Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker 2024/15
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
91/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rechnungsprüfungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
30.09.1998
10.11.1998
25.11.1998
TOP: Beratung und Beschlußfassung zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren vom 16.12.1997
über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Kreuzau für die
Haushaltsjahre 1991 - 1996
I. Sach- und Rechtslage:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Düren hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für
die Haushaltsjahre 1991 - 1996 in den Monaten Oktober und November 1997 durchgeführt. Der Bericht über diese
Prüfung wurde bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.05.1998 als Mitteilung zur Kenntnis
gegeben. Ich bitte Sie, diesen Prüfbericht dieser Sitzungsvorlage beizufügen.
Die Verwaltung hatte auf Grund der Feststellungen im Prüfbericht zu insgesamt 16 Beanstandungen und 16 Hinweisen
Stellung zu nehmen, die mit Bericht vom 25. Juni 1998 erfolgt ist.
Der Oberkreisdirektor -Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt- hat daraufhin mit Verfügung vom 31.07.1998
geantwortet und festgestellt, daß von den insgesamt 32 Prüfungsbemerkungen 21 bereits als ausgeräumt gelten.
Folgende Prüfungsbemerkungen gelten als ausgeräumt unter der Voraussetzung, dass die zugesicherte Umsetzung in
absehbarer Zeit erfolgt:
H/2, H/7, H/12 bis H/15 sowie B/12 bis B/16.
Es wird hierzu auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.1998 verwiesen, die, wie auch
die Verfügung des Oberkreisdirektors vom 31.07.1998, der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Wie oben ausgeführt, sieht der Oberkreisdirektor von den insgesamt 32 Prüfungsfeststellungen bisher 21 als ausgeräumt
an.
2 weitere Prüfungsfeststellungen (B/15 und B/16) sind zwischenzeitig ebenfalls ausgeräumt, da die Berechnung von
Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekosten des Bauhofes, welche künftig in die Gebührenkalkulationen der
kostenrechnenden Einrichtungen einfließen, zwischenzeitig abgeschlossen ist. Von den übrigen 9 bisher
unausgeräumten Feststellungen entfallen 6 (H/12 bis H/14, B/12 bis B/14) auf den Bereich der Abfallbeseitigung sowie
eine Feststellung (H/15) auf den Bereich des Bestattungswesens.
In den Gebührenkalkulationen für das Haushaltsjahr 1999 werden diese Feststellungen umgesetzt und dem Rat zur
Beschlußfassung vorgelegt.
Die eventuelle Erhöhung der Festhallenmiete (H/2) bedarf ebenfalls noch der Entscheidung des Rates.
Letztlich müssen bei einer künftigen Neukalkulation des Kanalbaubeitrages die im Prüfbericht aufgeführten geänderten
Voraussetzungen (H/7) Berücksichtigung finden.
Nach Umsetzung der vorbeschriebenen unausgeräumten Feststellungen, die allerdings alle den Rat noch passieren
müssen, kann der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes insgesamt als erledigt angesehen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlußvorschlag:
„Der Rat nimmt den Inhalt des Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes Düren vom 16.12.1997 über die Prüfung
der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1991 - 1996 zur Kenntnis. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu einzelnen Prüfungsfeststellungen vom 25.06.1998 sowie der Bericht des
Oberkreisdirektors vom 31.07.1998 über die Ausräumung der Prüfungsfeststellungen werden ebenfalls zur Kenntnis
genommen.“
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: