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Allgemeine Vorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
23.12.14, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 61/2014 Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 22.12.2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.02.2015 24.02.2015 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die aktuell gültige Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wurde vom Rat in der Sitzung am 07.12.2005 beschlossen. Nach der Kommunalwahl 2014 wurde Einvernehmen darüber erzielt die seit 2005 geltende Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau redaktionell und inhaltlich in bestimmten Bereichen zu ändern. Es wurde vereinbart, Änderungswünsche bis Ende September 2014 der Verwaltung mitzuteilen. Nach Vorliegen der Änderungswünsche wurden diese in interfraktionellen Gesprächen am 27.10.2014 und 24.11.2014 ausführlich diskutiert. In allen Punkten wurde grundsätzliches Einvernehmen über die vorzunehmenden Änderungen erzielt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Sitzungsvorlage zu fertigen und das Ergebnis der interfraktionellen Gespräche in die Synopse einzuarbeiten. Auf die Beifügung der einzelnen Anträge wird einvernehmlich verzichtet. In der beigefügten Synopse sind die Änderungen wie folgt dargestellt: - In der geltenden Fassung in Rot - In der neuen Fassung in Blau Alle nichtfarbig gekennzeichneten Texte werden unverändert in die Neufassung übernommen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die neue Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Sie kann nach Bekanntmachung in der März-Ausgabe des Amtsblattes dann zum 01.04.2015 in Kraft treten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Änderungen im § 13 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 5 (war bisher nicht in der Hauptsatzung geregelt, sondern basierte auf einem Ratsbeschluss vom 12.08.2007) führen zu geringfügigen Mehrkosten bei der Kostenstelle 110101, Sachkonten 542103 und 549200. Die entsprechenden Veränderungen werden in die Änderungsliste der bevorstehenden Haushaltsplanberatungen aufgenommen. III. Beschlussvorschlag: Die Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der der Original-Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlage