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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
25 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwal-tungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 04.11.2005 Vorlagen-Nr.: 85/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich, sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich der Personalausgaben gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme der Personalausgaben nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. -2- Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 HHStelle Bezeichnung der Haushaltsstelle a) Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt Aufwendungen für ehrenamtliche 052.4010 Tätigkeiten 052.6500 Bürobedarf Portokosten für die Zustellung von Wahlbenachrichtigungen und 052.6502 Briefwahlunterlagen Steuern, Versicherungen, Betriebs130.5500 stoffe f. Feuerwehrfahrzeuge 130.5620 Aus- und Fortbildung Feuerwehr 130.6610 Sonstige sächliche Ausgaben Kostenersatz für die 350.6720 Kreisvolkshochschule Zuschüsse an Kirchengemeinden zu den Betriebskosten der Pfarrkinder464.7180 gärten Sächlicher Aufwand für die 600.5700 Durchführung von Ausschreibungen 630.6200 Beschaffung von Sicherheitskleidung Beitrag an den WVER für die 690.7130 Unterhaltung der Wasserläufe Kraftwagen- und Fahrzeugunter750.5500 haltung Bestattungswesen Beschaffung von Arbeits- und 771.5700 Verbrauchsmaterial Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Zuführung zur Sonderrücklage "Betriebskostenüberschüsse 910.9160 Kindergärten" b) Genehmigung erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben Verwaltungshaushalt 670.5700 Stromverbrauch Straßenbeleuchtg. Kosten der Straßenreinigung und des 675.5100 Winterdienstes 675.5700 Anschaffung von Streumittel Beitrag an den WVER einschl. Wartung und Unterh. der Kläranlagen 700.7130 und Pumpstationen 720.6550 Sachverständigenkosten (Abfallbes.) Geräte-, Ausstattungs- u. 771.5200 Ausrüstungsgegenstände Bauhof Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung 771.5500 Bauhof Summe Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 630.9320 Grunderwerbs- u. Nebenkosten Ausgabeermächtigung Höhe der Überschreitung 3.000 € 1.500 € 2.968,00 € 741,22 € 3.400 € 2.935,55 € 17.000 € 3.700 € 2.000 € 745,54 € 8.718,52 € 1.255,36 € 21.200 € 4.811,65 € 38.000 € 3.961,61 € 1.500 € 5.000 € 912,20 € 2.079,54 € 170.000 € 2.440,00 € 750 € 549,06 € 16.000 € 2.398,24 € 34.516,49 € 0€ 1.576,11 € 108.000 € 6.122,04 € 91.000 € 15.000 € 34.328,34 € 7.342,14 € 1.125.000 € 0€ 230.467,90 € 13.520,16 € 75.000 € 15.718,92 € 102.500 € 76.072,78 € 383.572,28 € 10.000 € 14.178,33 € -3- Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1., 2. u. 3. Infolge der vorgezogenen Bundestagswahl kam es zu Mehrausgaben bei diesen Haushaltsstellen. Die Kosten werden allerdings noch in diesem Haushaltsjahr vom Bund erstattet. 4. Die Kosten der Betriebsstoffe für Feuerwehrfahrzeuge können bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. Mit zur Überschreitung beigetragen haben auch die gestiegenen Treibstoffkosten. 5. Die Fahrtkosten als auch die Lohnkosten, die durch die Teilnahme an Lehrgängen beim Institut der Feuerwehr NRW in Münster entstehen, werden vom Land noch erstattet. 6. Bedingt durch die sintflutartigen Regenfälle am 26.4.2005 kam es zu einer Vielzahl von Feuerwehreinsätzen. Die Verpflegungskosten für die eingesetzten Kräfte von rund 1.400 € wurden bei dieser Haushaltsstelle verbucht. Durch diese unvorhergesehenen Kosten reichen die vorhandenen Mittel nicht aus. 7. Bei Aufstellung des Haushaltsplanes war die Höhe des tatsächlichen Kostenersatzes für die Volkshochschule nicht bekannt. 8. Die Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2004 für die 3. Gruppen der Pfarrkindergärten in Drove und Stockheim ergab eine Nachzahlung, die zur Überschreitung der HHSt. führt. 