Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
219 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
07.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 219 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 06.01.2015 Vorlagen-Nr.: 2/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Rat 20.01.2015 05.02.2015 24.03.2015 14.04.2015 11.06.2015 25.06.2015 18.08.2015 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Mit Beschluss vom 23.10.2012 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Stockheim, nördlich des Gewerbegebietes an der L 327 gelegen. Das Bedürfnis zur Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus denselben Gründen wie zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans, über die in selber Sitzung beraten wird. Zur Vermeidung von Wiederholung verweise ich auf die Sitzungsvorlage 1/2015, die für dasselbe Plangebiet gilt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans F 13 umfasst die Änderung der Gebietsausweisung. Im Bebauungsplan F 13 ist der Großteil des Plangebietes als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehene Betrieb war mit einer Verkaufsfläche von 800 m² geplant, was in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Die realisierte Verkaufsfläche liegt jedoch bei 5.727 m², sodass der Betrieb als großflächig einzustufen ist. Um den Betrieb planungsrechtlich zu legalisieren, soll das bisherige Gewerbegebiet als Sondergebiet i. S. d. § 11 (3) BauNVO mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ ausgewiesen werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst somit allein die Änderung der Gebietsausweisung sowie die Erhöhung der festgeschriebenen maximalen Verkaufsfläche. Die Bebaubarkeit des Gebietes (maximale Gebäudehöhen, überbaubare Flächen etc.) sind nicht von der Bebauungsplanänderung betroffen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans F 13 ist als Anlage beigefügt. Hierzu liegen neben der Planzeichnung die Begründung und die textlichen Festsetzungen vor. Die Verträglichkeitsanalyse des Büros Stadt+Handel zum Gartenmarkt Schaar liegt der Sitzungsvorlage 1/2015 bei. Die geplante Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 (3) BauNVO entspricht der im Parallelverfahren vorgesehenen 34. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Sonderbaufläche „Gartenmarkt“. Der weitere Verfahrensablauf ist deckungsgleich mit dem Verfahrensablauf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Betriebes „Pflanzenwelt Schaar“ empfehle ich Ihnen die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13 zu beschließen. Durch das Bauleitplanverfahren entstehen keine Kosten für die Gemeinde Kreuzau. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten werden vom Betreiber des Gartenmarktes übernommen. Somit entstehen keine Kosten für die Gemeinde. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-