Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg/ Herr Schmühl
Kreuzau, 20.11.2014
Vorlagen-Nr.: 53/2014 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
09.12.2014
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2014 wurde
Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit folgendem Wortlaut gefasst:
ein
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den
zu gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
Zwecksverbandssatzung erfolgen.
Der Dringlichkeitsbeschluss wurde einstimmig gefasst. Wegen der näheren Einzelheiten verweise
ich auf die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu TOP 14.
Der Dringlichkeitsbeschluss muss in der anstehenden Sitzung des Rates genehmigt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom
19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden
Wortlaut:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den
zu gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
Zwecksverbandssatzung erfolgen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-