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Beschlussvorlage (Schaffung von Grabfeldern für pflegefreie Urnengräber auf den Friedhöfen in Bad Münstereifel-Iversheim und Kolvenbach; Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für die Anschaffung von 10 Erdurnenkammern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
19.03.14, 13:15
Beschlussvorlage (Schaffung von Grabfeldern für pflegefreie Urnengräber auf den Friedhöfen in Bad Münstereifel-Iversheim und Kolvenbach;
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für die Anschaffung von 10 Erdurnenkammern) Beschlussvorlage (Schaffung von Grabfeldern für pflegefreie Urnengräber auf den Friedhöfen in Bad Münstereifel-Iversheim und Kolvenbach;
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für die Anschaffung von 10 Erdurnenkammern)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.02.2014 - Der Bürgermeister Az: 24-73-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1284-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Bau- und Feuerwehrausschuss 20.03.2014 Rat 25.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schaffung von Grabfeldern für pflegefreie Urnengräber auf den Friedhöfen in Bad Münstereifel-Iversheim und Kolvenbach; Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für die Anschaffung von 10 Erdurnenkammern __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 4.800,00 (X) Die Mittel müssen außerplan mäßig bereitgestellt werden. Die Mittel stehen haushalts( X ) Deckung: s. ERl. Zu Ziffer 3 der RD rechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( X ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein ( ) Anlagen sind beigefügt _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1284-IX 1. Sachverhalt: Mit dem in dieser Sitzung ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (RD Nr. 1281-IX) wird unter anderem eine Ergänzung des Bestattungsangebotes um sogenannte „pflegefreie Erdurnenkammern“ vorgeschlagen. Wie dort ausgeführt, favorisiert die Verwaltung ein entsprechendes System der Firma MEMODES, Drensteinfurt, das von seiner Konzeption überzeugt und zu einem vergleichsweise günstigen Preis beschafft werden kann. Der Komplettpreis für insgesamt 10 aus Fertigteilen mit einer Abdeckplatte aus Naturstein bestehenden Erdurnenkammern, System SubTerra® Maxi, beträgt 4.010,30 € (s. Anlage 1). Hinzu kommen die Kosten für das Versetzen der 10 Kammern in Höhe von ca. 650,00 €. 2. Rechtliche Würdigung Soweit mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (RD Nr. 1281-IX) als weitere Grabart die sogenannte „pflegefreie Erdurnenkammer“ eingeführt wird, ist ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Hier reicht (auch satzungsrechtlich) die Schaffung von zunächst 2 Anlagen als Pilotprojekt auf den bezeichneten Friedhöfen aus. 3. Finanzielle Auswirkungen Bei der Anschaffung von zunächst 10 Erdurnenkammern der Firma MEMODES zum Gesamtpreis von rund 4.800,00 € (einschließlich der Kosten für das Versetzen) handelt es sich um eine geringfügige Investition gemäß § 81 (2) Nr. 3 i. V. m. § 81 (3) Nr. 1, 1. Alternative GO i. V. m. § 17 (1) der Hauptsatzung, weil der Betrag unterhalb der dort genannten Bagatellgrenze liegt. Zudem ist der Betrag über eine frühere zu hoch ausgefallene Kreditaufnahme für den Friedhofshaushalt (Wert der Sonderrücklage zum 31.12.2013 = 14.884,53 €) gegenfinanziert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.800,00 € beim Produkt/Sachkonto I 5531001 (783100) -investiv- 081130 wird genehmigt.