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Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der "Hebesteuer-Satzung")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der "Hebesteuer-Satzung") Allgemeine Vorlage (Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der "Hebesteuer-Satzung")

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Decker Kreuzau, 31.10.2005 Vorlagen-Nr.: 83/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Anpassung der Realsteuer-Hebesätze ab 01.01.2006 durch die Neufassung der „Hebesteuer-Satzung“ I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde Kreuzau hat erstmals zum 01.01.1994 die Realsteuer-Hebesätze in Form einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgesetzt. Die Hebesatz-Satzung bietet den Vorteil, dass die Gemeinde bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres die Realsteuern –unabhängig von der Rechtskraft der Haushaltssatzung- auf der Grundlage geänderter Hebesätze festsetzen kann. Die Hebesätze wurden zuletzt zum 01.01.2003 durch die Neufassung der Hebesatz-Satzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer unverändert auf 220 % von 360 % auf 391 % von 400 % auf 413 % Nach dem Handlungsrahmen des Innenministers zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten vom 06.10.1999 sowie der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 15.10.2002 müssen die Realsteuerhebesätze von HSK-Gemeinden mindestens 10 %-Punkte über den fiktiven Hebesätzen bzw. oberhalb des Durchschnitts von Kommunen gleicher Größenordnung (10.000 bis 25.000 Einwohner) in NRW liegen. Diese stellen sich zurzeit wie folgt dar: fiktive Hebesätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 192 % 381 % 403 % durchschn. Hebesätze 222 % 379 % 404 % Aus der vorstehenden Übersicht ist zu erkennen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 232 % (durchschn. Hebesatz + 10 %-Punkte) sowie für die Gewerbesteuer auf 414 % (durchschn. Hebesatz + 10 %-Punkte) anzuheben ist. Bezogen auf die bisherigen Hebesätze führt dies zu einer Erhöhung um 12 %-Punkte bei der Grundsteuer A und um 1 %-Punkt bei der Gewerbesteuer. Der Grundsteuer B-Hebesatz kann mit 391 % unverändert bleiben, da er bereits 10 %-Punkte über dem fiktiven Hebesatz und 2 %-Punkte über dem durchschnittlichen Hebesatz + 10 ProzentPunkte liegt. -2Zum Vergleich möchte ich noch ergänzen, dass die durchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden der Größenordnung von 10.000 bis unter 25.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Köln für die Grundsteuer A bei 255 %, für die Grundsteuer B bei 392 % und für die Gewerbesteuer bei 422 % liegen. Die Erhöhung des Grundsteuer A-Hebesatzes um 12 %-Punkte führt zu jährlichen Steuermehreinnahmen von rd. 2.000 € und die Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 1 %-Punkt zu Mehreinnahmen von rd. 6.000 € (bezogen auf die Vorauszahlung 2006). Aufgrund des aufsichtsbehördlich vorgegebenen Handlungsrahmens empfehle ich, die beschriebene Anhebung vorzunehmen. Der Entwurf der neuen Hebesatz-Satzung ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab Haushaltsjahr 2006 Mehreinnahmen: a) bei der Grundsteuer A in Höhe von rd. 2.000 € b) bei der Gewerbesteuer in Höhe von rd. 6.000 €. III. Beschlussvorschlag: 1. „Mit Wirkung ab 01.01.2006 wird der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 232 v.H. und der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 414 v.H. festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt mit 391 v.H. unverändert. 2. Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ “ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________