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Allgemeine Vorlage (Naturschutzgebiet "Hochkoppelfelsen"; hier: Zustimmung zur Änderung des Wanderwegenetzes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Naturschutzgebiet "Hochkoppelfelsen";
hier: Zustimmung zur Änderung des Wanderwegenetzes) Allgemeine Vorlage (Naturschutzgebiet "Hochkoppelfelsen";
hier: Zustimmung zur Änderung des Wanderwegenetzes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/620-03 BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 80/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 02.11.2005 22.11.2005 07.12.2005 TOP: Naturschutzgebiet „Hochkoppelfelsen“; hier: Zustimmung zur Änderung des Wanderwegenetzes I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bekannt, handelt es sich bei den „Hochkoppelfelsen/Rote Wand“ um ein Naturschutzund ein FFH-Schutzgebiet. Die Unterschutzstellung ist jahrelang mittels Verordnungen erfolgt. Diese sind inzwischen nach Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen außer Kraft getreten, da nunmehr entsprechende Unterschutzstellungen durch den Landschaftsplan sichergestellt sind. Bekannt ist auch, dass im Bereich der Hochkoppelfelsen seit Jahren der Uhu wieder heimisch geworden ist. Seit Beginn der 90er Jahre fordern verschiedene Institutionen eine Sperrung des Wanderwegenetzes. Dies ist von der Gemeinde Kreuzau bisher zu Recht immer wieder abgelehnt worden, zumal man auch zu keinerlei Kompromissen bereit war. Zugestimmt hat die Gemeinde Kreuzau vor Jahren zum Schutz des Uhus jedoch einem Betretungsverbot der Wanderwege in der Zeit vom 15.02. bis 31.07. eines jeden Jahres. Es kann auch festgestellt werden, dass dieses Verbot grundsätzlich von der Bevölkerung beachtet wird. Andererseits kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass trotz des bestehenden Verbotes die Wege begangen werden und der Uhu in der Brutzeit und in seiner Entwicklungszeit gestört wird. Von daher wird es nach wie vor für wünschenswert erachtet, die unmittelbar an den Felsen vorbeiführenden Wanderwege dauerhaft unbegehbar zu machen. Diesem Wunsch hat sich die Gemeinde Kreuzau vom Grundsatz her bisher auch nicht verschlossen, jedoch eine Kompromisslösung gefordert, die auch dem Interesse der einheimischen Bevölkerung Rechnung trägt. Auf Wunsch der ULB hat in dieser Angelegenheit am 20.10.2005 ein erneutes Gespräch mit Ortsbesichtigung stattgefunden. An diesem Termin waren auch die Biologische Station und der Uhu-Beauftragte, Herr Bergerhausen, beteiligt. Das Ergebnis dieses Termins ist äußerst erfreulich. Zum einen war das Gespräch von Anfang an durch Offenheit und Kompromissbereitschaft geprägt und zum anderen wurde in der Tat ein Kompromiss erzielt, der aus meiner Sicht eine optimale Ersatzlösung darstellt, die auch von der Bevölkerung akzeptiert wird. In der beigefügten Kartenunterlage sind die zukünftig nicht mehr begehbaren Wege und die Alternativtrassen entsprechend gekennzeichnet. In der Sitzung wird hierzu selbstverständlich auch vorgetragen. Ich schlage Ihnen vor, der neuen Wegeführung zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2Es bedarf keiner gesonderten Bereitstellung von Haushaltsmitteln. III. Beschlussvorschlag: „Der Änderung der Wegeführung im Bereich der „Hochkoppelfelsen“ wird entsprechend den Darstellungen in der Kartenunterlage zugestimmt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________