Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
07.04.15, 09:22
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Herrn
Bürgermeister Ingo Eßer
Bahnhofstraße
52372 Kreuzau
Fraktion B90/Grüne
Astrid Hohn
Thumstraße 17
L~bMblNDE KREUZAU
2 a Feb. 2015
52372 Kreuzau
21.02.2015
Fragen zur Angelegenheit Gartenmarkt Schaar, Bebauungsplan Nr. F13
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer!
Auf Grund der Tatsache, dass uns die Vorgänge um die Erteilung der Baugeneh
migung sowie der Bauabnahme selbst sehr fragwürdig erscheinen, legen wir
Ihnen nun wie im letzten Hauptausschuss vereinbart unsere Fragen vor mit
der Bitte, diese detailliert schriftlich zu beantworten.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, ihre Antworten und Beschreibungen
allen mit der derzeitigen Angelegenheit „Gartenmarkt Schaar“ befassten
Personen vorzulegen (Umwelt-, Bau-, Hauptausschuss und Rat).
Aus Ihrer Darstellung soll zu erkennen sein, welche Probleme es in der
Vergangenheit gegeben hat und
besonders
wie es zu den aktuellen
Sitzungsvorlagen gekommen ist.
—
—
—
—
Im Einzelnen erbitten wir Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1.
Ab wann gibt es Verhandlungen zur Ansiedlung eines Gartenmarktes in
Kreuzau-Stockheim über den Erwerb des Grundstückes Nr. F13 durch
den Interessenten Schaar?
2.
Welches Datum hatte die Bauvoranfrage?
3.
Was waren die Inhalte der Bauvoranfrage „Schaar“ und waren diese
eindeutig und nachvollziehbar?
Warum wurde die Bauvoranfrage nach § 35, Abs. 1, Ziffer 1 BauGB
(landwirtschaftlicher Betrieb) und nicht nach § 35, Abs. 1, Ziffer 2
BauGB (Betrieb für gartenbauliche Erzeugung) gestellt?
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
.
5.
Wurde von der Gemeindeverwaltung Kreuzau nach § 1 (ROG) sowie § 1,
Satz 1 und 2 des Landschaftsplanungsgesetzes (LIPG, NRW) die
Realisierbarkeit des Vorhabens mit den entsprechenden Behörden
geklärt?
6.
Wie und mit welchen Unterlagen wurde der „Landesbetrieb Straßen“
informiert und wie waren die Vorgaben und Festlegungen des Landesbetriebes?
7.
Wurden von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Düren spezielle
Auflagen bzw. Festlegungen zur planungsrechtlichen Entscheidung ge
troffen?
8.
Die Bauaufsicht des Kreises Düren hat eine Vorortbesichtigung im Gar
tenbaubetrieb Schaar durchgeführt. Was war der Anlass?
9.
Gibt es Differenzen bezüglich der tatsächlichen und der beantragten
Umsetzung der Baugenehmigung?
10.
Es wurde eine Ordnungsverfügung vom Kreis Düren ausgesprochen.
Was waren die Gründe?
11.
Ist dem Bauamt des Kreises Düren im Rahmen der Genehmigung etwas
entgangen oder wurde das Amt nicht in vollem Umfang informiert?
12.
War sich die Gemeindeverwaltung Kreuzau über die baurechtliche
Brisanz des Vorhabens bewusst? Was hat die Gemeinde Kreuzau nach
der Ordnungsverfügung des Kreises Düren unternommen und seit wann
weiß die Gemeindeverwaltung, dass es Abweichungen zwischen
Beantragung und Bauausführung gibt?
13.
Wie und wann wurde die Bez. Reg. Köln in diese Angelegenheit invol
viert und welche Reaktionen erfolgten von Seiten dieser Behörde?
14.
Was wurde der Firma Schaar genehmigt? Ein kleinflächiger Gartenbau
betrieb < 800 qm (Warmhaus) mit Treibhäusern, die nicht für den Pub
likumsverkehr begehbar sind, oder ein Gartenbaubetrieb > 800 qm, wo
Publikumsverkehr auf der gesamten Fläche möglich ist?
15.
Wurde die IHK in das Vorhaben involviert und gibt es bezüglich dieser
Thematik seitens der IHK Stellungnahmen?
2
16.
Welche Ausweisung bzw. Festlegung hat die Fläche Nr. F13 (GE-Gebiet)
im Regionalplan? Wurden die Behörden für das geplante Vorhaben
„Gartenbau Schaar“ vorher, nachher oder überhaupt nicht eingeschal
tet?
17.
Wurde auf der Ebene der Regionalplanung geklärt, ob eine Änderung
des Bebauungsgebietes nach § 11 (3) BauNVO vor der Einleitung eines
entsprechenden Bauleitverfahrens überhaupt möglich ist? Wenn ja,
welche Forderungen wurden gestellt?
18.
Gab es ein Treffen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit der Bez. Reg.
Köln zum Thema „Gartenbau Schaar“ und welche Forderungen und
Bedenken gibt es von Seiten der Behörde zur angedachten Änderung
„Sondergebiet Nr. F13“?
18.
Gibt es Gespräche mit der Bez. Reg. Köln über das weitere Vorgehen
zum F13 und verbindliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten zur beab
sichtigten Wandlung zum Sondergebiet nach § 11 (3) BauNVO?
Allgemeine Fragen zum vorliegenden Antrag zur 34. Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, Sonder
baufläche, mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“:
19.
Warum hat die Gemeindeverwaltung die Fraktionen nicht früher in
formiert?
20.
Warum glaubt die Gemeindeverwaltung, sich über den Grundsatz 4 des
Landesentwicklungsplanes NRW (sachlicher Teilplan großflächiger Ein
zelhandel) hinwegsetzen zu können?
21.
Welche Stellungnahmen
Umweltschutzverbänden?
Schriftstücke.
zum
Hier
Astrid Hohn
(Fraktionssprecherjn)
3
Bauvorhaben kamen von den
bitten wir um Vorlage dieser