Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
06.03.14, 17:10
Aktualisiert
19.03.14, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-73-10
Nr. der Ratsdrucksache: 1284-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2014
Bau- und Feuerwehrausschuss
20.03.2014
Rat
25.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schaffung von Grabfeldern für pflegefreie Urnengräber auf den Friedhöfen in Bad Münstereifel-Iversheim und Kolvenbach;
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung für die Anschaffung von 10
Erdurnenkammern
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Berichterstatter: Herr R. Schmitz
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( X )Kosten €: 4.800,00
(X)
Die Mittel müssen außerplan mäßig bereitgestellt werden.
Die Mittel stehen haushalts( X ) Deckung:
s. ERl. Zu Ziffer 3 der RD
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( X ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1284-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem in dieser Sitzung ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf der
3. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (RD Nr. 1281-IX) wird unter anderem eine Ergänzung des Bestattungsangebotes um sogenannte „pflegefreie Erdurnenkammern“ vorgeschlagen.
Wie dort ausgeführt, favorisiert die Verwaltung ein entsprechendes System der Firma MEMODES,
Drensteinfurt, das von seiner Konzeption überzeugt und zu einem vergleichsweise günstigen Preis
beschafft werden kann.
Der Komplettpreis für insgesamt 10 aus Fertigteilen mit einer Abdeckplatte aus Naturstein bestehenden Erdurnenkammern, System SubTerra® Maxi, beträgt 4.010,30 € (s. Anlage 1). Hinzu
kommen die Kosten für das Versetzen der 10 Kammern in Höhe von ca. 650,00 €.
2. Rechtliche Würdigung
Soweit mit dem vorliegenden Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung (RD Nr. 1281-IX) als weitere Grabart die sogenannte „pflegefreie Erdurnenkammer“
eingeführt wird, ist ein entsprechendes Angebot zu schaffen. Hier reicht (auch satzungsrechtlich)
die Schaffung von zunächst 2 Anlagen als Pilotprojekt auf den bezeichneten Friedhöfen aus.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei der Anschaffung von zunächst 10 Erdurnenkammern der Firma MEMODES zum Gesamtpreis
von rund 4.800,00 € (einschließlich der Kosten für das Versetzen) handelt es sich um eine geringfügige Investition gemäß § 81 (2) Nr. 3 i. V. m. § 81 (3) Nr. 1, 1. Alternative GO i. V. m. § 17 (1)
der Hauptsatzung, weil der Betrag unterhalb der dort genannten Bagatellgrenze liegt. Zudem ist
der Betrag über eine frühere zu hoch ausgefallene Kreditaufnahme für den Friedhofshaushalt
(Wert der Sonderrücklage zum 31.12.2013 = 14.884,53 €) gegenfinanziert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.800,00 € beim Produkt/Sachkonto I 5531001
(783100) -investiv- 081130 wird genehmigt.