Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
44 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
08.09.14, 17:12
Aktualisiert
08.09.14, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Ergänzungssatzung Reckerscheid gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „An der Haag“
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Lfd.
Nr.
Anregung durch
1
Gemeinde Nettersheim 15.05.2014 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
2
Straßen NRW
13.05.2014 Keine Bedenken.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
3
PLEdoc GmbH
Essen
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich
4
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
15.05.2014 Versorgungsanlagen der von der PLEdoc betreuten Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht
berührt.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der im Schreiben aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert
einzuholen.
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
Die jeweiligen Netzbetreiber wurden
im Rahmen der Behördenbeteiligung
angeschrieben.
Landesbetrieb Wald
26.05.2014 Gegen den Erlass der Ergänzungssatzung für Kenntnisnahme.
den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reund Holz NRW
Regionalforstamt Hockerscheid im Bereich „An der Haag" bestehen
cheifel-Zülpicher-Börde
keine Bedenken, da forstbehördliche Belange
hier nicht betroffen sind.
Kein Beschluss erforderlich.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
5
Geologischer Dienst
NRW
Landesbetrieb
Krefeld
Zu 5a.
28.05.2014 5a.
Zu 5a.
Erdbebengefährdung
Auf die Bewertung der Erdbebengefährdung Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
wird hingewiesen.
nommen.
Stellungnahme zu
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Ein Hinweis wird in die Verfahrens- berücksichtigen.
Erdbebenzone / geologischer Untergrundklasse unterlagen aufgenommen.
zuzuordnen.
• Stadt Bad Münstereifel, Gemarkung
Mutscheid:
1/R
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 wird
ausdrücklich hingewiesen.
5b.
Zu 5b.
Zu 5b.
Ingenieurgeologie
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Aus ingenieurgeologischer Sicht ist vor Beginn nommen.
Stellungnahme zur
von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezoKenntnis zu nehmen.
gen zu untersuchen und zu bewerten.
6
Kreis Euskirchen
17.06.2014 Keine grundsätzlichen Bedenken.
6a.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen
unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG
geführten Katasters über altlastverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5
LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planungsvorhaben
nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken.
Zu 6a.
Zu 6a.
Die Hinweise der Unteren Boden- Der Ausschuss empschutzbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
genommen.
berücksichtigen.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
6b.
Die Ver- und Entsorgung in Reckerscheid soll
durch Anschluss an die vorhandenen Netze
erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Kanalisationen hydraulisch ausreichend sein, die anfallenden Wässer schadlos abführen zu können.
Weiterhin muss die Leitungsführung entsprechend rechtlich abgesichert sein.
Aus abwassertechnischer Sicht bestehen gegen
die Änderung des Flächennutzungsplanes keine
Bedenken, wenn obige Punkte beachtet werden.
Zu 6b.
Die Hinweise der Unteren Wasserbehörde werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.
Die Entwässerung in Reckerscheid
erfolgt durch den Ausbau der vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen. Dies wird über einen Erschließungsvertrag gesichert.
Zu 6b.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen.
6c.
Untere Landschaftsbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, wenn die in der Begründung und Satzung festgeschriebenen Auflagen
eingehalten werden. Neben dem Erhalt und der
Neuanlage von Pflanzflächen sind 2.460 Biotopwertpunkte nach LANUV zu kompensieren.
Hierzu ist auf den Flurstücken 73 oder 65 eine
extensiv genutzte Streuobstwiese mit 10 Obstbäumen anzulegen. Die genaue Lage ist der
Unteren Landschaftsbehörde im Zuge der Baugenehmigung mitzuteilen.
Im Zuge der Bauarbeiten sind die Bäume mit
Baumschutz zu versehen. Der Schutzstreifen
darf nicht als Lagerfläche oder Baustellenfläche
in Anspruch genommen werden.
Außerdem ist die Untere Landschaftsbehörde
über die Fertigstellung der Pflanzung in Kenntnis zu setzen.
Zu 6c.
Zu 6c.
Die Hinweise der Unteren Land- Der Ausschuss empschaftsbehörde werden zur Kenntnis fiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zu
genommen.
berücksichtigen.
Das Satzungsgebiet umfasst Eigentumsflächen von 2 verschiedenen
Parteien. Die Partei östlich des Wirtschaftsweges will jetzt zeitnah bauen. In diesem Zusammenhang wird
auch eine Wendeanlage auf dem
Flurstück 65 angelegt. Die westliche
Wegebegrenzung mit der Baumreihe
wird davon nicht tangiert.
Die
Kompensationsmaßnahmen
werden im Zuge der jeweiligen Baugenehmigung ermittelt.
Lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der Beschlussvorschlag
Verwaltung
6d.
Bauamt
Es stellt sich die Frage, da man in der Ortlage
Reckerscheid ansonsten keinen Bebauungsplan
hat und auch keine örtlichen Bauvorschriften
über eine Gestaltungssatzung vorliegen, ob eine
Regelungsbedarf über die §§ 3 und 4 der geplanten Ergänzungssatzung „Reckerscheid“
gegeben ist.
6d.
Zu 6d.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Aufgrund der Ortsrandlage wird an
dieser Stelle zum Schutz des Landschaftsbildes Regelungsbedarf gesehen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
7
Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.KG
16.06.2014 Keine Leitungen vorhanden bzw. geplant.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
8
Industrie- und Handelskammer Aachen
20.06.2014 Keine Anregungen oder Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.