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Allgemeine Vorlage (Beseitigung der Hochwassergefahr am "Rinnebach" im Ortsteil Obermaubach; hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beseitigung der Hochwassergefahr am "Rinnebach" im Ortsteil Obermaubach;
hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen) Allgemeine Vorlage (Beseitigung der Hochwassergefahr am "Rinnebach" im Ortsteil Obermaubach;
hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/653-08 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 21. Mai 1997 Vorlagen-Nr. 75/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 12.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Beseitigung der Hochwassergefahr am "Rinnebach" im Ortsteil Obermaubach; hier: Zustimmung der Gemeinde Kreuzau zur Durchführung der vorgesehenen Baumaßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Durch Mitteilungsvorlagen vom 25.03.1996 und 14.04.1997 habe ich Sie über den Sachstand in der o.a. Maßnahme informiert. Der Wasserverband Eifel-Rur als Rechtsnachfolger möchte die entsprechenden Bauarbeiten im Laufe des Jahres ausführen lassen und hat, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, um Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme gebeten. Ausgangslage: Teilgebiete der Gemeinde Hürtgenwald werden aus topographischen Gründen über den "Rinnebach" entwässert, der bekanntlich im weiteren Verlauf die Ortslage Obermaubach durchfließt und in Höhe der Radwegbrücke unterhalb des Staudamms Obermaubach in die Rur mündet. Bereits seit Ende der 70er Jahre haben die Aufsichtsbehörden die Gemeinde Hürtgenwald aufgefordert, Rückhaltemaßnahmen zu planen, da die hydraulichen Berechnungen eindeutig ergeben haben, daß im Bereich des "Rinnebaches" unter Zugrundelegung eines 50-jährigen Ereignisses eine Hochwassergefahr besteht. Der Hauptgefahrenpunkt befindet sich in der Ortslage Obermaubach, und zwar im Bereich der verrohrten Teilstrecke in der "Apollinarisstraße" in Höhe des Kindergartens. Planungsergebnis: Die jahrlangen Planungen wurden im Jahre 1994 zum Abschluß gebracht. Hierbei wurden verschiedene Maßnahmen untersucht, und zwar a) Bau eines Rückhaltebeckens, b) Vergrößerung des verrohrten Teilstückes in der Ortslage Obermaubach (Apollinarisstraße). Der Bau des Hochwasserrückhaltebeckens würde Kosten in Höhe von rund 1 Mio DM ohne Grunderwerb verursachen. Darüber hinaus wäre hiermit ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Die Berechnungen haben darüber hinaus ergeben, daß selbst bei Errichtung des Rückhaltebeckens unter Berücksichtigung aller innerhalb des Rinnebaches vorhandenen natürlichen Retentionsmöglichkeiten der Zufluß vor der Ortslage Obermaubach für das 50-jährige Ereignis wesentlich höher ist, als das Abflußvermögen des Durchlasses innerhalb der Apollinarisstraße in Obermaubach. Es handelt sich hierbei um das ca. 60 m lange verrohrte Teilstück in Höhe des Kindergartens. Hier ist zur Zeit eine Kanalleitung DN 1200 mm vorhanden. Zur Vermeidung der Hochwassergefahr ist nunmehr zusätzlich der Einbau eines parallel verlaufenden Kastenprofils 1 x 1 m erforderlich. Die hiermit verbundenen Kosten wurden mit rund 300.000,00 DM ermittelt. Auch wenn der WVER nunmehr die Arbeiten durchführt, muß die Gemeinde Hürtgenwald als Verursacher die Baukosten tragen. Ich habe aus der Sicht der Verwaltung absolut keine Veranlassung, die erstellten Berechnungen zu bezweifeln und schlage Ihnen vor, den vorgesehenen Baumaßnahmen zuzustimmen. 2 Auch nach Vergrößerung des Rohrdurchlasses wird es, wie bei jedem Gewässer, zu Überschwemmungen der Anliegergrundstücke und zur Anlandung von Schwemmgut auf Anliegergrundstücken kommen. Für durch Überschwemmungen auftretende Schäden haftet der zur Unterhaltung des betreffenden Gewässers Verpflichtete, im vorliegenden Falle seit dem 1.01.1997 der WVER. Für die Entfernung von angelandetem Schwemmgut nach einem Hochwasser auf Privatgrundstücken ist der zur Unterhaltung des jeweiligen Gewässers Verpflichtete zuständig, somit seit dem 1.01.1997 der WVER. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Durchführung der Baumaßnahme verbundenen Kosten gehen voll zu Lasten der Gemeinde Hürtgenwald. III. Beschlußvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau stimmt den zur Beseitigung der Hochwassergefahr am Rinnebach im Ortsteil Obermaubach durchzuführenden Bauarbeiten gemäß vorliegender Genehmigung zu. Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: