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Allgemeine Vorlage (Fragen zu Schaar)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
07.04.15, 09:22
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Fragen zu Schaar) Allgemeine Vorlage (Fragen zu Schaar) Allgemeine Vorlage (Fragen zu Schaar)

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Inhalt der Datei

Herrn Bürgermeister Ingo Eßer Bahnhofstraße 52372 Kreuzau Fraktion B90/Grüne Astrid Hohn Thumstraße 17 L~bMblNDE KREUZAU 2 a Feb. 2015 52372 Kreuzau 21.02.2015 Fragen zur Angelegenheit Gartenmarkt Schaar, Bebauungsplan Nr. F13 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer! Auf Grund der Tatsache, dass uns die Vorgänge um die Erteilung der Baugeneh migung sowie der Bauabnahme selbst sehr fragwürdig erscheinen, legen wir Ihnen nun wie im letzten Hauptausschuss vereinbart unsere Fragen vor mit der Bitte, diese detailliert schriftlich zu beantworten. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, ihre Antworten und Beschreibungen allen mit der derzeitigen Angelegenheit „Gartenmarkt Schaar“ befassten Personen vorzulegen (Umwelt-, Bau-, Hauptausschuss und Rat). Aus Ihrer Darstellung soll zu erkennen sein, welche Probleme es in der Vergangenheit gegeben hat und besonders wie es zu den aktuellen Sitzungsvorlagen gekommen ist. — — — — Im Einzelnen erbitten wir Ihre Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Ab wann gibt es Verhandlungen zur Ansiedlung eines Gartenmarktes in Kreuzau-Stockheim über den Erwerb des Grundstückes Nr. F13 durch den Interessenten Schaar? 2. Welches Datum hatte die Bauvoranfrage? 3. Was waren die Inhalte der Bauvoranfrage „Schaar“ und waren diese eindeutig und nachvollziehbar? Warum wurde die Bauvoranfrage nach § 35, Abs. 1, Ziffer 1 BauGB (landwirtschaftlicher Betrieb) und nicht nach § 35, Abs. 1, Ziffer 2 BauGB (Betrieb für gartenbauliche Erzeugung) gestellt? BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN . 5. Wurde von der Gemeindeverwaltung Kreuzau nach § 1 (ROG) sowie § 1, Satz 1 und 2 des Landschaftsplanungsgesetzes (LIPG, NRW) die Realisierbarkeit des Vorhabens mit den entsprechenden Behörden geklärt? 6. Wie und mit welchen Unterlagen wurde der „Landesbetrieb Straßen“ informiert und wie waren die Vorgaben und Festlegungen des Landesbetriebes? 7. Wurden von der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Düren spezielle Auflagen bzw. Festlegungen zur planungsrechtlichen Entscheidung ge troffen? 8. Die Bauaufsicht des Kreises Düren hat eine Vorortbesichtigung im Gar tenbaubetrieb Schaar durchgeführt. Was war der Anlass? 9. Gibt es Differenzen bezüglich der tatsächlichen und der beantragten Umsetzung der Baugenehmigung? 10. Es wurde eine Ordnungsverfügung vom Kreis Düren ausgesprochen. Was waren die Gründe? 11. Ist dem Bauamt des Kreises Düren im Rahmen der Genehmigung etwas entgangen oder wurde das Amt nicht in vollem Umfang informiert? 12. War sich die Gemeindeverwaltung Kreuzau über die baurechtliche Brisanz des Vorhabens bewusst? Was hat die Gemeinde Kreuzau nach der Ordnungsverfügung des Kreises Düren unternommen und seit wann weiß die Gemeindeverwaltung, dass es Abweichungen zwischen Beantragung und Bauausführung gibt? 13. Wie und wann wurde die Bez. Reg. Köln in diese Angelegenheit invol viert und welche Reaktionen erfolgten von Seiten dieser Behörde? 14. Was wurde der Firma Schaar genehmigt? Ein kleinflächiger Gartenbau betrieb < 800 qm (Warmhaus) mit Treibhäusern, die nicht für den Pub likumsverkehr begehbar sind, oder ein Gartenbaubetrieb > 800 qm, wo Publikumsverkehr auf der gesamten Fläche möglich ist? 15. Wurde die IHK in das Vorhaben involviert und gibt es bezüglich dieser Thematik seitens der IHK Stellungnahmen? 2 16. Welche Ausweisung bzw. Festlegung hat die Fläche Nr. F13 (GE-Gebiet) im Regionalplan? Wurden die Behörden für das geplante Vorhaben „Gartenbau Schaar“ vorher, nachher oder überhaupt nicht eingeschal tet? 17. Wurde auf der Ebene der Regionalplanung geklärt, ob eine Änderung des Bebauungsgebietes nach § 11 (3) BauNVO vor der Einleitung eines entsprechenden Bauleitverfahrens überhaupt möglich ist? Wenn ja, welche Forderungen wurden gestellt? 18. Gab es ein Treffen der Gemeindeverwaltung Kreuzau mit der Bez. Reg. Köln zum Thema „Gartenbau Schaar“ und welche Forderungen und Bedenken gibt es von Seiten der Behörde zur angedachten Änderung „Sondergebiet Nr. F13“? 18. Gibt es Gespräche mit der Bez. Reg. Köln über das weitere Vorgehen zum F13 und verbindliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten zur beab sichtigten Wandlung zum Sondergebiet nach § 11 (3) BauNVO? Allgemeine Fragen zum vorliegenden Antrag zur 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, Sonder baufläche, mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“: 19. Warum hat die Gemeindeverwaltung die Fraktionen nicht früher in formiert? 20. Warum glaubt die Gemeindeverwaltung, sich über den Grundsatz 4 des Landesentwicklungsplanes NRW (sachlicher Teilplan großflächiger Ein zelhandel) hinwegsetzen zu können? 21. Welche Stellungnahmen Umweltschutzverbänden? Schriftstücke. zum Hier Astrid Hohn (Fraktionssprecherjn) 3 Bauvorhaben kamen von den bitten wir um Vorlage dieser