Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
09.02.15, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09.02.2015
Vorlagen-Nr.: 6/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
24.02.2015
Neubau eines Stallgebäudes im Außenbereich des Ortsteils Üdingen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36(1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.01.2015 habe ich Sie bereits darüber
informiert, dass das Bauordnungsamt des Kreises Düren mit Schreiben vom 30.12.2014, eingeg.
am 05.01.2015, um Stellungnahme zu einem geplanten Bauvorhaben auf dem Grundstück
Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzelle Nr. 55, gebeten hat. Gleichzeitig habe ich angekündigt, dass
zur anstehenden Ratssitzung eine Vorlage gefertigt wird, da die gemeindliche Stellungnahme
innerhalb einer Frist von zwei Monaten (Fristablauf 05.03.2015) abgegeben werden muss.
Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen ca. 200 qm großen Stallgebäudes sowie einer
separaten massiven und überdachten Festmistlagerstätte in einer Größe von ca. 25 qm.
Zur besseren Orientierung sind als Anlage beigefügt:
- Lageplan (Anlage 1)
- Fotomontage des geplanten Gebäudes (Anlage 2).
Geplant ist die Zucht und Haltung von Neuweltkameliden (Lamas). Im Jahre 2015 sollen zunächst
12 Tiere angeschafft werden. Der Betrieb soll sich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils um
12 Tiere zuzüglich Nachzucht vergrößern.
Die Bauherren beabsichtigen die Neugründung eines landwirtschaftlichen Familienbetriebes im
Vollerwerb mit der Ausrichtung: Neuweltkameliden-Zucht, Haltung und Obstanbau.
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Ortsrand des Ortsteils Üdingen in
Verlängerung der „Römerstraße“ in einer Hanglage unmittelbar angrenzend an den Leversbach.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Streuobstwiese mit altem Baubestand, der durch die
geplanten Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird. Vielmehr sind im Jahre 2015 weitere
Neuanpflanzungen vorgesehen.
Da das Grundstück eindeutig dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzuordnen ist, sind bei der
Beurteilung die Vorschriften des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) maßgebend.
Nach § 35 Abs. 1 ist im Außenbereich ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. einem landoder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche
einnimmt. Hierbei handelt es sich um die sog. privilegierten Vorhaben.
Da der Nachweis der Privilegierung bis heute nicht erbracht ist, scheidet eine Beurteilung des
Vorhabens nach § 35 Abs. 1 BauGB aus.
Nach derzeitigem Sachstand handelt es sich somit um ein sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35
(2) BauGB. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung
oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Bauvorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,
2. den Darstellungen eines Landschaftsplanes widerspricht usw.
Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Als privilegiertes Vorhaben wäre das Stallgebäude zulässig, als
sonstiges Vorhaben widerspricht es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen erfasst und ist in
diesem als geschützter Landschaftsbestandsteil dargestellt und festgesetzt. Es liegt innerhalb des
Landschaftsbestandteiles Nr. 2.4.1-7 „Obstweiden zwischen Leversbach und Üdingen“. Nach den
textlichen Festsetzungen sind u.a. bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung NRW – auch wenn
sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen würden -, unzulässig. Im Falle
einer Privilegierung müsste die Untere Landschaftsbehörde prüfen, ob und inwieweit eine
Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplanes erteilt werden könnte. Nach derzeitigem
Sachstand widerspricht das Vorhaben den Darstellungen des Landschaftsplanes.
Die Frage der gesicherten Erschließung ist von untergeordneter Bedeutung. Das geplante
Stallgebäude ist ca. 40 m vom asphaltierten Wendehammer der Straße Römerstraße entfernt. Es
liegt an einem unbefestigten Wirtschaftsweg (Graßweg). Für ein Vorhaben nach § 35 (2) BauGB
ist die Erschließung nicht gesichert. Würde es sich um ein Vorhaben nach § 35 (1) BauGB
handeln, sind die Kriterien für eine gesicherte Erschließung geringer anzusetzen, aber selbst dann
müsste zumindest eine Befestigung des Wirtschaftsweges in Schotterbauweise erfolgen.
Die geplante Festmistlagerstätte befindet sich unmittelbar oberhalb der Böschungsoberkante des
Gewässers „Leversbach“. Ob und inwieweit sich durch die Festmistlagerstätte negative
Auswirkungen für das Gewässer ergeben, hat das Umweltamt des Kreises Düren zu prüfen.
Ergebnis der Prüfung:
1. Da bisher kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist, handelt es sich bei dem
geplanten Vorhaben nicht um ein Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB.
2. Die planungsrechtliche Beurteilung hat somit nach § 35 (2) BauGB zu erfolgen.
Da das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau und den
Darstellungen des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen widerspricht, liegt eine Beeinträchtigung
öffentlicher Belange im Sinne des § 35 (3) BauGB vor. Das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB
ist somit zu versagen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
III. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gemäß § 36 (1) BauGB zu dem geplanten Vorhaben
„Neubau eines Stallgebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 55“, wird
versagt, da der Nachweis der Privilegierung nach § 35 (1) BauGB nicht erbracht ist und das
Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 (2) BauGB öffentlichen Belangen
entgegensteht.
Der Bürgermeister
-Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlagen
-2-