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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußfassung zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren vom 16.12.1997 über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahr 1991 - 1996)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußfassung zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren vom 16.12.1997 über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahr 1991 - 1996) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußfassung zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren vom 16.12.1997 über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahr 1991 - 1996)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker 2024/15 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 91/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rechnungsprüfungsausschuß Hauptausschuß Rat 30.09.1998 10.11.1998 25.11.1998 TOP: Beratung und Beschlußfassung zum Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Düren vom 16.12.1997 über die überörtliche Prüfung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1991 - 1996 I. Sach- und Rechtslage: Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Düren hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1991 - 1996 in den Monaten Oktober und November 1997 durchgeführt. Der Bericht über diese Prüfung wurde bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.05.1998 als Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Ich bitte Sie, diesen Prüfbericht dieser Sitzungsvorlage beizufügen. Die Verwaltung hatte auf Grund der Feststellungen im Prüfbericht zu insgesamt 16 Beanstandungen und 16 Hinweisen Stellung zu nehmen, die mit Bericht vom 25. Juni 1998 erfolgt ist. Der Oberkreisdirektor -Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt- hat daraufhin mit Verfügung vom 31.07.1998 geantwortet und festgestellt, daß von den insgesamt 32 Prüfungsbemerkungen 21 bereits als ausgeräumt gelten. Folgende Prüfungsbemerkungen gelten als ausgeräumt unter der Voraussetzung, dass die zugesicherte Umsetzung in absehbarer Zeit erfolgt: H/2, H/7, H/12 bis H/15 sowie B/12 bis B/16. Es wird hierzu auf die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.1998 verwiesen, die, wie auch die Verfügung des Oberkreisdirektors vom 31.07.1998, der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Wie oben ausgeführt, sieht der Oberkreisdirektor von den insgesamt 32 Prüfungsfeststellungen bisher 21 als ausgeräumt an. 2 weitere Prüfungsfeststellungen (B/15 und B/16) sind zwischenzeitig ebenfalls ausgeräumt, da die Berechnung von Fahrzeug-, Maschinen- und Gerätekosten des Bauhofes, welche künftig in die Gebührenkalkulationen der kostenrechnenden Einrichtungen einfließen, zwischenzeitig abgeschlossen ist. Von den übrigen 9 bisher unausgeräumten Feststellungen entfallen 6 (H/12 bis H/14, B/12 bis B/14) auf den Bereich der Abfallbeseitigung sowie eine Feststellung (H/15) auf den Bereich des Bestattungswesens. In den Gebührenkalkulationen für das Haushaltsjahr 1999 werden diese Feststellungen umgesetzt und dem Rat zur Beschlußfassung vorgelegt. Die eventuelle Erhöhung der Festhallenmiete (H/2) bedarf ebenfalls noch der Entscheidung des Rates. Letztlich müssen bei einer künftigen Neukalkulation des Kanalbaubeitrages die im Prüfbericht aufgeführten geänderten Voraussetzungen (H/7) Berücksichtigung finden. Nach Umsetzung der vorbeschriebenen unausgeräumten Feststellungen, die allerdings alle den Rat noch passieren müssen, kann der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes insgesamt als erledigt angesehen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: „Der Rat nimmt den Inhalt des Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes Düren vom 16.12.1997 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Kreuzau für die Haushaltsjahre 1991 - 1996 zur Kenntnis. Die Stellungnahme der Verwaltung zu einzelnen Prüfungsfeststellungen vom 25.06.1998 sowie der Bericht des Oberkreisdirektors vom 31.07.1998 über die Ausräumung der Prüfungsfeststellungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.“ Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: