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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
44 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
08.09.14, 17:12
Aktualisiert
08.09.14, 17:12
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Ergänzungssatzung Reckerscheid gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „An der Haag“ Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. Anregung durch 1 Gemeinde Nettersheim 15.05.2014 Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 2 Straßen NRW 13.05.2014 Keine Bedenken. Regionalniederlassung Ville-Eifel Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 3 PLEdoc GmbH Essen Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich 4 Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 15.05.2014 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc betreuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht berührt. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der im Schreiben aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung Die jeweiligen Netzbetreiber wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung angeschrieben. Landesbetrieb Wald 26.05.2014 Gegen den Erlass der Ergänzungssatzung für Kenntnisnahme. den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reund Holz NRW Regionalforstamt Hockerscheid im Bereich „An der Haag" bestehen cheifel-Zülpicher-Börde keine Bedenken, da forstbehördliche Belange hier nicht betroffen sind. Kein Beschluss erforderlich. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 5 Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb Krefeld Zu 5a. 28.05.2014 5a. Zu 5a. Erdbebengefährdung Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die wird hingewiesen. nommen. Stellungnahme zu Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Ein Hinweis wird in die Verfahrens- berücksichtigen. Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse unterlagen aufgenommen. zuzuordnen. • Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung Mutscheid: 1/R Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 wird ausdrücklich hingewiesen. 5b. Zu 5b. Zu 5b. Ingenieurgeologie Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Aus ingenieurgeologischer Sicht ist vor Beginn nommen. Stellungnahme zur von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezoKenntnis zu nehmen. gen zu untersuchen und zu bewerten. 6 Kreis Euskirchen 17.06.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken. 6a. Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5 LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. Zu 6a. Zu 6a. Die Hinweise der Unteren Boden- Der Ausschuss empschutzbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu genommen. berücksichtigen. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 6b. Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll durch Anschluss an die vorhandenen Netze erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können. Weiterhin muss die Leitungsführung entsprechend rechtlich abgesichert sein. Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden. Zu 6b. Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Entwässerung in Reckerscheid erfolgt durch den Ausbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert. Zu 6b. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu berücksichtigen. 6c. Untere Landschaftsbehörde Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die in der Begründung und Satzung festgeschriebenen Auflagen eingehalten werden. Neben dem Erhalt und der Neuanlage von Pflanzflächen sind 2.460 Biotopwertpunkte nach LANUV zu kompensieren. Hierzu ist auf den Flurstücken 73 oder 65 eine extensiv genutzte Streuobstwiese mit 10 Obstbäumen anzulegen. Die genaue Lage ist der Unteren Landschaftsbehörde im Zuge der Baugenehmigung mitzuteilen. Im Zuge der Bauarbeiten sind die Bäume mit Baumschutz zu versehen. Der Schutzstreifen darf nicht als Lagerfläche oder Baustellenfläche in Anspruch genommen werden. Außerdem ist die Untere Landschaftsbehörde über die Fertigstellung der Pflanzung in Kenntnis zu setzen. Zu 6c. Zu 6c. Die Hinweise der Unteren Land- Der Ausschuss empschaftsbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die Stellungnahme zu genommen. berücksichtigen. Das Satzungsgebiet umfasst Eigentumsflächen von 2 verschiedenen Parteien. Die Partei östlich des Wirtschaftsweges will jetzt zeitnah bauen. In diesem Zusammenhang wird auch eine Wendeanlage auf dem Flurstück 65 angelegt. Die westliche Wegebegrenzung mit der Baumreihe wird davon nicht tangiert. Die Kompensationsmaßnahmen werden im Zuge der jeweiligen Baugenehmigung ermittelt. Lfd. Nr. Anregung durch Datum Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag Verwaltung 6d. Bauamt Es stellt sich die Frage, da man in der Ortlage Reckerscheid ansonsten keinen Bebauungsplan hat und auch keine örtlichen Bauvorschriften über eine Gestaltungssatzung vorliegen, ob eine Regelungsbedarf über die §§ 3 und 4 der geplanten Ergänzungssatzung „Reckerscheid“ gegeben ist. 6d. Zu 6d. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Ortsrandlage wird an dieser Stelle zum Schutz des Landschaftsbildes Regelungsbedarf gesehen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 7 Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG 16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 8 Industrie- und Handelskammer Aachen 20.06.2014 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich.