Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Dellner
BE: Herr Decker
Kreuzau, 31.10.2005
Vorlagen-Nr.:
83/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der
„Hebesteuer-Satzung“
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Kreuzau hat erstmals zum 01.01.1994 die Realsteuer-Hebesätze in Form einer
gesonderten Hebesatz-Satzung festgesetzt.
Die Hebesatz-Satzung bietet den Vorteil, dass die Gemeinde bereits zu Beginn eines
Haushaltsjahres die Realsteuern –unabhängig von der Rechtskraft der Haushaltssatzung- auf der
Grundlage geänderter Hebesätze festsetzen kann.
Die Hebesätze wurden zuletzt zum 01.01.2003 durch die Neufassung der Hebesatz-Satzung wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
unverändert auf 220 %
von 360 % auf 391 %
von 400 % auf 413 %
Nach
dem
Handlungsrahmen
des
Innenministers
zur
Genehmigung
von
Haushaltssicherungskonzepten vom 06.10.1999 sowie der Verfügung der Bezirksregierung Köln
vom 15.10.2002 müssen die Realsteuerhebesätze von HSK-Gemeinden mindestens 10 %-Punkte
über den fiktiven Hebesätzen bzw. oberhalb des Durchschnitts von Kommunen gleicher
Größenordnung (10.000 bis 25.000 Einwohner) in NRW liegen.
Diese stellen sich zurzeit wie folgt dar:
fiktive Hebesätze
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
192 %
381 %
403 %
durchschn. Hebesätze
222 %
379 %
404 %
Aus der vorstehenden Übersicht ist zu erkennen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A auf
232 % (durchschn. Hebesatz + 10 %-Punkte) sowie für die Gewerbesteuer auf 414 % (durchschn.
Hebesatz + 10 %-Punkte) anzuheben ist. Bezogen auf die bisherigen Hebesätze führt dies zu
einer Erhöhung um 12 %-Punkte bei der Grundsteuer A und um 1 %-Punkt bei der
Gewerbesteuer.
Der Grundsteuer B-Hebesatz kann mit 391 % unverändert bleiben, da er bereits 10 %-Punkte über
dem fiktiven Hebesatz und 2 %-Punkte über dem durchschnittlichen Hebesatz + 10 ProzentPunkte liegt.
-2Zum Vergleich möchte ich noch ergänzen, dass die durchschnittlichen Hebesätze der
kreisangehörigen Gemeinden der Größenordnung von 10.000 bis unter 25.000 Einwohnern im
Regierungsbezirk Köln für die Grundsteuer A bei 255 %, für die Grundsteuer B bei 392 % und für
die Gewerbesteuer bei 422 % liegen.
Die Erhöhung des Grundsteuer A-Hebesatzes um 12 %-Punkte führt zu jährlichen
Steuermehreinnahmen von rd. 2.000 € und die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um
1 %-Punkt zu Mehreinnahmen von rd. 6.000 € (bezogen auf die Vorauszahlung 2006).
Aufgrund des aufsichtsbehördlich vorgegebenen Handlungsrahmens empfehle ich, die
beschriebene Anhebung vorzunehmen. Der Entwurf der neuen Hebesatz-Satzung ist als Anlage
beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Ab Haushaltsjahr 2006 Mehreinnahmen:
a) bei der Grundsteuer A in Höhe von rd. 2.000 €
b) bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 6.000 €.
III. Beschlussvorschlag:
1. „Mit Wirkung ab 01.01.2006 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 232 v.H. und der
Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 414 v.H. festgesetzt. Der Hebesatz für die
Grundsteuer B bleibt mit 391 v.H. unverändert.
2. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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