9. Für die Neuausschreibung der Fensterreinigungen in allen gemeindlichen Gebäuden musste ein aufwändiges Aufmaß angefertigt werden. 10. Da die zahlreichen Aushilfs- und Job-Com-Kräfte auch mit Sicherheitskleidung ausgestattet werden müssen, reicht der Haushaltsansatz 2005 nicht aus. 11. Die Beitragsabrechnung des HJ 2004 ergab eine Nachzahlung, die zur Überschreitung führte. 12. Es wurde eine unvorhergesehene Reparatur des Muldenkippers notwendig, die zu Mehrausgaben führte. 13. Der Ansatz kann bei Aufstellung des Haushalts nicht exakt ermittelt werden. Die geleisteten Ausgaben waren alle notwendig und unabweisbar. 14. Die Abrechnung der Betriebskosten der gemeindlichen Kindergärten ergab eine Einsparung bei der Erhaltungspauschale, die den einzelnen Betriebskostenrücklagen zugeführt werden muss. 15. Die Abrechnung der Stromkosten für die Straßenbeleuchtung im HJ 2004 ergab eine Nachzahlung, die zu einer Überschreitung führt. 16. u. 17. Auf Grund des langen Winters 2004/2005 reichte der Durchschnittsansatz der letzten Jahre nicht aus. Die sich im HJ 2005 ergebende Unterdeckung fließt in die nächste Gebührenkalkulation mit ein. 18. Der WVER hat nach monatelangen Diskussionen im Jahre 2004 die Veranlagungsregeln auf Drängen der Industrie zugunsten der Industrie verändert. Dies hat zum einen zu einer Beitragsnachzahlung für das Jahr 2004 in Höhe von 179.530,00 € geführt. Auch die Beitragsvorauszahlung 2005 ist aufgrund der Änderung der Veranlagungsregeln wesentlich höher ausgefallen als prognostiziert und liegt alleine schon 27.000,00 € über dem Haushaltsansatz. Darüber hinaus musste noch die Abwasserabgabe für die Kläranlage Düren aus dem Jahre 2004 in Höhe von 23.800,00 € erstattet werden. Die Änderung der Veranlagungsregeln hat zu einer Beitragssteigerung für die Gemeinde Kreuzau von 23 % geführt. Bei der Gemeinde Hürtgenwald sind es sogar 35 %, bei der Stadt Düren nur knapp 5 %. In Vorgesprächen wurde zwar immer von einer Entlastung der Industrie zwischen 7 und 11 % gesprochen. Ein von mir eingelegter Widerspruch musste jedoch zurückgezogen werden, da die Abrechnung 2004 in der Tat den neuen Veranlagungsregeln entspricht. Hierbei ist allerdings zum Vorschein gekommen, dass durch die neuen Veranlagungsregeln auch eine drastische Beitragsverschiebung innerhalb der kommunalen Mitglieder zugunsten der Stadt Düren erfolgt ist. Davon war in den Vorgesprächen absolut keine Rede. Hierauf ist auch überhaupt nicht eingegangen worden. Bei meinen Widerspruchsgesprächen ist darüber hinaus zum Vorschein gekommen, dass die Planmengen mit den Nutzmengen nicht in Relation stehen. Der Verband hat zugesagt, dies noch im Laufe des Jahres 2005 zu überprüfen und gegebenenfalls die Veranlagungsregeln nochmals zu ändern, damit zumindest die Abrechnung 2005 nicht nach den geltenden Regeln erfolgt. Wie sich dies jedoch finanziell auswirken wird, kann ich zurzeit nicht beurteilen. Bei Beibehaltung der derzeitigen Veranlagungsregeln ist zumindest nicht auch noch mit einer Nachzahlung für das Jahr 2005 zu rechnen, da die VZ 2005 ja auf den neuen Veranlagungsregeln beruht. -4Da in der Beitragskalkulation für die Jahre 2005 bis 2007 der WVER-Beitrag konstant mit 1.125.000,00 € enthalten ist, würde die Überschreitung von rund 230.000,00 € zu einer Gebührenunterdeckung in gleicher Höhe führen, die in die Kalkulation ab dem Jahre 2008 einzubeziehen wäre. Pro cbm Abwasser ergibt sich hieraus eine Gebührenerhöhung von 0,30 €. Ich werde bemüht sein, diesen Betrag zumindest innerhalb des Kalkulationszeitraumes durch Einsparungen bei der Kanalsanierung aufzufangen. 19. Es handelt sich um die Kosten der Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen. Die Kosten fließen in die Gebührenkalkulation ein. 20. Die hohen Reparaturkosten der Arbeitsgeräte werden zum Anlass genommen, kritisch zu prüfen, ob eine Privatisierung nicht kostengünstiger ist und Maschinen abgeschafft werden. 