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Allgemeine Vorlage (Erhöhung a) der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2001 b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.2001)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erhöhung
a) der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2001
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.2001) Allgemeine Vorlage (Erhöhung
a) der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2001
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.2001)

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Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk BE: Herr Schunk Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 124/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuss Concordia Rat 15.11.2000 28.11.2000 TOP: Erhöhung a) der Wasserverbrauchsgebühr zum 01.01.2001 b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.2001 I. Sach- und Rechtslage: Die derzeit nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) des Wasserwerks Concordia erhobene Wasserverbrauchsgebühr beträgt seit dem 01.01.1998 1,40 DM je cbm Wasser und die Grundgebühr ebenfalls seit dem 01.01.1998 6,00 DM je Monat für alle Hauswasserzähler bis zu einer Durchflussgröße von 20 cbm/Stunde. Aufgrund des vorliegenden Prüfungsberichtes über den Jahresabschluss zum 31.12.1999, der mit einem Jahresverlust in Höhe von 37.092,49 DM abschließt und unter Berücksichtigung des Verlustvortrages zum 01.01.1999 mit 166.292,70 DM ist eine Wassergebührenerhöhung zum 01.01.2001 unumgänglich. In dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1999 führen die Wirtschaftsprüfer auf Seite 15 der Anlage 9 u.a. aus: „Der Jahresfehlbetrag ist vor allem durch im Vergleich zum Vorjahr höhere angefallene Instandhaltungsaufwendungen zu begründen. Da sich diese aber in einem üblichen Rahmen bewegen, sind der Abgabepreis von zur Zeit 1,40 DM pro Kubikmeter Wasser sowie die Grundgebühr von 6,00 DM je Monat insgesamt zu niedrig, um kostendeckend wirtschaften zu können.“ Unter Zugrundlegung des Jahresabschlusses 1999 und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mehraufwendungen in den Jahren 2000 und 2001, wurde die als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügte Wasserpreisüberprüfung aufgestellt. Hiernach ergibt sich, insgesamt bezogen auf die Wasserverbrauchs- und Grundgebühr des in 1999 erzielten Durchschnittspreises, eine Unterdeckung von 0,51 DM je cbm abgegebenen Wassers. Die sich auf Seite 6 der Wasserpreisüberprüfung ergebenden höheren Kosten in 1999/2000/2001 gegenüber dem Wirtschaftsjahr 1996 in Höhe von 544.219,00 DM setzen sich zusammen aus: Material- und Leistungsaufwendungen Personalaufwand Abschreibungen sonstigen betrieblichen Aufwendungen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sonstigen Steuern 152.752,00 DM 235.587,00 DM 37.995,00 DM 39.658,00 DM ./. 19.570,00 DM 54,00 DM 446.476,00 DM zuzüglich der Mindereinnahmen aus 1999/2000/2001 gegenüber 1996 aus: aktivierten Eigenleistungen sonstigem betrieblichem Ertrag Zinserträgen Auflösung aus der Rückstellung der Bauzuschüsse dem Ertrag Wasserabgabe an die Stadtwerke Düren 8.298,00 DM 9.412,00 DM 9.760,00 DM ./. 17.113,00 DM 87.386,00 DM 97.743,00 DM 2 544.219,00 DM Bezüglich der Einstellung der Wasserabgabe an die Stadtwerke Düren ist anzumerken, dass sich nach Auflösung des Wasserleitungszweckverbandes Concordia die Stadt Düren gemäß dem Auseinandersetzungsvertrag vom 27.09./30.11.1978 verpflichtete, für die Dauer von 20 Jahren, gerechnet ab dem 01.01.1979, eine jährliche Wassermenge von mindestens 98.000 cbm abzunehmen. In den Jahren 1999 und 2000 wurde dieser Zustand, trotz Auslaufens des Vertrages zum 01.01.1999, stillschweigend beibehalten. Da eine eventuelle Vertragsverlängerung über den 01.01.1999 hinaus in dem bereits erwähnten Auseinandersetzungsvertrag weder vorgesehen noch vereinbart war, haben Verhandlungen mit den Stadtwerken Düren diesbezüglich zu keinem positivem Ergebnis geführt. Die Einstellung der Wasserabgabe an die Stadtwerke Düren erfolgte daher zum 11.08.2000. Um kostendeckend wirtschaften zu können, besteht daher die zwingende Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung zur Deckung der insgesamt ausgewiesenen Kosten in Höhe von rd. 1.836.495,00 DM. Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, die Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 1,40 DM/m³ um 0,40 DM/m³ auf 1,80 DM/m³ und die monatliche Grundgebühr von derzeit 6,00 DM um 1,00 DM auf 7,00 DM zu erhöhen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die von der Verwaltung vorgeschlagene Wassergebührenerhöhung wird zu einer jährlichen Mehreinnahme in Höhe von rd. 355.000,00 DM führen. III. Beschlussvorschlag: „Die Wasser-Verbrauchsgebühr wird auf 1,80 DM (0,92 €) je cbm und die Grundgebühr für Hauswassermesser bis zu einer Durchflussgröße von 20 cbm/Std. auf 7,00 DM (3,58 €) monatlich zum 01.01.2001 festgesetzt.“ Der Bürgermeister u. Werkleiter - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: