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Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk BE: Herr Schunk Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 123/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuss Concordia Rat 15.11.2000 28.11.2000 TOP: Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001 I. Sach- und Rechtslage: Die letzte Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages erfolgte zum 01.01.1988 und liegt somit fast 13 Jahre zurück. Die in diesen Jahren eingetretene Kostenentwicklung bei Rohrnetz-Erweiterungen aufgrund der Erhöhung der Materialpreise sowie der Fremdleistungen (Kosten der Erdarbeiten) und der Lohnkosten macht eine Anpassung des Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001 erforderlich. Der nach der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage (Ermittlung des Wasserleitungsbau-Beitrages) errechnete Satz beträgt bei 100%iger Kostendeckung 2,58 DM/m². Nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 dürfen jedoch durch den Baukostenzuschuss höchstens 70 % der Gesamtkosten abgedeckt werden. Der sich hieraus ergebende Beitragssatz beträgt 1,80 DM/m². Der bisherige Beitragssatz beträgt demgegenüber 1,35 DM/m² und würde sich somit um 0,45 DM/m² = 33,3 % erhöhen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Festsetzung des Beitragssatzes auf 1,80 DM/m² wird eine 70 %ige Kostendeckung der durchzuführenden Rohrnetz-Erweiterungen erreicht. III. Beschlussvorschlag: „Der Wasserleitungsbau-Beitrag wird auf 1,80 DM je qm zum 01.01.2001 festgesetzt.“ Der Bürgermeister u. Werkleiter - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: