Daten
Kommune
Kreuzau
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8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/620-03
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
80/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
02.11.2005
22.11.2005
07.12.2005
TOP: Naturschutzgebiet „Hochkoppelfelsen“;
hier: Zustimmung zur Änderung des Wanderwegenetzes
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bekannt, handelt es sich bei den „Hochkoppelfelsen/Rote Wand“ um ein Naturschutzund ein FFH-Schutzgebiet. Die Unterschutzstellung ist jahrelang mittels Verordnungen erfolgt.
Diese sind inzwischen nach Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen außer Kraft
getreten, da nunmehr entsprechende Unterschutzstellungen durch den Landschaftsplan
sichergestellt sind.
Bekannt ist auch, dass im Bereich der Hochkoppelfelsen seit Jahren der Uhu wieder heimisch
geworden ist.
Seit Beginn der 90er Jahre fordern verschiedene Institutionen eine Sperrung des
Wanderwegenetzes. Dies ist von der Gemeinde Kreuzau bisher zu Recht immer wieder abgelehnt
worden, zumal man auch zu keinerlei Kompromissen bereit war. Zugestimmt hat die Gemeinde
Kreuzau vor Jahren zum Schutz des Uhus jedoch einem Betretungsverbot der Wanderwege in der
Zeit vom 15.02. bis 31.07. eines jeden Jahres. Es kann auch festgestellt werden, dass dieses
Verbot grundsätzlich von der Bevölkerung beachtet wird. Andererseits kann natürlich nicht
ausgeschlossen werden, dass trotz des bestehenden Verbotes die Wege begangen werden und
der Uhu in der Brutzeit und in seiner Entwicklungszeit gestört wird. Von daher wird es nach wie vor
für wünschenswert erachtet, die unmittelbar an den Felsen vorbeiführenden Wanderwege
dauerhaft unbegehbar zu machen. Diesem Wunsch hat sich die Gemeinde Kreuzau vom
Grundsatz her bisher auch nicht verschlossen, jedoch eine Kompromisslösung gefordert, die auch
dem Interesse der einheimischen Bevölkerung Rechnung trägt.
Auf Wunsch der ULB hat in dieser Angelegenheit am 20.10.2005 ein erneutes Gespräch mit
Ortsbesichtigung stattgefunden. An diesem Termin waren auch die Biologische Station und der
Uhu-Beauftragte, Herr Bergerhausen, beteiligt. Das Ergebnis dieses Termins ist äußerst erfreulich.
Zum einen war das Gespräch von Anfang an durch Offenheit und Kompromissbereitschaft geprägt
und zum anderen wurde in der Tat ein Kompromiss erzielt, der aus meiner Sicht eine optimale
Ersatzlösung darstellt, die auch von der Bevölkerung akzeptiert wird.
In der beigefügten Kartenunterlage sind die zukünftig nicht mehr begehbaren Wege und die
Alternativtrassen entsprechend gekennzeichnet. In der Sitzung wird hierzu selbstverständlich auch
vorgetragen.
Ich schlage Ihnen vor, der neuen Wegeführung zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2Es bedarf keiner gesonderten Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Änderung der Wegeführung im Bereich der „Hochkoppelfelsen“ wird entsprechend
den Darstellungen in der Kartenunterlage zugestimmt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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