21. Die enorme Überschreitung des Haushaltsansatzes hat im Prinzip 4 Gründe: a. Der Haushaltsansatz selbst in Höhe von 102.500,00 € wurde aufgrund der Rechnungsergebnisse der Jahre 2003 und 2004 eigentlich unrealistisch entsprechend den Vorgaben des HSK übernommen und hätte aufgrund dieser Rechnungsergebnisse auf 140.000,00 € erhöht werden müssen. Es war somit eigentlich schon eine Haushaltsüberschreitung von rund 40.000,00 € vorprogrammiert. b. Im Jahre 2005 musste der MB-trac generalüberholt werden. Hierdurch sind Kosten in Höhe von 30.000,00 € entstanden. Die Entscheidung zur grundlegenden Überarbeitung und Reparatur wurde jedoch getroffen, um eine Neuanschaffung dieses Fahrzeuges, die immerhin Kosten in Höhe von 100.000,00 € verursachen wird, in den nächsten 4 bis 5 Jahren zu vermeiden. c. Die gestiegenen Kosten für Betriebsstoffe und Kraftstoffe haben ebenfalls zu einer Überschreitung gegenüber den letzten Jahren in Höhe von rund 10.000,00 € geführt. d. Die Überschreitungen der letzten 3 Jahre insgesamt erfordern allerdings auch eine kritische Überprüfung der Fahrzeuge und insbesondere von fahrbaren Arbeitsgeräten hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Ich beabsichtige, reparaturintensive Fahrzeuge bzw. Anbauteile zu veräußern bzw. zu mieten oder die entsprechenden Arbeiten zu privatisieren. Entsprechende Überprüfungen werden kurzfristig durchgeführt. 22. Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz ist die Gemeinde verpflichtet, das Straßenland zu erwerben. Leider gibt es hunderte Altfälle, in denen in den 60er u. 70 er Jahren auf den Erwerb verzichtet wurde. Jährlich werden aber immer wieder seitens der Eigentümer (meist bei Eigentumswechsel) Anträge auf Übernahme gestellt. Diese Zahl ist nicht absehbar. In diesem Jahr mussten in verschiedenen Ortsteilen mehrere größere Straßenlandparzellen erworben werden, die zu einer Überschreitung des Ansatzes führen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rund 418.000 €. An Mehreinnahmen sind bisher rd. 400.000 € zu verzeichnen, hiervon entfallen alleine rund 266.000 € auf eine einmalige Nachzahlung aus der Stromkonzessionsabgabe. Demgegenüber haben sich bis heute Wenigereinnahmen von rund 420.000 € ergeben. Hiervon entfallen auf Einkommensteueranteile 44.000 € und auf Gewerbesteuer rd. 370.000 €. Somit verbleibt aus den Veränderungen der Mehr- oder Wenigereinnahmen eine Unterdeckung von rd. 20.000 €. Auf der Ausgabenseite ergeben sich Verbesserungen von 220.000 € bei den Zinsen für Kassenkrediten, bei den Personalausgaben von rd. 120.000 € sowie eine mögliche Einsparung bei der Kanalunterhaltung von rd. 150.000 €. Im Abgleich aller Veränderungen stehen den Mehrausgaben dieser Sitzungsvorlage andere Haushaltsverbesserungen von rd. 470.000 € gegenüber, so dass der Fehlbetrag des HJ 2005 aus heutiger Sicht um rund 50.000 € niedriger als geplant ausfallen wird. Im Vermögenshaushalt belaufen sich die Mehrausgaben auf insgesamt rd. 15.800 €. Demgegenüber stehen Mehreinnahmen von rd. 30.500 €, so dass eine Deckung gewährleistet ist. III. Beschlussvorschlag: -5- „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Lfd. AusgabeHöhe der HHStelle Bezeichnung der Haushaltsstelle Nr. ermächtigung Überschreitung 15 670.5700 Stromverbrauch Straßenbeleuchtg. 108.000 € 6.122,04 € Kosten der Straßenreinigung und des 16 675.5100 Winterdienstes 91.000 € 34.328,34 € 17 675.5700 Anschaffung von Streumittel 15.000 € 7.342,14 € Beitrag an den WVER einschl. Wartung und Unterh. der Kläranlagen 18 700.7130 und Pumpstationen 1.125.000 € 230.467,90 € 19 720.6550 Sachverständigenkosten (Abfallbes.) 0€ 13.520,16 € Geräte-, Ausstattungs- u. 20 771.5200 Ausrüstungsgegenstände Bauhof 75.000 € 15.718,92 € Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung 21 771.5500 Bauhof 102.500 € 76.072,78 € Summe Verwaltungshaushalt 383.572,28 € Vermögenshaushalt 22 630.9320 Grunderwerbs- u. Nebenkosten 10.000 € 14.178,33 € “ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________