Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl/653-08
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 21. Mai 1997
Vorlagen-Nr.
75/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
12.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
TOP: Beseitigung der Hochwassergefahr am "Rinnebach" im Ortsteil Obermaubach;
hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen
I. Sach- und Rechtslage:
Durch Mitteilungsvorlagen vom 25.03.1996 und 14.04.1997 habe ich Sie über den Sachstand in der o.a. Maßnahme
informiert.
Der Wasserverband Eifel-Rur als Rechtsnachfolger möchte die entsprechenden Bauarbeiten im Laufe des Jahres
ausführen lassen und hat, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, um Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme
gebeten.
Ausgangslage:
Teilgebiete der Gemeinde Hürtgenwald werden aus topographischen Gründen über den "Rinnebach" entwässert, der
bekanntlich im weiteren Verlauf die Ortslage Obermaubach durchfließt und in Höhe der Radwegbrücke unterhalb des
Staudamms Obermaubach in die Rur mündet.
Bereits seit Ende der 70er Jahre haben die Aufsichtsbehörden die Gemeinde Hürtgenwald aufgefordert,
Rückhaltemaßnahmen zu planen, da die hydraulichen Berechnungen eindeutig ergeben haben, daß im Bereich des
"Rinnebaches" unter Zugrundelegung eines 50-jährigen Ereignisses eine Hochwassergefahr besteht.
Der Hauptgefahrenpunkt befindet sich in der Ortslage Obermaubach, und zwar im Bereich der verrohrten Teilstrecke in
der "Apollinarisstraße" in Höhe des Kindergartens.
Planungsergebnis:
Die jahrlangen Planungen wurden im Jahre 1994 zum Abschluß gebracht. Hierbei wurden verschiedene Maßnahmen
untersucht, und zwar
a)
Bau eines Rückhaltebeckens,
b)
Vergrößerung des verrohrten Teilstückes in der Ortslage Obermaubach (Apollinarisstraße).
Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens würde Kosten in Höhe von rund 1 Mio DM ohne Grunderwerb verursachen.
Darüber hinaus wäre hiermit ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft verbunden.
Die Berechnungen haben darüber hinaus ergeben, daß selbst bei Errichtung des Rückhaltebeckens unter
Berücksichtigung aller innerhalb des Rinnebaches vorhandenen natürlichen Retentionsmöglichkeiten der Zufluß vor der
Ortslage Obermaubach für das 50-jährige Ereignis wesentlich höher ist, als das Abflußvermögen des Durchlasses
innerhalb der Apollinarisstraße in
Obermaubach. Es handelt sich hierbei um das ca. 60 m lange verrohrte Teilstück in Höhe des Kindergartens. Hier ist
zur Zeit eine Kanalleitung DN 1200 mm vorhanden. Zur Vermeidung der Hochwassergefahr ist nunmehr zusätzlich der
Einbau eines parallel verlaufenden Kastenprofils 1 x 1 m erforderlich. Die hiermit verbundenen Kosten wurden mit
rund 300.000,00 DM ermittelt. Auch wenn der WVER nunmehr die Arbeiten durchführt, muß die Gemeinde
Hürtgenwald als Verursacher die Baukosten tragen.
Ich habe aus der Sicht der Verwaltung absolut keine Veranlassung, die erstellten Berechnungen zu bezweifeln und
schlage Ihnen vor, den vorgesehenen Baumaßnahmen zuzustimmen.
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Auch nach Vergrößerung des Rohrdurchlasses wird es, wie bei jedem Gewässer, zu Überschwemmungen der
Anliegergrundstücke und zur Anlandung von Schwemmgut auf Anliegergrundstücken kommen.
Für durch Überschwemmungen auftretende Schäden haftet der zur Unterhaltung des betreffenden Gewässers
Verpflichtete, im vorliegenden Falle seit dem 1.01.1997 der WVER. Für die Entfernung von angelandetem
Schwemmgut nach einem Hochwasser auf Privatgrundstücken ist der zur Unterhaltung des jeweiligen Gewässers
Verpflichtete zuständig, somit seit dem 1.01.1997 der WVER.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Durchführung der Baumaßnahme verbundenen Kosten gehen voll zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald.
III. Beschlußvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau stimmt den zur Beseitigung der Hochwassergefahr am Rinnebach im Ortsteil Obermaubach
durchzuführenden Bauarbeiten gemäß vorliegender Genehmigung zu.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: