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Allgemeine Vorlage (8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990) Allgemeine Vorlage (8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990) Allgemeine Vorlage (8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990) Allgemeine Vorlage (8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /641-10 Kreuzau, 7. Oktober 1997 Vorlagen-Nr. 150/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 18.11.1997 26.11.1997 TOP: 8. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990 I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der jährlich vorzunehmenden Gebührenkalkulation ist zum 1.01.1998 eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren erforderlich. Gemäß der beigefügten Beitragskalkulation kann der Gebührenanteil für den Winterdienst mit 1,15 DM/m unverändert bleiben. Aus der ebenfalls beigefügten Beitragskalkulation für den Anteil der maschinellen Straßenreinigung wollen Sie jedoch ersehen, daß die bisherige Gebühr von 1,34 DM/m auf nunmehr 1,40 DM/m erhöht werden muß. Nähere Einzelheiten wollen Sie bitte der jeweiligen Gebührenkalkulation entnehmen. Ich schlage Ihnen vor, der Gebührenanpassung sowie der damit einhergehenden 8. Änderungssatzung in der beiliegenden Fassung zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Veröffentlichung der Änderungssatzung stehen bereit. Auf der Grundlage der Gebührensätze ergibt sich im Jahre 1998 folgendes Gebührenaufkommen: a) Kehrgebühren 46.700,00 DM, b) Winterdienstgebühren 147.800,00 DM. III. Beschlußvorschlag: "1. Ab dem 1.01.1998 werden auf der Grundlage der Gebührenkalkulationen vom 20.08.1997/7.10.1997 folgende Gebührensätze festgesetzt: a) Kehrgebühren bei Straßen, die dem innerörtlichen Verkehr dienen: bei Straßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen: 1,40 DM/m 1,40 DM/m b) Winterdienstgebühren einheitlich für alle Straßen unverändert: 2. 1,15 DM/m. Die 8. Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 8. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsund Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) - SGV. NW. 2023 -, der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706) in der derzeit geltenden Fassung, und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 26.11.1997 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 3 (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990 beschlossen: §1 § 5 (4) und (5) -Gebührenmaßstab und Gebührensatz- erhalten folgenden Fassung: § 5 (4) Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 - 3), wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem innerörtlichen Verkehr dient (siehe Verzeichnis B) 1,40 DM, b) dem überörtlichen Verkehr dient (siehe Verzeichnis C) 1,40 DM. Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr entsprechend. § 5 (5) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (Abs. 1 - 3) einheitlich für alle Straßen (siehe Verzeichnis E) 1,15 DM. §2 Die 8. Änderungssatzung tritt am 01.01.1998 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 8. Änderungssatzung zur Satzung über dieStraßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Kreuzau vom 27.11.1990 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Gemeindedirektor hat den Satzungsbeschluß vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 4 Kreuzau, den Der Bürgermeister - Zens -