Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
219 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
07.01.15, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 06.01.2015
Vorlagen-Nr.: 2/2015
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Rat
20.01.2015
05.02.2015
24.03.2015
14.04.2015
11.06.2015
25.06.2015
18.08.2015
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der
Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss vom 23.10.2012 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, als Satzung
beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Stockheim, nördlich des
Gewerbegebietes an der L 327 gelegen. Das Bedürfnis zur Änderung des Bebauungsplans ergibt
sich aus denselben Gründen wie zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans, über die in selber
Sitzung beraten wird. Zur Vermeidung von Wiederholung verweise ich auf die Sitzungsvorlage
1/2015, die für dasselbe Plangebiet gilt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans F 13 umfasst die Änderung der Gebietsausweisung. Im
Bebauungsplan F 13 ist der Großteil des Plangebietes als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehene Betrieb war mit einer Verkaufsfläche von 800
m² geplant, was in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Die realisierte Verkaufsfläche liegt jedoch
bei 5.727 m², sodass der Betrieb als großflächig einzustufen ist. Um den Betrieb planungsrechtlich
zu legalisieren, soll das bisherige Gewerbegebiet als Sondergebiet i. S. d. § 11 (3) BauNVO mit
der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ ausgewiesen werden. Die 1. Änderung des Bebauungsplans
umfasst somit allein die Änderung der Gebietsausweisung sowie die Erhöhung der
festgeschriebenen maximalen Verkaufsfläche. Die Bebaubarkeit des Gebietes (maximale
Gebäudehöhen, überbaubare Flächen etc.) sind nicht von der Bebauungsplanänderung betroffen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans F 13 ist als Anlage beigefügt. Hierzu liegen
neben der Planzeichnung
die Begründung und die textlichen Festsetzungen vor. Die
Verträglichkeitsanalyse des Büros Stadt+Handel zum Gartenmarkt Schaar liegt der
Sitzungsvorlage 1/2015 bei.
Die geplante Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 (3) BauNVO entspricht der im
Parallelverfahren vorgesehenen 34. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer
Sonderbaufläche „Gartenmarkt“. Der weitere Verfahrensablauf ist deckungsgleich mit dem
Verfahrensablauf zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zur planungsrechtlichen Sicherung des Betriebes „Pflanzenwelt Schaar“ empfehle ich Ihnen die 1.
Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans F 13 zu beschließen. Durch das
Bauleitplanverfahren entstehen keine Kosten für die Gemeinde Kreuzau.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten werden vom Betreiber des Gartenmarktes übernommen. Somit entstehen
keine Kosten für die Gemeinde.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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