Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
04.09.14, 13:19
Aktualisiert
04.09.14, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.07.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 42-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.09.2014
Rat
30.09.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
( ) Anlagen sind beigefügt
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 42-X
1. Sachverhalt:
Für den Bereich „An der Haag“ in Reckerscheid ist es erforderlich, parallel zur Flächennutzungsplanänderung mit Ratsdrucksache Nr. 41-X eine Ergänzungssatzung zu erlassen, um die Voraussetzungen zur baulichen Inanspruchnahme der Flächen zu schaffen.
Der Entwurf dieser Satzung hat in der Zeit vom 19.05.2014 – einschließlich 20.06.2014 gem. § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine eingegangen. Die in
den Verfahren eingegangen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Hinsichtlich der Erschließung wurde zwischenzeitlich ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Erforderlich wird in diesem Bereich die Einrichtung einer Wendeanlage.
Die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Flurstück 65 musste, in Absprache mit dem Antragsteller, in den Planunterlagen angepasst werden.
Die Grundzüge der Planung sind durch die Anpassung der Planunterlagen nicht berührt.
Zu den im Verfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind die Abwägungsbeschlüsse zu fassen. Ebenso ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu übernehmen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entfällt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch den Erlasse der Ergänzungssatzung werden zusätzliche Baumöglichkeiten geschaffen.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüssen gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegen nicht
vor.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBL.I.S.2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der z. Zt. Gültigen Fassung wird die Erweiterungssatzung für die Ortslage Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung herbeizuführen.