verwaltungshaushalts beträgt rund 418.000 €.
An Mehreinnahmen sind bisher rd. 400.000 € zu verzeichnen, hiervon entfallen alleine rund
266.000 € auf eine einmalige Nachzahlung aus der Stromkonzessionsabgabe. Demgegenüber
haben sich bis heute Wenigereinnahmen von rund 420.000 € ergeben. Hiervon entfallen auf
Einkommensteueranteile 44.000 € und auf Gewerbesteuer rd. 370.000 €. Somit verbleibt aus den
Veränderungen der Mehr- oder Wenigereinnahmen eine Unterdeckung von rd. 20.000 €.
Auf der Ausgabenseite ergeben sich Verbesserungen von 220.000 € bei den Zinsen für
Kassenkrediten, bei den Personalausgaben von rd. 120.000 € sowie eine mögliche Einsparung bei
der Kanalunterhaltung von rd. 150.000 €.
Im Abgleich aller Veränderungen stehen den Mehrausgaben dieser Sitzungsvorlage andere
Haushaltsverbesserungen von rd. 470.000 € gegenüber, so dass der Fehlbetrag des HJ 2005 aus
heutiger Sicht um rund 50.000 € niedriger als geplant ausfallen wird.
Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 15.800 €.
Demgegenüber stehen Mehreinnahmen von rd. 30.500 €, so dass eine Deckung gewährleistet ist.
III. Beschlussvorschlag:
-5-
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
Lfd.
AusgabeHöhe der
HHStelle
Bezeichnung der Haushaltsstelle
Nr.
ermächtigung Überschreitung
15
670.5700 Stromverbrauch Straßenbeleuchtg.
108.000 €
6.122,04 €
Kosten der Straßenreinigung und des
16
675.5100 Winterdienstes
91.000 €
34.328,34 €
17
675.5700 Anschaffung von Streumittel
15.000 €
7.342,14 €
Beitrag an den WVER einschl.
Wartung und Unterh. der Kläranlagen
18
700.7130 und Pumpstationen
1.125.000 €
230.467,90 €
19
720.6550 Sachverständigenkosten (Abfallbes.)
0€
13.520,16 €
Geräte-, Ausstattungs- u.
20
771.5200 Ausrüstungsgegenstände Bauhof
75.000 €
15.718,92 €
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung
21
771.5500 Bauhof
102.500 €
76.072,78 €
Summe Verwaltungshaushalt
383.572,28 €
Vermögenshaushalt
22
630.9320 Grunderwerbs- u. Nebenkosten
10.000 €
14.178,33 €
“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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