Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk
BE: Herr Schunk
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
123/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Werkausschuss Concordia
Rat
15.11.2000
28.11.2000
TOP: Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001
I. Sach- und Rechtslage:
Die letzte Neufestsetzung des Wasserleitungsbau-Beitrages erfolgte zum 01.01.1988 und liegt somit fast 13 Jahre
zurück. Die in diesen Jahren eingetretene Kostenentwicklung bei Rohrnetz-Erweiterungen aufgrund der Erhöhung der
Materialpreise sowie der Fremdleistungen (Kosten der Erdarbeiten) und der Lohnkosten macht eine Anpassung des
Wasserleitungsbau-Beitrages zum 01.01.2001 erforderlich.
Der nach der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage (Ermittlung des Wasserleitungsbau-Beitrages) errechnete Satz beträgt
bei 100%iger Kostendeckung 2,58 DM/m².
Nach der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980
dürfen jedoch durch den Baukostenzuschuss höchstens 70 % der Gesamtkosten abgedeckt werden.
Der sich hieraus ergebende Beitragssatz beträgt
1,80 DM/m².
Der bisherige Beitragssatz beträgt demgegenüber 1,35 DM/m² und würde sich somit um 0,45 DM/m² = 33,3 % erhöhen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Festsetzung des Beitragssatzes auf 1,80 DM/m² wird eine 70 %ige Kostendeckung der durchzuführenden
Rohrnetz-Erweiterungen erreicht.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Wasserleitungsbau-Beitrag wird auf 1,80 DM je qm zum 01.01.2001
festgesetzt.“
Der Bürgermeister u. Werkleiter
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: