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Allgemeine Vorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
21.11.14, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich) Allgemeine Vorlage (Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses;
Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg/ Herr Schmühl Kreuzau, 20.11.2014 Vorlagen-Nr.: 53/2014 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 09.12.2014 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses; Hier: Mögliche Gründung eines Schulverbundes auf Kreisebene im Förderschulbereich I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.11.2014 wurde Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit folgendem Wortlaut gefasst: ein Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder Zwecksverbandssatzung erfolgen. Der Dringlichkeitsbeschluss wurde einstimmig gefasst. Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu TOP 14. Der Dringlichkeitsbeschluss muss in der anstehenden Sitzung des Rates genehmigt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt den getroffenen Dringlichkeitsbeschluss vom 19.11.2014 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Dieser Dringlichkeitsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass - sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen, - durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und - alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband übernommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder Zwecksverbandssatzung erfolgen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-